Interview mit Experte für Familienrecht Warum werden Kinder per Gesetz gegen ihren Willen von Elternteilen getrennt?

13. August 2021, 05:00 Uhr

Ein Trennungskind wird von der Polizei aus der Wohnung geholt und zum anderen Elternteil gebracht, obwohl es das gar nicht will. Unvorstellbar, denken Sie? Familienrechts-Experte Ludwig Salgo erklärt, warum das in Deutschland möglich ist, was das mit den Kindern macht und warum das nicht sein dürfte.

Es klingt unfassbar: Weil Trennungskinder den Kontakt zum Vater ablehnen, den Umgang verweigern, werden sie mit Polizeigewalt aus ihrem Zuhause geholt, von ihrer Mutter, ihrem Zuhause, ihrem sozialen Umfeld getrennt. Alles, was ihr Leben bisher bestimmte, wird ihnen genommen. Laut Gerichtsbeschluss werden sie, gegen ihren Willen, zum Vater umplatziert oder gar in eine Heimeinrichtung gebracht. Dort sollen sie dann auf den Vater "vorbereitet" werden.

Können solche "Experimente" gelingen und vor allem dienen diese dem Kindeswohl? Darüber haben wir mit Ludwig Salgo gesprochen. Er ist Professor für Familienrecht an der Universität in Frankfurt am Main und einer der international führenden Experten für Kindschaftsrecht. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich mit der Frage, welche gravierenden Folgen es haben kann, wenn der Staat Kinder gegen ihren Willen zum anderen Elternteil umplatziert.

Interview mit Ludwig Salgo, Professor für Familienrecht

Darf der Staat eigentlich Trennungskinder zum Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil zwingen?

Ludwig Salgo: Grundsätzlich ist Gewaltanwendung zur Durchsetzung von Umgang ein absolutes No-go. Das heißt, der Staat darf hier unter keinen Umständen Gewalt anwenden. Das steht so eindeutig im Gesetz, dass es das Handeln der Richter eigentlich bestimmen muss.

Warum passiert es in Deutschland dann trotzdem immer wieder, dass Kinder gegen ihren Willen unter Anwendung von Gewalt zum anderen Elternteil gebracht werden?

Ludwig Salgo: Dieses Gewaltverbot wird mit einem Trick umgangen. Die Gerichte, die Gewalt anwenden, sagen nicht, dass sie dies zur Umsetzung von Umgang, sondern zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung tun. Denn die Richter sagen, dass Kinder, die keinen Umgang mit dem anderen Elternteil haben, schwer gefährdet seien. Doch diese Annahme ist durch die Humanwissenschaften nirgends bestätigt. In der internationalen Forschung herrscht vielmehr Einigkeit, dass für das Wohl des Kindes der Umgang bei weitem nicht so wichtig und bedeutsam ist, wie die Qualität der Beziehung, in der das Kind lebt.

Professor Ludwig Salgo
Ludwig Salgo ist Professor für Familienrecht an der Universität in Frankfurt am Main. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Können solche staatlichen Zwangsmaßnahmen überhaupt dem Kindeswohl dienen?

Ludwig Salgo: Wir haben es in diesen Fällen häufig mit Kindern zu tun, die in ihrem sozialen Umfeld gut integriert sind, Freunde in der Schule und Nachbarschaft haben und natürlich eine enge Bindung zum betreuenden Elternteil, der in der Regel die Hauptbindungsperson ist. Warum soll das alles in Frage gestellt werden, nur weil der Umgang nicht funktioniert? Den Kindern alles zu nehmen, was ihr Leben bisher ausmachte, ihnen womöglich noch eine Kontaktsperre zur Mutter, häufig auch zu Großeltern aufzuerlegen, das kommt schon einem Experiment gleich. Dass der Staat aus einer schwierigen und angespannten Trennungssituation der Eltern eine noch schwierigere und viel schlechtere Situation für das Kind oder die Kinder macht, das darf definitiv nicht passieren. Damit nehmen die Gerichte erhebliche Risiken für die Kinder in Kauf, die nicht dem Kindeswohl dienen.

In unseren Fällen erfolgte die Umplatzierung gegen den Willen der Kinder. Diese formulierten immer wieder, dass sie bei ihrer Mutter leben wollen. Doch dieser wurde scheinbar nicht gehört. Welche Rolle muss der Kindeswille bei solchen Entscheidungen spielen?

