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Vermieter sind mitunter zurückhaltend bei der Genehmigung von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon. Bildrechte: IMAGO/Robert Poorten

Erneuerbare EnergienDas Für und Wider von Solar-Anlagen auf dem Balkon

10. März 2023, 05:00 Uhr

In Zeiten hoher Energiepreise überlegen viele Mieterinnen und Mieter, wie sie sparen können. Da wäre doch zum Beispiel eine Mini-Solaranlage für den Balkon eine gute Idee: Der Strom reicht für einige Haushaltsgeräte, und es ist sogar gut fürs Klima. Doch ganz so einfach ist das nicht. Wer in einer Mietwohnung lebt, kann beim Thema Balkonkraftwerk auf einige Hürden stoßen. Und wie sicher ist das Ganze eigentlich?

Wer in einer Mietwohnung eine Mini-Photovoltaik-Anlage an seinem Balkon anbringen will, muss zunächst den Vermieter um Erlaubnis fragen. Die Nachfrage sei da, sagt Mirjam Philipp vom Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften. Und wenn die Rahmenbedingungen passten, würden Genossenschaften die Balkonkraftwerke auch genehmigen, allerdings nicht alle: "Ich weiß, dass einige unserer Mitglieder auch sagen, wir sind da extrem vorsichtig, und wir wollen das auch grundsätzlich nicht." Ganz oben stehe dabei das Thema Sicherheit. Viele befürchteten Brandgefahr.

Auch Sorge um Sicherung

Neben der Angst vor einem möglichen Brandherd im Mehrfamilienhaus sorgen die Vermieter sich auch um die Verkehrssicherungspflicht, also darum, dass es Schäden gäben könnte, wenn so eine Anlage einmal abstürzt. Damit das nicht passiert, lieferten die meisten Hersteller die passenden Montagevorrichtungen gleich mit dazu, erklärt Denis Schneiderheinze von der Verbraucherzentrale Sachsen: "Uns sind noch keine Fälle bekannt, in denen ein Gerät irgendwo mal abgestürzt wäre. Natürlich gilt bei einer Installation am Balkon dasselbe wie bei der Installation eines Blumenkastens: Sie müssen unbedingt sicherstellen, dass das Gerät sicher und fest verbaut ist."

Verbraucherschützer überzeugt von Sicherheit der Anlagen

Die Verbraucherschützer seien sehr dafür, dass die Wohnungsbaugesellschaften offener für Balkonkraftwerke sind, sagt Schneiderheinze. Die Anlagen seien genauso sicher wie fest installierte Solaranlagen, beteuert Denis Schneiderheinze: "Ein handelsüblicher Föhn zum Beispiel hat mitunter viel mehr Watt als diese Photovoltaik-Anlage. Nur weil es in dem einen Fall ein Stromerzeugungsgerät ist und in dem anderen Fall ein Föhn zum Beispiel Strom zieht, heißt das jetzt nicht grundsätzlich, dass diese Anlage mehr Sicherheitsrisiken beinhalten würde."

Denn die Balkonkraftwerke sind auf 600 Watt Leistung begrenzt. Dadurch würden die Leitungen nicht überlastet, erklärt Alexander Nollau vom Elektrotechnik-Branchenverband VDE: "Das ist sozusagen eine Leistung, wo wir sagen: Okay, das ist eine Leistung, das können die Leitungen noch handhaben, da erwärmen die sich nicht so stark, da wird auch die Isolation von diesen Leitungen nicht zu stark beansprucht und damit kann der Kunde das relativ sicher auch betreiben." Wenn die Anlagen korrekt von einem fachkundigen Handwerker installiert seien, gehe eigentlich keine Brandgefahr von ihnen aus, ergänzt Nollau.

Baugenehmigung bei Hochhäusern benötigt

Frank Emrich, Direktor des Verbands Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, spricht sich dafür aus, die Anlagen möglich zu machen, wo es geht. Doch es gebe Gebäude, für die gelten strengere Regeln: Balkonkraftwerke an Hochhäusern machen Vermietern deutlich mehr Aufwand: "Wer an Hochhäusern Balkon-Photovoltaik anbringen will, der braucht dafür eine Baugenehmigung und muss natürlich besondere Absicherungsmaßnahmen anbringen, weil je höher das Gebäude, desto problematischer die Risiken aus der Höhe selbst und aus der Windlast."

Als Hochhaus gilt ein Gebäude mit mehr als 22 Metern Höhe – also häufig ab acht Stockwerken. Für sie gelten auch in Sachen Brandschutz andere Regeln – ganz einfach, weil die Rettungsgeräte der Feuerwehr nicht so hoch reichen.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 10. März 2023 | 05:00 Uhr