Hintergrund Das passiert bei einem Katastrophenalarm

27. Juli 2022, 08:22 Uhr

Bei Waldbränden und anderen Unglücken kann der Katastrophenfall ausgerufen werden. In erster Linie geht es dabei darum, alle Einsatzkräfte zu bündeln. Allerdings erhalten die Behörden mit dem Katastrophenalarm auch viele Befugnisse.

Waldbrände, Hochwasser, Chemieunfälle oder andere Notlagen – die Liste potenzieller Katastrophen ist lang. Um im Ernstfall Leben zu retten oder Werte zu schützen, können die Behörden den Katastrophenfall erklären. Grundlage dafür sind die Katastrophenschutzgesetze der einzelnen Länder. Daher unterscheiden sich auch die Begrifflichkeiten teilweise. Im sächsischen Gesetz ist statt vom Katastrophenfall etwa von Katastrophenalarm die Rede.

Katastrophenschutzgesetze in Mitteldeutschland

  • Sächsisches Katastrophenschutzgesetz
  • Thüringer Katastrophenschutzgesetz
  • Sachsen-Anhaltisches Katastrophenschutzgesetz

In den Gesetzen ist auch definiert, was eine Katastrophe ist. Hier ähneln sich die Beschreibungen, wie nachfolgend zum Beispiel im Sächsischen Katastrophenschutzgesetz: "[Eine] Katastrophe (...) ist ein Geschehen, welches das Leben, die Gesundheit, die Versorgung zahlreicher Menschen mit lebensnotwendigen Gütern und Leistungen oder die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass Hilfe und Schutz wirksam nur gewährt werden können, wenn die zuständigen Behörden und Dienststellen, Organisationen und eingesetzten Kräfte unter der einheitlichen Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken."

Ziel im Katastrophenfall: Bündelung und Entlastung

Die Beschreibung nennt bereits den wichtigsten Zweck des Katastrophenalarms: Die Arbeit von Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräften soll gebündelt, die Arbeit der Behörden koordiniert werden. Deshalb übernimmt die Katastrophenschutzbehörde die Einsatzleitung. Bei lokalen Ereignissen sind dies die Landratsämter oder Stadtverwaltungen. Bei größeren Ereignissen können auch die Innenministerien der Länder übernehmen.

Je nach Bundesland gibt es weitere Regelungen zur Einsatzleitung. In Sachsen soll zum Beispiel ein Technischer Leiter des Einsatzes ernannt werden; in Sachsen-Anhalt ist die Bildung eines Katastrophenschutzstabes vorgesehen. Das Thüringer Gesetz kennt keine solche Vorschrift.

Was bedeutet ein Katastrophenalarm für die Bevölkerung?

Die Ausrufung des Katastrophenfalls ist wie eben beschrieben in erster Linie ein Instrument zum Managen der Krise für die Einsatzkräfte. Doch selbstverständlich geht mit einem solchen Schritt auch ein Signal an die Bevölkerung. Falls nichts anderes angegeben wird, sollten sich die betroffenen Menschen in einer Region mindestens regelmäßig über die Lage informieren. Meist sind in den öffentlichen Informationen aber bereits Handlungsempfehlungen oder Aufforderungen enthalten, etwa ein bestimmtes Gebiet zu meiden oder Fenster und Türen geschlossen zu halten.

Öffentlich bekannt gegeben wird der Katastrophenfall in der Regel über die Medien und NINA, die Warnapp des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Wie genau gewarnt wird, ist aber nicht immer vorgeschrieben. Im Thüringer Gesetz heißt es etwa lapidar: "Die Feststellung [des Katastrophenfalls] soll der Öffentlichkeit in geeigneter Weise bekannt gegeben werden."

Einen Katastrophenvoralarm kennt dabei in Mitteldeutschland nur das sächsische Gesetz. Mit dem Voralarm können auch bereits alle Schritte des "richtigen" Katastrophenalarms eingeleitet werden beziehungsweise sind sie rechtlich möglich.

Gibt es einen Sirenenalarm im Katastrophenfall?

Mit der Feststellung des Katastrophenfalls ist nicht unbedingt ein Sirenenalarm verbunden, wie man vielleicht vermuten könnte. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es nur zwei wichtige Sirenensignale an die Bevölkerung, einen Feueralarm und einen allgemeinen Alarm bei Gefahr.

Der Feueralarm besteht aus drei Tönen von je zwölf Sekunden Dauer mit zwölf Sekunden Pause. Der allgemeine Alarm ist ein dauerhaft an- und abschwellender Heulton von einer Minute Länge. Alle anderen Töne sind entweder Übungen oder Entwarnungen. Beim allgemeinen Gefahrsignal gilt insbesondere die Aufforderung, sich über Rundfunk und Fernsehen zu informieren.

Katastrophenschutzbehörde kann Grundrechte einschränken

Ist der Katastrophenalarm ausgelöst, verfügen die örtlichen Behörden über weitreichende Befugnisse. Im Thüringer Landesgesetz heißt es etwa: "Die Katastrophenschutzbehörden treffen die erforderlichen Maßnahmen, um Katastrophengefahren vorzubeugen und abzuwehren." Insbesondere können die Behörden "das Betreten des Katastrophengebietes verbieten, Personen von dort verweisen und das Katastrophengebiet sperren und räumen."

Die Katastrophenschutzbehörden treffen die erforderlichen Maßnahmen, um Katastrophengefahren vorzubeugen und abzuwehren.

Thüringer Katastrophenschutzgesetz

Auch die Einschränkung von Grundrechten ist für den Katastrophenfall eindeutig nicht ausgeschlossen. Sieben Grundrechte werden genannt, die durch Maßnahmen beschnitten werden können:

  • Recht auf körperliche Unversehrtheit
  • Freiheit der Person
  • informationelle Selbstbestimmung
  • Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses
  • Freizügigkeit
  • Unverletzlichkeit der Wohnung
  • Gewährleistung des Eigentums

Jeder muss helfen

Konkret bedeutet das etwa, dass jeder und jede zur Mithilfe herangezogen werden kann. In Sachsen-Anhalts Gesetz heißt es dazu: "In einem Katastrophenfall ist jedermann verpflichtet, bei Abwehrmaßnahmen Hilfe zu leisten, wenn er von der Katastrophenschutzbehörde oder einem von ihr Beauftragten dazu aufgefordert wird." Die Hilfeleistung kann nur verweigern, wer dadurch erheblich gefährdet würde.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 26. Juli 2022 | 10:00 Uhr

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