Menschenrechte Nur wenige homosexuelle Justizopfer beantragen Entschädigung

19. September 2022, 05:00 Uhr

Bis 1994 stand Homosexualität in Deutschland teilweise noch unter Strafe. Ein Unrecht, für das sich die Bundesregierung entschuldigt hat und Entschädigung zahlt. Doch bisher wurde kaum Geld ausgezahlt.

Um homosexuelle Justizopfer zu entschädigen, stellt der Bund rund 19 Millionen Euro zur Verfügung. Das hat das Bundesjustizministerium auf Nachfrage von MDR AKTUELL mitgeteilt. Konkret geht es um Menschen, die in der Bundesrepublik und der DDR wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen bestraft wurden – beruhend auf den Paragrafen 175 bzw. 151 des Strafgesetzbuchs.

Strafparagrafen bereits '89 und '94 gestrichen

In der Bundesrepublik wurde der Paragraf 1994 gestrichen, in der DDR bereits 1989. Seit 2017 haben Betroffene Anspruch auf Rehabilitierung und Entschädigung. Bisher wurden nach Ministeriumsangaben aber erst 260 Anträge bewilligt und damit etwa 900.000 Euro ausgezahlt. Das sind nur knapp fünf Prozent der zur Verfügung stehenden Summe.

Dass bisher so wenige Anträge gestellt worden seien, liege oft an den fehlenden Unterlagen, erklärt die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren, kurz BISS. Justizakten würden nur 30 Jahre aufgehoben. Viele Fälle lägen aber länger zurück. Elke Prinz vom Lesben-, Schwul- und Queerpolitischen Runden Tisch Sachsen-Anhalt sagt, viele Betroffene haderten, einen Antrag zu stellen. Sie wollten sich nicht noch einmal "zwangsouten" müssen.

Anträge können noch bis 2027 gestellt werden

"Und dann steht natürlich auch die Höhe der Entschädigung nicht unbedingt in einem Verhältnis", ergänzt Prinz. Nach dem Rehabilitierungsgesetz erhalten Betroffene 3.000 Euro, wenn das Urteil aufgehoben wird. Haftstrafen werden mit 1.500 Euro pro Jahr entschädigt.

Noch bis Juli 2027 können Betroffene Anträge auf Entschädigung stellen. Das Geld, das bis dahin nicht ausgezahlt worden ist, fließt laut Ministerium wieder zurück in den Bundeshaushalt. "Insofern besteht für das Bundesministerium der Justiz keine Möglichkeit, anderweitig über diese Mittel zu verfügen." Elke Prinz bedauert das. Diese Mittel dann letztendlich verfallen zu lassen, "ist wieder Wasser auf die Mühlen derer, die sagen, es war doch alles gar nicht so schlimm."

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 19. September 2022 | 19:05 Uhr

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