Hörer machen Programm Zensus: Wer nicht mitmacht, riskiert ein Bußgeld
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In Deutschland steht in diesem Jahr eine Volkszählung – der Zensus – an. Dabei werden Daten wie Einwohnerzahlen erfasst, aber auch über die Arbeit und Adresse, der ausgewählten Personen. Ein MDR AKTUELL-Hörer fragt sich, warum auch der Name, der Geburtsort und das Geburtsdatum von weiteren Haushaltsmitgliedern angegeben werden muss.

- Durch den Zensus sollen vorliegende Daten mit der Wirklichkeit abgeglichen werden, um herauszufinden, wie viele Personen hinter den entsprechenden Anschriften stecken.
- Wer sich weigert, an der Befragung des Zensus teilzunehmen, muss mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen.
- Die Daten werden anonymisiert erfasst.
Einmal durchzählen bitte, heißt es in diesem Jahr in der ganzen Bundesrepublik. Dazu werden die Melderegister befragt, es gibt Onlinefragebögen und bei manch einem Haushalt wird auch ein Interviewer persönlich vor der Tür stehen. Allein in Sachsen-Anhalt geht es um 65.400 Anschriften mit über 267.000 Bürgerinnen und Bürgern. Im Fachjargon heißt das Ganze dann Haushaltebefragung.
Sinn der Übung: Vorliegende Daten mit der Wirklichkeit abgleichen, erklärt der Präsident des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt, Michael Reichelt, denn man wisse nicht, wie viele Personen tatsächlich hinter den Anschriften aus dem Zensus stecken: "Die Auskunft über alle dort wohnenden Personen mit Familienname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht dient der sogenannten Existenzfeststellung – also der Frage, ob dort wirklich Personen, also weitere Haushaltsmitglieder wohnen, damit die richtige Personenanzahl ermittelt werden kann."
Deswegen müssen unter anderem auch Name und Geburtsdatum aller im Haushalt lebenden Personen angegeben werden.
Befragung ist verpflichtend
Dabei ist der Zensus für die Befragten ganz und gar nicht freiwillig. Wer ausgewählt wurde und nicht mitmacht, muss mit bis zu 5.000 Euro Geldbuße rechnen, teilt Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter schriftlich mit.
Drinnen im Haushalt also die Befragten, draußen vor der Tür mit Weste, Ausweis und Klemmbrett die Erhebungsbeauftragten. Sie melden sich für den Job freiwillig und sind per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Reichelt vom Statistischen Landesamt sagt, dass Erhebungsstellen im Zweifel sogar polizeiliche Führungszeugnisse der Erhebungsbeauftragten anfordern könnten. "Es ist uns ganz wichtig, dass keinerlei Daten in irgendeiner Art und Weise aus den Informationen, die der Zensus dort bekommt, keine persönlichen Daten an Stammtischen oder irgendwo anders auftauchen", sagt Reichelt.
Mit Blick auf die Befragung und die Pandemie kann Reichelt beruhigen. Die Befragung dauert höchstens fünf bis zehn Minuten und kann auch an der Haustür mit ausreichendem Abstand erfolgen.
Datenschutz gewährleistet
Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Albert Cohaus gibt außerdem noch diesen Hinweis per E-Mail: "Der Termin für die Befragung wird immer postalisch angekündigt. Ein Erstkontakt erfolgt niemals telefonisch. Die Befragten sollten sich von den Interviewerinnen und Interviewern den offiziellen Ausweis für Erhebungsbeauftragte und einen amtlichen Lichtbildausweis zeigen lassen."
Das rät auch Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse. Hasse betont außerdem, dass der Datenschutz voll gewährleistet sei: "Nachdem man festgestellt hat, dass der Richtige auch geantwortet hat, werden die Daten anonymisiert. Sprich, der Personenbezug wird entfernt und besteht dann nicht mehr. Dann fließen diese Daten in die Statistik ein, die natürlich ebenfalls anonymisiert ist, sodass dem Datenschutz weitestgehend Genüge getan ist."
Wer zweifelt, kann bei seinem Statistischen Landesamt erfragen, welche Daten zur eigenen Person gespeichert sind. Tauchen Fragen oder Beschwerden auf, sind die Landesdatenschutzbeauftragten Ansprechpartner, betont Hasse.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 05. April 2022 | 06:00 Uhr