Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben
Wenn man bei einvernehmlichen Sex, heimlich auf das Verhütungsmittel verzichtet, ist von "Stealthing" die Rede. Bildrechte: IMAGO/YAY Images

BundesgerichtshofHeimlicher Verzicht auf ein Kondom kann Vergewaltigung sein

01. Februar 2023, 19:00 Uhr

In einer Verhandlung eines Düsseldorfer Gerichtsurteils hat sich der Bundesgerichtshof erstmals zu "Stealthing" beim Sex geäußert. Wird gegen den Willen des Partners heimlich das Kondom weggelassen, ist das strafbar.

Wenn bei einvernehmlichen Sex das Kondom heimlich weggelassen oder gegen den Willen des Partners abgezogen wird, kann das als Vergewaltigung gesehen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Beschluss ausgeführt und sich damit erstmals ausführlich zum Phänomen des "Stealthing" (englisch: stealth – Heimlichkeit) geäußert. Dabei täuschen Männer ihrer Sexpartnerin oder ihrem Sexpartner vor, ein Kondom zu nutzen.

Im konkreten Fall hatte ein Mann in seinem Schlafzimmer vor dem Geschlechtsverkehr ein Kondom aus der Verpackung geholt und so getan, als würde er es benutzen. Die Frau drehte sich um und sah deswegen nicht, dass er es doch nicht übergestreift hatte. Ungeschützter Geschlechtsverkehr wäre für sie aber nicht in Frage gekommen, gab sie später glaubhaft zu Protokoll. (Aktenzeichen: 3 StR 372/22)

Das Düsseldorfer Landgericht habe dies zu Recht als sexuellen Übergriff gewertet, befand der BGH. Es spiele dabei auch keine Rolle, dass die Frau unmittelbar davor ungeschützten Oralverkehr mit dem Mann hatte. Es wäre sogar eine Verurteilung wegen Vergewaltigung in Frage gekommen, erläuterte ein BGH-Sprecher.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts trotzdem auf, aber wegen eines Formfehlers an anderer Stelle. Nun muss der Fall in Düsseldorf neu verhandelt werden.

dpa (amu)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 01. Februar 2023 | 20:30 Uhr