Ein Allgemeinmediziner sitz in seiner Hausarztpraxis am Praxisschreibtisch mit einem Tablet.
Mediziner müssen auch mündlich aufklären - das hat der Bundesgerichtshof jetzt geurteilt. Bildrechte: IMAGO / Funke Foto Services

BGH-Urteil Ärzte müssen Patienten vor Eingriffen mündlich aufklären

23. Januar 2025, 08:44 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat ein wichtiges Urteil zur Patientenaufklärung gefällt. Danach reicht ein Aufklärungsbogen vor Eingriffen nicht aus – die Ärzte müssen ein Gespräch mit Raum für Rückfragen geben und darin außerdem über schwerwiegende und das weitere Leben belastende Risiken aufklären.

Ärzte müssen Patienten mündlich über die möglichen Risiken einer Behandlung aufklären. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe reicht eine Information über den ärztlichen Aufklärungsbogen nicht aus. Nur im Gespräch mit dem Arzt habe der Patient Gelegenheit zu Rückfragen über die Gefahren des geplanten Eingriffs.

Das Gericht hatte über den Fall eines Mannes verhandelt, der nach einem arthroskopischen Eingriff am Sprunggelenk zunächst Missempfindungen und später Schmerzen entwickelte. Der Grund: An der Einstichstelle des Arthroskops hatte sich eine Nervenschädigung entwickelt.

Vorwurf unzureichender Aufklärung

Inzwischen ist der Betroffene zu 60 Prozent schwerbehindert und dauerhaft erwerbsunfähig und verlangt Schadenersatz vom Arzt. Dieser habe nicht ausreichend über die Risiken und über Behandlungsalternativen aufgeklärt. Er habe auch nicht erläutert, dass die Operation nur relative Erfolgschancen biete und nicht alle freien Gelenkkörper entfernt werden könnten. Der Arzt lehnte diese Forderung ab. In seinem Aufklärungsbogen waren die Risiken beschrieben. Umstritten war, ob und wie über die Risiken auch gesprochen wurde.

BGH fordert ausdrücklich mündliche Aufklärung

Mit dem jetzt vorgelegten Urteil (AZ: VI ZR 188/23) stellt das Gericht klar, dass es genau auf die mündliche Aufklärung ankommt. Dies sei gesetzlich vorgeschrieben. Der BGH erklärte ausdrücklich, dass sich das Gespräch nicht nur um die exakte medizinische Beschreibung der Risiken drehen dürfe. Es müsse vielmehr dazu führen, dass der Patient "eine allgemeine Vorstellung von dem Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren" bekomme.

Grundsätzlich sei außerdem über schwerwiegende und das weitere Leben belastende Risiken zu informieren - auch wenn sie sich selten verwirklichten. Mit diesem Urteil wiesen die Richter das Verfahren an das Oberlandesgericht Frankfurt zurück. Dort kann jetzt erneut über einen Schadenersatz verhandelt werden.

Quelle (epd, AFP)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 21. Januar 2025 | 14:00 Uhr

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