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Der Krankenschein, wie wir ihn bisher kennen, gehört bald der Vergangenheit an: Ab Januar 2023 gibt es die elektronische Krankschreibung. Bildrechte: imago images/Steinach

ArbeitsunfähigkeitDigitale Krankschreibung ab 2023 mit Tücken

30. November 2022, 09:13 Uhr

Wer als Beschäftigter krank wird, braucht eine Krankschreibung vom Arzt. Und die gibt es oft noch in dreifacher Ausführung: eine für den Patienten, eine für den Arbeitgeber und eine für die Versicherung. In einigen Praxen ist die Bescheinigung für die Versicherung schon abgeschafft worden – und ab dem kommenden Jahr soll dann endgültig Schluss sein. Dann soll alles elektronisch ablaufen. So komplett digital wird es dann aber wohl doch nicht.

Der klassische "gelbe Schein" soll bald ausgedient haben. An seine Stelle tritt die sogenannte eAU – Abkürzung für die vielsilbige "elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung". Ärztin oder Arzt stellen sie aus und schicken sie an die Krankenversicherungen – und dort müssen die Arbeitgeber sie dann abrufen. Der Arbeitnehmer bekommt dann nur noch eine ausgedruckte Version für sich selbst.

Diese sei einfach für die eigenen Unterlagen, erklärt Helge Dickau vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen. Man könne den Ausdruck auch sinnvollerweise aufbewahren, falls es Rückfragen mit dem Arbeitgeber gebe. Da sei es sicherlich ganz gut, den Schein noch einmal selbst zu haben.

Juristen raten zum ausgedruckten Krankenschein

So sieht das auch der Dresdner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Silvio Lindemann. Der Arbeitnehmer sei künftig zwar nicht in einer Bringschuld, der Arbeitgeber tatsächlich sogar in der Holschuld. Ganz so klar sei die Situation aber nicht. Der Arbeitsrechtler rät deshalb ganz klar zur ausgedruckten Bescheinigung. Lindemann zufolge, empfehlen das Arbeitgeber.

Teilweise werde es sogar bereits in Arbeitsverträgen integriert, dass man sich trotzdem noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erteilen lassen muss. Ob diese Klauseln dann wirksam sind, steht nach Lindemanns Ansicht noch mal auf einem anderen Blatt, weil diese vom Gesetz abweichen würden.

Rechtliche Lage noch nicht geklärt

Hintergrund ist, dass es offenbar noch einige rechtliche Unklarheiten rund um die eAU gibt. Die gedruckte Bescheinigung gilt als durchschlagendes Beweismittel, sollte der Arbeitgeber Zweifel an der Krankheit seiner Angestellten haben, sagt Lindemann. Ob das für die digitale Variante gleichermaßen gelte, sei strittig, denn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier enthalte eine Originalunterschrift eines behandelnden Arztes. Das gebe es bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht. Wie das technisch abgewickelt werde – mit Signatur und sicherem Übermittelungsweg – das sei alles ungeklärt.

Wie das technisch abgewickelt wird, das ist alles ungeklärt.

Silvio Lindemann | Arbeitsrechtler

An der praktischen Abwicklung wird allerdings schon seit einiger Zeit gearbeitet. Schließlich hätte die flächendeckende Umsetzung der eAU ursprünglich schon vor über einem Jahr vonstattengehen sollen, war aber immer wieder verschoben worden. Inzwischen sei die Zahl der digital übermittelten Bescheide an die Kassen auf nennenswerte Größen gestiegen, heißt es vom GKV-Spitzenverband.

Der Start sei allerdings holprig gewesen berichtet Jörg Böhme, Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt: "Wir haben es seit Oktober 2021 bei uns versucht." Erst sei die Software instabil gewesen, dann habe die Übertragung zu den Krankenkassen nicht funktioniert. Mittlerweile sei man jedoch so weit, dass immer mehr Praxen immer mehr Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen übermitteln können.

Böhme ist guter Dinge, dass der Systemwechsel klappt. Ein Problem besteht seiner Ansicht nach aber weiterhin: So dauert für ihn die elektronische Übertragung der Bescheinigungen viel zu lang – nämlich im Schnitt jeweils rund 50 Sekunden. In dieser Zeit könnten die Rechner in den Arztpraxen für nichts anderes genutzt werden.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 30. November 2022 | 08:19 Uhr