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Durch die Inflation bleibt auch den Rentnerinnen und Rentnern immer weniger im Portemonnaie. Bildrechte: IMAGO / YAY Images

JahresrückblickDie Rente 2022: Mehr Minus als Plus für Rentner

20. Dezember 2022, 05:00 Uhr

2022 gab es ein Rentenplus in Ost und West wie seit vielen Jahren nicht. Dennoch dürfte bei vielen Rentnern im Jahresrückblick unterm Strich ein Minus überwiegen. Schuld ist nicht nur die hohe Inflation.

von Frank Frenzel, MDR-Wirtschaftsredaktion

Starkes Plus bei den Renten

Seit 1993 hat es solch eine Rentenerhöhung im Osten nicht gegeben: plus 6,12 Prozent. Damals waren die Löhne und Renten aufgrund der erhofften Ost-West-Angleichung besonders stark gestiegen. Mit 5,35 Prozent fiel die Erhöhung im Westen so hoch aus wie seit 1983 (damals Prozent) nicht mehr.

In konkreten Zahlen heißt das: ein Rentner, der 45 Jahre lang Beiträge entsprechend des statistischen Durchschnittseinkommens eingezahlt hat, bekam im Osten 92,18 Euro mehr (von 1.506,15 Euro auf 1.598,33 Euro) und im Westen 82,31 Euro (von bisher 1.538,55 Euro auf 1.620,86 Euro).

Trotz dieser Zahlen relativiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK den starken Rentenanstieg: "Das ist nach der Nullrunde 2021 im Westen eine positive Nachricht. Allerdings bremst der wieder eingeführte Nachholfaktor den Anstieg ab: Dadurch fällt die Rentenerhöhung um 1,17 Prozent niedriger aus."

Kaufkraft schwindet durch Inflation

Wie gewonnen so zerronnen – so könnte man das Rentenplus im Vergleich zur Inflation sehen. Denn bei ca. zehn Prozent Inflation bleibt unterm Strich für viele Rentner ein Einkommensverlust, so Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland (SoVD): "Die auf dem Papier sehr gute Rentenerhöhung in 2022 hat nicht ausgereicht, um die enormen Preissteigerungen auszugleichen. Doppelt bitter ist, dass zusätzlich der sogenannte Nachholfaktor wiedereingeführt worden ist. Denn dadurch ist die Rentenerhöhung geringer ausgefallen. In Verbindung mit der Nullrunde 2021 konnte die Inflation daher nicht ausgeglichen werden." Und Verena Bentele vom VdK ergänzt: "Vor allem diejenigen, die mit einer kleinen Rente auskommen müssen, sind mit den explodierenden Kosten überfordert. Hier reicht das Geld kaum mehr für das Lebensnotwendige."

Energiepauschalen zur Abfederung der Energiekosten

2022 war das Jahr der Energiepreisexplosionen. Der Staat greift den Bürgern unter die Arme und zahlt auch Rentnern eine sogenannte Energiepauschale. Diese erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.

Die Energiepreispauschale wird bis Mitte Dezember einmalig über die jeweiligen Rentenzahlstellen ausgezahlt. Sie ist einkommensteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig. Hier wünscht sich Verena Bentele vom VdK eine Nachbesserung, die Bezieher aller Energiearten berücksichtigt: "Der VdK erhält viele Zuschriften von Rentnerinnen und Rentnern, die die Gaspreisbremse nicht erreicht, weil sie mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen. Auch für Menschen mit Nachtspeicherheizungen reicht die Strompreisbremse nicht aus. Deshalb ist es dringend nötig, dass die Bundesregierung weitere finanzielle Hilfen, wie einen Härtefallfonds für Heizkosten, auf den Weg bringt."

Beachtlicher Hinzuverdienst möglich

Auch 2022 konnten sogenannte Früh- oder auch Flexirentner von der seit 2020 höheren Hinzuverdienstgrenze profitieren. Diese betrug 2022 46.060 Euro – zum Vergleich, früher, d.h. vor 2020 waren es nur 6.300 Euro im Jahr. Das aktuelle Wert liegt über dem statistischen Durchschnittslohn. Bis zu dieser Grenze können Rentner, die vor der eigentlichen Regelaltersgrenze eine Rente beziehen zusätzlich zum Rentenbezug hinzuverdienen, ohne dass es Abzüge bei der Rente gibt. Wer mehr verdient, hat zwar Abzüge, in der Regel lohnt sich das Modell Frührente plus Arbeit aber auch bei höheren Verdiensten.  

Wer dieses Modell wählt – also Arbeit plus Frührente – kann ein Einkommensplus bis zu 45 Prozent für die letzten ein oder zwei Jahre seiner Erwerbstätigkeit erzielen. Die Bezeichnung "Hinzuverdienst" für Frührentner ist allerdings leicht irreführend. Denn wer die Hinzuverdienstgrenze richtig ausnutzen will, arbeitet in der Regel ganz normal weiter und bezieht gleichzeitig schon Rente. Der Arbeitslohn ist also kein "Hinzuverdienst" zur Rente, sondern die Rente ein "Extra-Einkommen" zum Lohn.  

