Rechtsextreme Gruppe Prozessauftakt gegen "Blood & Honour"-Funktionäre
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20. Juni 2022, 19:30 Uhr
In München hat der Prozess gegen mutmaßliche Funktionäre und Mitglieder des verbotenen Neonazi-Netzwerks "Blood & Honour" begonnen. Angeklagt sind zehn Männer. Der Hauptangeklagte Sven B. soll der Thüringer Sektionschef gewesen sein. Am ersten Prozesstag deutete sich an, dass mehrere Angeklagte eine Verständigung anstreben.
- Den Angeklagten wird vorgeworfen, das Verbot von "Blood & Honour" missachtet zu haben.
- Der Hauptangeklagte Sven B. soll Leiter der Sektion Thüringen gewesen sein.
- Offenbar streben einige der Angeklagten eine Verständigung vor Gericht an.
Vor dem Landgericht München I hat am Montag ein Prozess gegen zehn Männer wegen der illegalen Fortführung der verbotenen Neonaziorganisation "Blood & Honour" ("Blut und Ehre") begonnen. Unter den Angeklagten ist der 41 Jahre alte Sven B., der als sogenannter Divisionsleiter von 2016 bis 2018 Chef der Gruppe in Deutschland und darüber hinaus Leiter der Sektion Thüringen gewesen sein soll.
Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft den Männern im Wesentlichen einen Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot vor. Dazu muss sich ein Teil der Angeklagten wegen Volksverhetzung und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht verantworten. "Blood & Honour" ist in Deutschland seit 2000 verboten. Die rechtsextreme Organisation wurde damals vom Bundesinnenministerium aufgelöst, der Weiterbetrieb ist strafbar.
Verbreitung der "Marke" Blood & Honour
Der Anklage zufolge sollen die Männer zwischen 2016 und 2018 trotzdem das Ziel verfolgt haben, die Strukturen weiterzuführen und durch die Vermarktung der in einschlägigen Kreisen bekannten "Marke" extremistische Ideen zu verbreiten. Dabei geht es vor allem um den Verkauf von Musik-CDs und Artikeln mit rechtsradikalen Symbolen. Die zehn angeklagten Mitglieder sollen altdeutsche Schriftzüge mit Blood & Honour genutzt haben und diese auch auf Kleidung gezeigt haben. Das Verfahren gegen einen weiteren, elften Angeklagten war vor Prozessbeginn gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden.
Der Hauptangeklagte B. soll zudem Kontakt zu ausländischen Divisionen gehalten und der oberste Finanzverwalter der verbotenen Gruppe gewesen sein. Außerdem soll er ein Lied produziert haben, in dem der Holocaust geleugnet wird.
Angeklagte streben offenbar Verständigung an
Für den Prozess wurden 46 verhandlungstage angesetzt. Allerdings könnte es deutlich schneller gehen: Mindestens einige Angeklagte streben eine Verständigung an. Das machten deren Verteidiger am ersten Prozesstag unmittelbar nach Verlesung der Anklageschrift deutlich.
Bis zum nächsten Prozesstag am 7. Juli will die Generalstaatsanwaltschaft nun abstecken, welche Strafrahmen für sie für die jeweiligen Angeklagten denkbar wären, dann will das Gericht sich dazu äußern. Die Hauptangeklagten müssen nach Einschätzung von Oberstaatsanwalt Maximilian Laubmeier mit Freiheitsstrafen rechnen, die aber voraussichtlich zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Alle anderen könnten demnach wohl mit Geldstrafen davonkommen.
AFP/dpa (jan)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 20. Juni 2022 | 11:00 Uhr