"Stechuhr-Urteil" Arbeitszeit muss in Deutschland erfasst werden

13. September 2022, 23:13 Uhr

In Deutschland besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied, müssen Arbeitgeber ein System zur Erfassung der geleisteten Arbeit einführen. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts greift einer Reform des Arbeitszeitgesetzes vor, die die Bundesregierung nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs derzeit umsetzt.

In Deutschland besteht nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Die Präsidentin des in Erfurt ansässigen höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Inken Gallner, begründete die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

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Betriebsrat hatte geklagt

Das Urteil fiel nach der Verhandlung eines Falls aus Nordrhein-Westfalen, bei dem ein Betriebsrat mit der Forderung scheiterte, ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems zu bekommen. Eine betriebliche Mitbestimmung oder ein Initiativrecht sei ausgeschlossen, wenn es bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gebe, begründete das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung.

Fachleute rechnen damit, dass das BAG-Grundsatzurteil (1ABR 22/21) weitreichende Auswirkungen auf den Trend der vergangenen Jahre zu Vertrauensarbeitszeitmodellen, mobilem Arbeiten und Homeoffice hat. Der Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing sprach von einem "Paukenschlag". Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit.

Richterin stellt auf "Schutz vor Fremdausbeutung und Selbstausbeutung" ab

Die Senatsvorsitzende Gallner verwies auf einen Passus im Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitgeber verpflichte, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden könne. "Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung", sagte sie in der Verhandlung, und weiter: "Zeiterfassung ist auch Schutz vor Fremdausbeutung und Selbstausbeutung."

Ob das Urteil jetzt das Ende der Vertrauensarbeitszeit bedeutet, beantwortet Silvio Lindemann, Anwalt für Arbeitsrecht, im Beitrag von MDR um 11:

Mit seinem Grundsatzurteil preschte das Bundesarbeitsgericht in der Debatte um die Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes vor. Die Bundesregierung arbeitet noch daran, die EuGH-Vorgaben aus dem Stechuhr-Urteil von 2019 umzusetzen. Danach sind die EU-Länder zur Einführung einer objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Dies soll nach der Absicht des EuGH helfen, ausufernde Arbeitszeiten einzudämmen und Ruhezeiten einzuhalten.

dpa (jan)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 13. September 2022 | 15:30 Uhr

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