Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, (l-r) Ines Härtel, Stephan Harbarth (Vorsitzender des Senats und Präsident des Gerichts, Yvonne Ott, verkündet das Urteil zum «Bundeskriminalamtgesetz - Datenplattformen».
Urteilsverkündung: Karlsruhe erklärt BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig. Bildrechte: picture alliance/dpa | Uli Deck

Bundesverfassungsgericht Polizeibefugnisse im BKA-Gesetz teilweise verfassungwidrig

01. Oktober 2024, 13:40 Uhr

Das BKA-Gesetz muss nachgebessert werden. Eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen bestimmte Befugnisse des Bundeskriminalamts hatte teilweise Erfolg. Einzelne Regelungen zum Erheben und Speichern von Daten sind demnach nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Gesetzgeber muss nun handeln.

Einzelne Befugnisse des Bundeskriminalamtes zur Erhebung und Speicherung von Daten sind in Teilen verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Dienstag, die Regelungen seien mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar. Unter anderem bemängelten die Karlsruher Richter die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen. (Az. 1 BvR 1160/19)

Stephan Harbarth, Vorsitzender des Ersten Senats beim Bundesverfassungsgericht und Präsident des Gerichts, verkündet das Urteil in Sachen "€žRegelungen zur Vaterschaftsanfechtung"€œ.
Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts Bildrechte: picture alliance/dpa

Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte, heimliche Überwachungsmaßnahmen stellten einen besonders schweren Eingriff dar. Wenn diese sich lediglich gegen Kontaktpersonen richteten, müsse daher eine "spezifische individuelle Nähe der Betroffenen zu der aufklärenden Gefahr" vorliegen. Diesen Anforderungen genüge die entsprechende Regelung im BKA-Gesetz nicht.

Auch der Speicherung personenbezogener Daten setzte das Gericht Schranken. Die Eigenschaft als Beschuldigter allein lasse keinen belastbaren Schluss auf eine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer relevanten Beziehung zu zukünftigen Straftaten zu. Es fehle zudem eine genügend ausdifferenzierte Regelung zur Speicherdauer.

Beschwerde gegen das Überwachen von Kontakten

Das Bundesverfassungsgericht gab damit einer Beschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte in Teilen Recht. Der gemeinnützige Verein hatte unter anderem Strafverteidigerinnen, einen politischen Aktivisten und Fußballfans vertreten und konkrete verfassungsrechtliche Maßstäbe für das Sammeln und Speichern von Daten gefordert.

Nach dem bisherigen Gesetz dürfen Menschen heimlich überwacht werden, die nicht selbst verdächtig sind, sondern lediglich mit Verdächtigen in Verbindung stehen. Das BKA und das Bundesinnenministerium hatten mit einer veränderten Sicherheitslage argumentiert.

Die GFF feierte das Urteil als "Erfolg für die Freiheitsrechte". Die Entscheidung stärke das Recht, über die eigenen Daten zu bestimmen, und sei zudem eine Aufforderung an die Gesetzgeber in Bund und Ländern, neue Überwachungsbefugnisse ausreichend bestimmt und präzise zu formulieren. 

Neuregelungen bis 2025 gefordert

Der Gesetzgeber hat nun bis Juli 2025 Zeit, das Gesetz zu ändern. Bis dahin gilt das bisherige unter Auflagen weiter. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2016 zu den umfangreichen Befugnissen der Sicherheitsbehörden geurteilt und sie teilweise für verfassungswidrig erklärt. Das BKA-Gesetz musste deshalb nachgebessert werden. Die aktuelle Fassung ist seit Mai 2018 in Kraft.

AFP/dpa (jst)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 01. Oktober 2024 | 11:00 Uhr

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