Verzögerungen beim Härtefallfonds

Zu den großen Enttäuschungen für viele Ostrentner zählt der sogenannte Härtefallfonds, der Ende 2022 im Bundestag beschlossen wurde. Er soll die letzten Ungerechtigkeiten aus der Rentenüberleitung von DDR-Renten ins Westrecht beseitigen. Es ging um 17 Berufs- und Personengruppen der ehemaligen DDR mit ca. 500.000 Betroffenen. Der Härtefallfonds war ein Projekt der Vorgängerregierung aus dem Jahr 2017. Schon 2021 wurden dafür eine Milliarde Euro im Bundeshalt bereitgestellt. Jetzt wurden daraus nur 500 Millionen Euro. Pro Person sollen auf Antrag ca. 2.500 Euro ausgezahlt werden und das frühestens 2024.

Weil die Auszahlung an die Bedürftigkeit gekoppelt ist (Grundsicherung), dürften nur etwa zwei Prozent der betroffenen Ostrentner vom Fonds profitieren, so Schätzungen des Runden Tisches Rentengerechtigkeit, der die 17 Berufs- und Personengruppen vertritt. "Das Ergebnis ist für uns ein Affront“, sagt Klaus Dieter Weißenborn, einer der Sprecher des Runden Tisches Rentengerechtigkeit. Jahrelang hatte der Runde Tisch mit Vertretern aus der Politik um eine Lösung gerungen, zuletzt stand die Forderung einer Einmalzahlung von 10.000 Euro für alle Betroffene im Raum. "Wir lassen uns nicht mit Almosen abspeisen!", so Weißenborn, der weiter für die betroffenen Rentner kämpfen will. Er fordert einen Gerechtigkeitsfonds, der für alle der ca. 500.000 Betroffenen die Lebensleistung angemessen anerkennt.

Zahlenmäßig stärker vom Fonds profitieren dürften vor allem jüdische Flüchtlinge und sogenannte Spätaussiedler aus Osteuropa und ehemaligen Sowjetrepubliken, da diese viel häufiger Grundsicherung (also eine Art Sozialhilfe für Rentner) beziehen als ostdeutsche Senioren.  

Enttäuschende BSG-Entscheidung zu Erwerbsminderungsrenten

1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner bleiben von höheren Zahlungen ausgeschlossen, so zwei Urteile des Bundessozialgerichtes (Az. B5 R29/21R, Az. B5 R31 / 21R), das bei vielen Betroffenen für Enttäuschung sorgte.

Eine Erwerbsminderungsrente soll Menschen das Einkommen ersetzen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Dabei wird ein Betroffener so gestellt, als würde er seine Erwerbstätigkeit weiter ausüben können, bis zum Rentenalter. Soweit die Theorie. In der Praxis wurden die Betroffenen früher so gestellt, als würden diese freiwillig vorzeitig Rente beziehen und damit freiwillig Rentenabzüge in Kauf nehmen. Dagegen gab es jahrelang Proteste durch Betroffenen und Sozialverbände.

Der Gesetzgeber änderte dann 2018 und 2019 die sogenannten Zurechnungszeiten, wodurch Zeiten für die krankheitsbedingte fehlende Erwerbstätigkeit besser für die Rente berücksichtigt wurden. Dies galt aber nur "Neufälle", also für jene, die nach der Gesetzesänderung eine Erwerbsminderungsrente beanspruchten. Dafür hatte der Gesetzgeber klare Stichtage formuliert, ab wann die neue Regelung gilt. Für die Altfälle blieb es bei der alten Regelung. Dagegen hatten mehrere Betroffene geklagt. Das Bundessozialgericht entschied, dass dies rechtens sei. Stichtagsregelungen seien für den Gesetzgeber erlaubt.

Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland weist darauf hin, dass es zum 1. Juli 2024 für viele Bestands-EM-Renten Zuschläge geben wird, die die Renten erhöhen werden: "Allerdings führt dies zu keiner vollständigen Angleichung aller Erwerbsminderungsrenten, weshalb der SoVD gemeinsam mit dem VdK den Schritt zum Bundesverfassungsgericht gehen wird. Es bleibt also noch ein Fünkchen Hoffnung übrig."

 

Ausblick auf 2023

Die Rentenerhöhung 2023 soll geringer ausfallen als 2022. Die 21,2 Millionen Rentner in Deutschland werden zum 1. Juli 2023 im Westen um 3,5 Prozent, im Osten um 4,2 Prozent steigen. Angesichts der galoppierenden Inflation könnte das für viele Rentner jedoch zu wenig sein, so Verena Bentele vom VdK: "Bleibt die Inflation weiterhin auf so hohem Niveau, wird sie die Rentenanpassung mehr als aufzehren."

Eine gute Nachricht gibt es für ältere Arbeitnehmer, die bis zur Regelaltersgrenze arbeiten wollen und können. Denn 2023 entfällt die sogenannte Hinzuverdienstgrenze für Frührentner komplett. Das heißt, wer die entsprechenden Voraussetzungen für eine Frührente erfüllt, kann auch bei höheren Löhnen oder Gehältern zusätzlich zum Arbeitseinkommen die Rente beziehen, ohne dass es zu einer Anrechnung kommt.

MDR Wirtschaftsredaktion

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | 13. Dezember 2022 | 06:00 Uhr