Bundesverwaltungsgericht Gericht bestätigt Impfpflicht für Soldaten

08. Juli 2022, 09:20 Uhr

Soldaten und Soldatinnen müssen sich impfen lassen, so wie es die Dienstvorschrift vorsieht. Und das gilt auch für die Impfung gegen Erkrankungen durch das Coronavirus. Klagen von zwei Bundeswehr-Offizieren dagegen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt zurückgewiesen. Weitere Verfahren dazu laufen dort aber noch.

Für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bleibt die Impfung gegen Covid-19 verpflichtend. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies Klagen von zwei Luftwaffenoffizieren ab, die unter anderem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt sahen. (Az.: BVerwG 1 WB 2.22)

Die Regelung sei rechtmäßig, erklärte ein Wehrdienstsenat des Gerichts. Das Bundesverteidigungsministerium dürfe Schutzimpfungen festlegen, denn Soldatinnen und Soldaten seien besonders verpflichtet, ihre Einsatzfähigkeit zu erhalten. Dabei müssten sie Maßnahmen gegen übertragbare Krankheiten dulden. Das Ministerium habe den Ermessensspielraum nicht überschritten.

Gericht folgt Wissenschaft

Die Kläger argumentierten, dass diese Impfung noch nicht ausreichend erforscht sei und eine Infektion oder Erkrankung nicht verhindere. Im Urteil heißt es nun aber, dass es zwar Nebenwirkungen gebe könne und die Datenerhebung noch Lücken habe. Das Gericht sei aber zu dem Schluss gekommen, dass der Nutzen der Impfung die Risiken überwiege.

Dies sei auch durch die Empfehlungen von Sachverständigen und Wissenschaftlern gedeckt, erklärte das Gericht, wie zuvor auch das Bundesverfassungsgericht zur Impfpflicht in Pflege und Medizin.

Allerdings müsse die Impfpflicht auch evaluiert und überwacht werden, forderte das Gericht. Daueranordnungen müssten überprüft werden, ob sie angesichts veränderter Umstände weiter verhältnismäßig seien.

Kläger wollen noch abwarten

"Ich bin Soldat und habe den Urteilsspruch anzunehmen", sagte einer der beiden Kläger, ein Oberstleutnant. Er habe aber noch nicht entschieden, ob er sich nun impfen lasse. Der zweite Kläger sagte, er warte eine Aufforderung ab und habe dann mehrere Möglichkeiten, auch die der Kündigung des Dienstes.

Wegen Besonderheiten des Wehrbeschwerderechts gilt die Entscheidung zunächst nur für die beiden Kläger. Vor dem Bundesverwaltungsgericht sind aber weitere Verfahren mit betroffenen Soldaten anhängig.

Weitere Impfungen verpflichtend

Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und Influenza. Im November 2021 hatte das Ministerium eine Covid-19-Impfung in die entsprechende Dienstvorschrift aufgenommen. Wer sich dieser widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. 

Laut Verteidigungsministerium liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldaten und Soldatinnen, die über eine aktuell vollständige Immunisierung verfügen, bei 94 Prozent. Die Impfquote der Soldatinnen und Soldaten in laufenden Auslandseinsätzen liegt demnach aber bei 100 Prozent.

mit AFP/dpa (ksc)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 07. Juli 2022 | 12:30 Uhr

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