Umschau Fabian Kahl mit Freundin Yvonne Arnolds 10 min
Video: Fake News: Wenn Prominente für tot erklärt werden Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Soziale Netzwerke "Bares für Rares"-Händler Fabian Kahl hatte bereits mit zwei falschen Todesmeldungen zu tun

14. Dezember 2024, 01:00 Uhr

Im Netz kusieren immer wieder falsche Todesmeldungen über Prominente. Davon ist auch Antiquitätenhändler Fabian Kahl betroffen. Solche Falschmeldungen sind für Betroffene ein Schock und können geschäftliche Folgen haben. Gegen sie vorzugehen, ist allerdings nicht so einfach.

Kahl musste sich mit eigener und Todesmeldung über Horst Lichter auseinandersetzen

Immer wieder tauchen auf YouTube falsche Todesmeldungen über berühmte Persönlichkeiten auf: von Günther Jauch, über Florian Silbereisen bis hin zu Matthias Reim. Zuletzt hat es den aus der ZDF-Sendung "Bares für Rares" bekannten Antiquitätenhändler Fabian Kahl getroffen. Auch er ist in YouTube-Videos für tot erklärt worden.

Dabei ist es nicht das erste Mal, dass Fabian Kahl sich mit solchen Meldungen beschäftigen muss. Als Anfang November im Netz Videos mit falschen Todesmeldungen über Horst Lichter, dem Moderator der Sendung, auftauchen, erhält Kahl einen Anruf seiner erschrockenen Mutter. "Meine Mutter zum Beispiel hat mich angerufen und war ganz aufgelöst, weil sie gelesen hat und diese Videos gesehen hat, dass Horst Lichter verstorben sei. Also sie war eine Kandidatin, die es auch wirklich geglaubt hat", erzählt er im Dezember im MDR-Magazin Umschau.

Videos beschreiben Beerdigung detailliert

Die Videos mit den angeblichen Todesmeldungen sind detailliert. Fabian Kahl und seine Lebenspartnerin Yvonne Arnolds können es kaum glauben: Fabian soll bereits unter der Erde liegen, so erzählen es die Videos und sie schildern sogar die Beerdigung. "Künstler, Freunde und Millionen Fans wollten an diesem letzten Tag dabei sein. [...] Die Schauspielerin Laura Mayer, der Sänger James Voss und der erfahrene Regisseur Thomas Berg erschienen und trugen Blumensträuße voller frischer Blumen", heißt es zum Beispiel in einem der Videos.

So eine detaillierte Beschreibung der eigenen Beerdigung und der anwesenden Personen mag auf den ersten Blick amüsant wirken – doch sie hinterlässt Spuren in der Seele der Betroffenen. "Mich hat es irgendwie schon getriggert, weil man macht sich jetzt ein bisschen mehr Gedanken, wenn Fabian alleine unterwegs ist", sagt Yvonne Arnolds.

Ein junger Mann im Porträt
Antiquitätenhändler Fabian Kahl spricht in der Umschau über die Falschmeldungen. Bildrechte: Umschau MDR

Geld vermutlicher Anreiz für Videos mit Falschmeldungen

Die Videos verunsichern die Menschen und man fragt sich, wer solche Videos auf YouTube veröffentlicht. Fabian Kahl hat inzwischen eine klare Vorstellung über die Beweggründe. "Ich denke, dass dahinter auf jeden Fall kriminelle Machenschaften stehen. Also ganz klar, es wird ja etwas behauptet, was nicht wahr ist, um damit Geld zu generieren, nehme ich an. Das ist eigentlich das einzige Modell, was ich sehe, warum man solche Videos machen sollte, um einfach bei YouTube Klicks abzusahnen und für die Klicks bekommt man so ein paar Cent", sagt er.

Das MDR-Magazin Umschau hat darüber mit einem Digital-Marketing-Experten gesprochen. Johannes von Allwörden kann einschätzen, wie viel Geld mit solchen Videos gemacht wird: "Es ist so, dass YouTube pro 1.000 Klicks immer einen gewissen Wert auszahlt. Dieser Wert kann zwischen 1 Euro, 10 Euro und 15 Euro pro Kanal liegen." Das Besondere: Kanäle mit solchen Videos können ganz schnell viele Klicks generieren. "Das passiert nicht einfach so, das passiert kaum mit kreativem Content, sondern das passiert hier, weil wir diese Verschmelzung von Boulevard und Massen an Content haben", erklärt er gegenüber dem MDR. Für die Betreiber solcher Kanäle könne es eine passive Einkommensquelle sein, solange YouTube nicht einschreitet und entweder den ganzen Account oder diese Videos demonetarisiert, sperrt beziehungsweise löscht, meint der Experte.

Beschwerde bei Social-Media-Plattform hilft nur bedingt

Es gibt die Möglichkeit, auf YouTube Beschwerde gegen Videos mit solchen Falschmeldungen einzureichen. Das hat Fabian Kahl getan. "Das Problem war, dass dann am nächsten Tag zehn weitere Videos hochgeladen worden sind und ich wusste nicht mehr genau, gegen welches ich jetzt eine Beschwerde eingelegt hatte", sagt er.

Mit einer Beschwerdemeldung ist es scheinbar nicht so einfach, die Videos aus der Welt zu bekommen. Aber auch eine Strafanzeige gegen den, der so ein Video eingestellt hat, ist nicht so einfach, wie Medienanwalt Thomas Dahmen erläutert: "Es gibt im Strafgesetzbuch verschiedene spezielle Tatbestände, zum Beispiel zur Frage des Stalkings. Die gibt es in diesem Bereich so nicht, sodass wir uns auf die üblichen Paragraphen zurückziehen müssen. Das sind hier die 186 und 187 Strafgesetzbuch, also die Beleidigung oder üble Nachrede. Das Problem ist, dass eine Todesnachricht an sich diesen Tatbestand noch nicht erfüllt, aber gegebenenfalls die Umstände, die damit zusammenhängen."

Hinzu komme laut dem Anwalt aber noch das Problem, dass nicht immer klar ist, wer hinter den Videos steckt. "Da ist man auf die Hilfe der Plattform angewiesen, um festzustellen, von wem diese falsche Nachricht tatsächlich in die Welt gesetzt worden ist", sagt er.

Das Problem war, dass dann am nächsten Tag zehn weitere Videos hochgeladen worden sind.

Fabian Kahl, Antiquitätenhändler

Auf Nachfrage der Umschau teilt YouTube mit, die Richtlinien des Unternehmens würden Inhalte, die Spam oder Betrug enthalten, verbieten. Und weiter: "Nach der Überprüfung haben wir alle Inhalte entfernt, die uns vom MDR gemeldet wurden, und alle zugehörigen Kanäle wegen Verstoßes gegen unsere Richtlinie zu betrügerischen Praktiken gesperrt."

Fabian Kahl hat sich dennoch entschlossen, den Weg zur Polizei zu gehen, um Anzeige zu erstatten: "Ich lebe ja davon, dass mir Menschen etwas anbieten, was ich gerne kaufen möchte, um es dann weiter zu verkaufen. Wenn jetzt aber die Mehrheit der Menschen denkt, ich bin verstorben, hört das bei mir auf, dass mir Leute etwas anbieten und damit ist es geschäftsschädigend."

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MDR (jvo)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Umschau | 10. Dezember 2024 | 20:15 Uhr

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