Ludwig Salgo: Es ist erstaunlich, wie die Altersstufen hinsichtlich der Beachtlichkeit des Kindeswillens in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes immer weiter nach unten gehen. Dass der Kindeswille sogar bei 13-jährigen und älteren Kindern missachtet wird, ohne dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, halte ich für extrem gefährlich. Natürlich gibt es einen Kindeswillen, der auch selbstgefährdend sein könnte, wenn ein Kind von einem Zuhälter nicht weggehen oder in einem Drogenmilieu leben will oder ähnliches mehr. Hier darf der Kindeswille natürlich nicht beachtet werden, weil er mit dem Kindeswohl kollidiert. In unseren Fällen hat die Beachtung des Kindeswillens aber oberste Priorität.

Was läuft Ihres Erachtens schief an den Familiengerichten, dass es immer wieder zu solchen Fehlentscheidungen kommt?

Ludwig Salgo: Die Kinder geraten hier vollkommen aus dem Blickfeld der Gerichte. Im Blickfeld ist die Mutter, die etwas nicht beachtet, die sich zum Beispiel nicht an einen Umgangsbeschluss hält. Sie soll abgestraft werden. Die Gerichte versuchen immer, Gerechtigkeit zwischen den Eltern herzustellen, jedem Elternteil ein bisschen was zu geben. Oder sie arbeiten mit Schuldzuweisungen, die Mutter sei schuld, weil das Kind den Kontakt zum anderen Elternteil ablehnt. Aber das sind nicht die richtungsweisenden Maßstäbe für das Kind. Vorrang muss das Kindeswohl haben, nicht die Elterngerechtigkeit. Das alles ist in diesen Fällen völlig unzulässig und rechtfertigt nicht, das Kind sozusagen auf dem Altar der Gerechtigkeit zu opfern, indem man es einfach wie ein Möbelstück umplatziert oder umtopft und ihm alle Rechte nimmt.

Vorrang muss das Kindeswohl haben, nicht die Elterngerechtigkeit.

Ludwig Salgo, Professor für Familienrecht

Welche Rolle spielt in solchen Fällen der Vater? Kann er damit rechnen, dass das Kind unter diesen Umständen eine gesunde Bindung zu ihm aufbaut?

Ludwig Salgo: Der Elternteil, der sich sein Kind oder seine Kinder mit Gewalt bringen lässt, unterliegt der großen Gefahr, dass er es nicht schafft, eine stabile Bindung aufzubauen. Im Gegenteil: Studien haben gezeigt, die Kinder rebellieren und hauen ab oder sie ziehen sich zurück, kapseln sich ab. Spätestens wenn sie volljährig sind, brechen sie dann die Beziehung zu diesem Elternteil ab, oftmals für immer. Und ein Elternteil, der es ernst mit dem Kindeswohl meint, kann das nicht wollen.

Wir haben empirisch belegte Erfahrungen aus den USA, die zeigen, in den Fällen, wo man verweigernden Kindern Zeit lässt und ihren Willen beachtet, hat sich herausgestellt, dass nach ein, zwei Jahren die Welt ganz anders aussieht und diese Kinder selbst gegen den Willen der Mutter, den Weg zum anderen Elternteil suchen und finden. Wenn wir sie aber zwingen, eben auch mit Gewalt, dann hat das ganz andere Spuren hinterlassen, die dazu führen, dass sie diesen Elternteil komplett ablehnen. Das heißt: Eine kluge Beratung würde darin bestehen, zu sagen: Wenn Du all diese staatlichen Mittel einsetzt, um den Umgang mit Deinem Kind einzufordern, dann ist das die schlechteste Entscheidung für das Kind und geht nach hinten los. Manchmal ist es ratsam, auch mal einen Schritt zurückzugehen, um sich seinem Kind anzunähern.

Was müsste passieren, damit das Kindeswohl tatsächlich an erster Stelle steht und der Staat keine Gewalt mehr gegenüber Kindern ausübt?

Ludwig Salgo: Dass die Richter so handeln ist nicht unbedingt böser Wille, so hoffe ich zumindest. Es ist fehlendes Wissen. Die Richter scheinen nicht zu wissen, zu welchen gravierenden Schäden es für die Kinder führen kann, wenn man sie gewaltsam aus ihrem Zuhause holt und ihnen alles nimmt, was ihr Leben bisher bestimmt hat. Ich setze jetzt sehr auf die Fortbildungspflicht der Richter, damit sie mit Kindern besser kommunizieren können, damit sie Kinder besser verstehen, damit sie auch von Bindung und Trennung im Kindesalter etwas wissen. Damit sie die durchaus vorhandenen Gesetze, um solche Dinge richtig zu regeln auch richtig anwenden.

Quelle: MDR Umschau

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Umschau | 10. August 2021 | 20:15 Uhr

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