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RentenbescheideSozialverband VdK kritisiert lange Verfahren gegen Rentenversicherung

02. November 2024, 06:29 Uhr

Am Ende eines Berufslebens soll ein vernünftiges Auskommen stehen – Miete und Essen immer noch bezahlbar sein, auch wenn dieses Berufsleben wegen Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit kürzer ausfällt. Aber jedes Jahr klagen tausende Betroffene gegen ihre Rentenbescheide vor den Sozialgerichten, auch in Mitteldeutschland.

  • Verfahren vor den Gerichten dauern in der Regel länger als anderthalb Jahre.
  • Kläger brauchen bis zum Urteil einen langen Atem.
  • Die Erfolgsaussichten scheinen dabei aber geringer als sie sind.

Mehr als 2.500 Klagen gegen die Rentenversicherung sind vor Sachsens Sozialgerichten im vergangenen Jahr eingereicht worden. Das geht aus einer Antwort des Justizministeriums an die sächsische Linksfraktion hervor. Die Sächsische Zeitung hatte zuerst darüber berichtet.

Zwar wurden laut amtlicher Statistik im gleichen Jahr auch über 2.600 Klagen abgearbeitet – in Thüringen etwa 1.300, in Sachsen-Anhalt circa 1.400. Doch wer einen Bescheid der Rentenversicherung gerichtlich prüfen lassen will, braucht einen langen Atem.

Verfahren dauern über anderthalb Jahre

Anderthalb Jahre dauert ein Verfahren gegen die Rentenversicherung im Bundesschnitt. Schneller geht es in Thüringen mit gut 16 Monaten, in Sachsen dauert es 20 Monate, deutschlandweites Schlusslicht ist Sachsen-Anhalt mit fast 28 Monaten.

Ein Riesenproblem sei das für die Menschen, die ihre Ansprüche – oft auf eine Erwerbsminderungsrente – durchsetzen wollen, sagt Lars Müller, stellvertretender Geschäftsführer des Sozialverbands VdK Sachsen.

Langer Atem bis zum Urteil gebraucht

Wer es auf ein Urteil ankommen lassen will oder muss, wartet sogar noch länger. In Sachsen-Anhalt wie in Sachsen vergehen im Schnitt etwa drei Jahre bis zum Urteil.

Müller ergänzt, die Verfahrensdauern von ein bis drei Jahren führten häufig dazu, dass Krankengeld oder Arbeitslosengeld ausliefen und der oder die Betroffene ins Bürgergeld wechseln müsse – und damit gezwungen sei, das letzte Sicherungsnetz des Sozialstaates in Anspruch zu nehmen. Das sei auch wirtschaftlich betrachtet für die Leute "ganz häufig eine absolute Misere".

Erfolgsaussichten scheinen geringer als sie sind

Viele Betroffene haben Müller zufolge nicht die Ausdauer und Kraft, über eine so lange Zeit nur mit Bürgergeld auszukommen. Die Erfolgsaussichten scheinen auch deshalb geringer als sie tatsächlich sind, so Müller.

Nach den Zahlen des sächsischen Justizministeriums gewannen bei den Sozialgerichtsurteilen die Kläger zwar nur in einem von zehn Fällen. Diese Zahlen unterschlügen aber die Erfolge, die Leistungsberechtigte regelmäßig erringen, wenn die Rentenversicherung schon vor dem Urteil einlenke oder mit Unterstützung ein Vergleich gefunden werde, sagt Müller, der auch die Rechtsabteilung beim VdK leitet.

Verband mit Erfolgsquote von einem Drittel

Lange Verfahrensdauer bei Gericht Bildrechte: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Der Verband habe in den letzten Jahren eine relativ stabile, wenig schwankende Erfolgsquote gehabt. In rund einem Drittel der Verfahren hätten für die Mandantschaft zumindest positiv abändernde Entscheidungen herbeigeführt werden können. Das sei aus Sicht des Verbandes nicht wenig, weil das auch bedeute, dass jede dritte Entscheidung falsch sei.

Weil es an Gutachtern bei Gericht fehlt und auch die Rentenversicherung Fachkräftemangel bei Sachbearbeitern habe, erwartet Müller, dass die Verfahrensdauer weiterhin lang bleibt.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 02. November 2024 | 06:04 Uhr

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