Neues Infektionsschutzgesetz Bundestag stimmt Corona-Lockerungen zu
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Der Bundestag hat das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt, mit dem die meisten Corona-Beschränkungen im öffentlichen Leben wegfallen sollen. Schärfere Maßnamen dürfen die Länder nur für so genannte Hotspots anordnen. Das neue Gesetz sorgt bei Opposition und Ministerpräsidenten für Kritik.

Welche Corona-Regeln in welchen Regionen gelten, entscheiden künftig die Länderparlamente. Der Bundestag hat in Berlin entsprechende Änderungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Auch der Bundesrat billigte die Vorlage, mit der die bundesweiten Schutzmaßnahmen ab Sonntag weitgehend gelockert werden.
An ihre Stelle treten einige Basischutzmaßnahmen wie eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Pflegeeinrichtungen und Kliniken. Schärfere Schutzmaßnahmen sind künftig nur noch in so genannten Hotspots möglich, die durch die Bundesländer angeordnet werden können. Übergangsweise dürfen die Länder die bisherigen Regeln noch bis zum 2. April in Kraft lassen. Das hatten bereits mehrere Bundesländer angekündigt darunter Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Viel Kritik von Opposition und den Bundesländern
Die abschließende Debatte im Bundestag war geprägt von Kritik an den neuen Regeln. Die Opposition kritisierte das Gesetz - und das Erscheinungsbild der Koalition. "Der Minister redet so, als ob er in Opposition zu dem Antrag stehen würde", sagte der CDU-Abgeordnete Erwin Rüddel. Das Gesetz erzeuge ein "Wirrwarr", sagte sein Fraktionskollege Tino Sorge. Die darin festgeschriebene Hotspot-Regelung sei zu unklar definiert, "die Bundesländer wissen nicht, wie sie das umsetzen sollen", sagte Sorge.
Die Linksfraktion kritisierte das Gesetz als handwerklich schlecht. Abgeordnete Susanne Ferschl sagte, angesichts der neuen Rekordwerte bei den Infektionen sende das Gesetz das falsche Signal. Die AfD-Abgeordnete Christina Baum bemängelte rechtliche Unklarheiten in der Vorlage - und zog daraus den Schluss: "Die Corona-Maßnahmen müssen komplett vom Tisch." Die Begründung für die Einschränkungen - nämlich eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden - lasse sich nicht halten.
Auch die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen der Länder hatten in der Beratung mit Kanzler Olaf Scholz massive Kritik an der Rücknahme etwa der Maskenpflicht im Handel geübt und unklare Regelungen für sogenannte Hotspots kritisiert.
Der Änderung des Infektionsschutzgesetzes waren Spannungen innerhalb der Koalition vorausgegangen: Die FDP hatte darauf bestanden, künftig möglichst wenige Eingriffe im öffentlichen Leben im Namen der Pandemiebekämpfung zuzulassen.
dpa/AFP/epd/ MDR AKTUELL
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 18. März 2022 | 13:30 Uhr