Heizkosten Verbraucherzentrale: So können Fernwärme-Kunden Geld sparen

27. Oktober 2022, 17:16 Uhr

Jeder vierte Haushalt in Mitteldeutschland wird mit Fernwärme beheizt. Kunden und Kundinnen sind bei dieser Art der Energieversorgung besonders abhängig, denn lange Vertragslaufzeiten und ein monopolisierter Markt machen es schwierig, den Anbieter zu wechseln. Wie Mieter und Hausbesitzer trotzdem bis zu 25 Prozent ihrer Heizkosten einsparen können, erfahren Sie hier.

Fernwärme lohnt sich vor allem da, wo viele Menschen nah beieinander leben, zum Beispiel in Städten. Etwa jeder siebte Haushalt in Deutschland wird mit Fernwärme versorgt. In Mitteldeutschland ist das sogar jeder vierte Haushalt. Wieviel das Heizen mit Fernwärme kostet, unterscheidet sich dabei von Region zu Region. Ein Beispiel: In Leipzig müssen Verbraucher netto 6,2 Cent pro Kilowattstunde zahlen, in Magdeburg liegt der Preis bei 6,8 Cent und in Erfurt gar bei 19,7 Cent. Zum Vergleich: Bei Gas zahlen Neukunden derzeit netto 22,2 Cent für die Kilowattstunde.

Der Preis der Fernwärme richtet sich auch danach, wie sie erzeugt wird. Die meiste Fernwärme wird aus dem Verbrennen von Gas gewonnen, gefolgt von Kohle und erneuerbaren Energien. Abwärme zum Beispiel aus Fabriken macht sechs Prozent aus.

Fernwärmeleitungen 1 min
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Mit 40 Prozent bildet Gas die größte Grundlage zur Erzeugung von Fernwärme. In Mitteldeutschland ist inzwischen jeder vierte Haushalt an das Netz angeschlossen. Ein Überblick.

Mi 26.10.2022 21:12Uhr 01:02 min

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Anbieterwechsel für Fernwärmekunden schwierig

Im Gegensatz zu Gaskunden sei es für Verbraucher, die mit Fernwärme heizen, schwer den Anbieter zu wechseln, sagt Energieexperte Lorenz Bücklein von der Verbraucherzentrale Sachsen: "Fernwärme ist ein monopolisierter Markt. Das ist auch rein technisch bedingt, weil ich immer einen Anbieter habe, der das Netz vor Ort organisiert." Darüber hinaus gebe es für Fernwärme lange Vertragslaufzeiten, zehn Jahre seien üblich. Damit sind Fernwärme-Kunden besonders abhängig von ihrem Energieversorger.

Doch eine Gesetzesänderung aus dem Herbst 2021, noch vom damaligen CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier vorgenommen, stärkt die Rechte der Verbraucher und Verbraucherinnen. Denn der neue Paragraf drei in der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme AVB, gibt den Kunden die Möglichkeit, die sogenannte Wärmeleistung ohne Nennung von Gründen im laufenden Vertrag auf die Hälfte reduzieren zu lassen. 

Bis zu 25 Prozent Heizkosten sparen, auch Mieter profitieren

Wärmeleistung bezeichnet die vom Versorger maximal zur Verfügung gestellte Wärme. Lorenz Bücklein erklärt, dass diese für gewöhnlich einheitlich sei. Das bedeutet, sie ist für jedes Haus innerhalb eines Versorgungsnetzes gleich – unabhängig von dessen Größe und daraus resultierendem Wärmebedarf. Er rät dazu, über einen professionellen Energieberater klären zu lassen, wie viel Wärmeleistung tatsächlich notwendig ist und auf Basis dessen gegebenenfalls eine Anpassung vorzunehmen.

Nach einem Bericht des ARD-Verbrauchermagazins "Plusminus" wird die Wärmeleistung mit dem fixen Grundpreis berechnet, der neben den Verbrauchskosten häufig etwa die Hälfte der Gesamtrechnung ausmacht. Recherchen des Magazins ergaben, dass Kunden über eine Leistungsanpassung letztlich bis zu 25 Prozent ihrer Heizkosten sparen könnten. Energie-Experte Bücklein gibt allerdings zu bedenken: "Man sollte aber natürlich darauf achten, dass das Ganze auch wirklich passt. Nicht, dass das Haus irgendwann unterversorgt ist."

Nicht nur Eigentümer, auch Mieter können von der neuen Regelung profitieren. Den Grundpreis, der neben den Verbrauchskosten häufig etwa die Hälfte der Gesamtrechnung ausmacht, können sie mit sparsamem Heizen nicht beeinflussen. Sie können aber ihren Vermieter auffordern, die Grundkosten für die Wärmeleistung zu reduzieren. Dabei können sie sich auf Paragraf 556 des Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen. Der gibt nämlich vor, dass Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet sind, wirtschaftlich zu handeln und die Interessen der Mieterinnen und Mieter zu beachten.

Mehr Transparenz bei Preisgestaltung notwendig

Lorenz Bücklein sieht die Regierung in der Pflicht, die Rechte von Verbrauchern und Verbraucherinnen weiter zu stärken, denn die Preiskomponenten bei der Fernwärme seien nach wie vor relativ intransparent. "Wir sind zwar bald durch gesetzliche Änderungen so weit, dass Anbieter verpflichtet sind, Preisveränderungen auch im Fernwärmemarkt öfters zu veröffentlichen, aber dem kommen die Anbieter nach Untersuchungen unseres Bundesverbandes viel zu wenig nach", sagt der Energie-Experte.

Es stimmt: Nach aktuellen Regelungen der Fernwärmeverordnung müssen Versorgungsunternehmen alle Preisregelungen, Preisanpassungsklauseln und Preiskomponenten "barrierefrei im Internet veröffentlichen". Doch die Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zeigt, dass 18 Prozent der Unternehmen online gar keine Preise veröffentlichen. Für 34 Prozent der Wärmenetze sind die Preisangaben entweder fehlerhaft oder unvollständig.

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Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 26. Oktober 2022 | 21:45 Uhr

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