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Die elektronische Patientenakte ist bisher noch nicht verpflichtend. Künftige Gesetze könnten dies jedoch ändern. Bildrechte: picture alliance/dpa | Jens Kalaene

DatenschutzWie sicher ist der Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte?

11. Februar 2025, 08:13 Uhr

Die elektronische Patientenakte kommt und eine Hörerin aus Berlin, die anonym bleiben möchte, möchte wissen, wie sicher ein Widerspruch gegen diese ist. Sie fragt sich auch, ob künftige Gesetze die Teilnahme an der elektronischen Patientenakte nicht irgendwann verpflichtend machen könnten.

Die elektronische Patientenakte – kurz ePA: Für die einen ist sie der richtige und nötige Schritt zu mehr Digitalisierung in der Medizin. Für die anderen ist sie eine bedenkliche Ansammlung hochsensibler Daten. Das betont Bernhard Scheffold, Co-Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz: "Diese Datensammlung stellt einen immensen Wert dar. Wenn man von 70 Millionen Versicherten ausgeht und dass eine Patientenakte 1.000 Euro wert ist, dann ist das ein Datenschatz im Wert von 70 Milliarden Euro. Den werden sich Kriminelle verschaffen, das ist sicher."

Wie auch unsere Hörerin fürchtet Scheffold, dass die ePA irgendwann für alle verpflichtend werden könnte. Zunächst sei die elektronische Patientenakte mit einem sogenannten "Opt-in" eingeführt worden. Das heißt, man musste die Akte aktiv beantragen, um sie zu erhalten: "Und dieser Opt-in hat ja auch nicht gehalten, diese Schranke wurde ja auch niedergerissen von der Politik."

Hausärzteverband: Elektronische Patientenakte wichtiger Schritt

Jetzt gilt: "Opt-out". Das heißt, wer nicht aktiv widerspricht, bekommt automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt. Für diese Variante hat sich auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband ausgesprochen, sagt der Bundesvorsitzende Markus Beier: "Grundsätzlich ist es sinnvoll, dass es eine ePA gibt. Und die Menschen, die widersprechen wollen, die sollen dieses Recht aber auch haben. Grundsätzlich halten wir das für richtig und wichtig, dass möglichst viele Menschen eine gut funktionierende ePA haben."

Grundsätzlich halten wir das für richtig und wichtig, dass möglichst viele Menschen eine gut funktionierende ePA haben.

Markus Beier | Bundesvorsitzender Hausärzteverband

Datenschützer hält Widerspruchsregelung für fragwürdig

Thomas Kolb ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Rechtsanwalt. Er sieht die Widerspruchsregelung im Datenschutzbereich kritisch und hält es für denkbar, dass die ePA per Gesetz irgendwann verpflichtend für alle gemacht wird: "Ich [halte] schon diese Opt-Out-Lösung für eine Abkehr unseres derzeitigen Rechtssystem. Das ist erstmal ein Instrument, das wir so nicht vereinbart haben, was personenbezogene Daten angeht. Und es könnte durchaus sein, dass sie irgendwann ein Gesetz erlassen, wo drinsteht: 'Das ist verpflichtend.'"

Schon gegen die Widerspruchslösung rechnet er mit Klagen. Er rät: Wer der elektronischen Patientenakte widerspricht, sollte das auch überprüfen und nochmal selbst in der entsprechenden App nachsehen: "Meines Erachtens ist ja schon die Anlage [der Patientenakte] eine Verwendung meiner Daten. Da steht ja dann drin: Thomas Kolb, elektronische Patientenakte – da sind wir im Bereich des Datenschutzes."

Löschung gemäß Datenschutzgrundverordnung möglich

Bei Zweifeln könnte man deshalb auch Auskunft über die personenbezogenen Daten nach der Datenschutzgrundverordnung verlangen – und die Löschung veranlassen.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 10. Februar 2025 | 06:00 Uhr

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