Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben
Arbeitgeber dürfen höhere Löhne von Männern bei gleicher Tätigkeit wie Frauen nicht mit deren besserem Verhandlungsgeschick begründen. Bildrechte: picture alliance / dpa Themendienst | Klaus-Dietmar Gabbert

Urteil zur LohngerechtigkeitBundesarbeitsgericht stärkt Frauen im Streit um gleiche Bezahlung

16. Februar 2023, 17:13 Uhr

Das Bundesarbeitsgericht hat Frauen im Streit um gleiche Bezahlung wie Männer gestärkt. Danach dürfen Arbeitgeber höhere Löhne von Männern bei gleicher Arbeit nicht mit deren Verhandlungsgeschick begründen. Geklagt hatte eine Frau aus Sachsen. Sie hatte festgestellt, dass ihre Kollegen deutlich besser bezahlt werden, obwohl sie die gleiche Arbeit machen. Sie bekommt nun eine Nachzahlung und eine Entschädigung.

Arbeitgeber dürfen Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mit ihrem unterschiedlichen Verhandlungsgeschick begründen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden und damit die Position von Frauen im Streit um gleiche Bezahlung verbessert.

Diskriminierung nicht mit Verhandlungsgeschick widerlegbar

Die Vorsitzende Richterin Anja Schlewig sagte, wenn Frauen und Männer bei gleicher Arbeit unterschiedlich bezahlt würden, liege die Vermutung der Diskriminierung wegen des Geschlechts nahe. Diese Vermutung könnten Arbeitgeber nicht mit dem Argument widerlegen, der Mann habe besser verhandelt oder er sei perspektivisch für einen Leitungsjob vorgesehen.

AktenzeichenBundesarbeitsgericht
8 AZR 450/21

Gericht spricht Klägerin Gehaltsnachzahlung zu

Das Bundesarbeitsgericht kippte damit die Entscheidungen der Vorinstanzen in Sachsen in großen Teilen. Es sprach einer 44 Jahre alten Dresdnerin, die im Vertrieb einer sächsischen Metallfirma arbeitete, eine Gehaltsnachzahlungen von 14.500 Euro und eine Entschädigung zu.

Die Frau hatte festgestellt, dass zwei männliche Kollegen bis zu 1.000 Euro mehr pro Monat erhielten. Mit Ihrer Klage verlangt die Frau ebenfalls eine höhere Vergütung.

Arbeitgeber begründete unterschiedliche Bezahlung mit Vertragsfreiheit

Der Arbeitgeber rechtfertigte die Unterschiede im Fall eines fast gleichzeitig eingestellten Kollegen mit dessen Verhandlungsgeschick. Bei der Einstellung sei beiden zunächst das gleiche Gehaltsangebot gemacht worden. Der Arbeitgeber berief sich bei der unterschiedlichen Bezahlung außerdem auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit.

Anwältinnen sprechen von mehr Entgeltgerechtigkeit

Die Anwältinnen der Klägerin sprachen nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von einem Meilenstein. Sie sehen in dem höchstrichterlichen Urteil einen Schritt zu mehr Entgeltgerechtigkeit in Deutschland.

Nach Einschätzung von Fachleuten ist es einer der wenigen Fälle, bei denen eine Frau gegen die Diskriminierung wegen ihres Geschlechts bis zur höchsten deutschen Arbeitsgerichtsinstanz geklagt hat.

AFP,dpa(nvm, jks)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 16. Februar 2023 | 16:30 Uhr

Mehr aus Panorama

Mehr aus Deutschland