Chat im Messenger Whatsapp
Wie verhält man sich richtig, wenn im Chat illegale Inhalte auftauchen? Bildrechte: IMAGO/YAY Images

Illegale Inhalte in Chats Verhalten in Chatgruppen: Wann mache ich mich durch fremde Inhalte strafbar?

17. Februar 2023, 05:00 Uhr

Wenn auf der Straße eine fremde Person rassistisch anpöbelt, jemand einen Hitlergruß zeigt oder zu einer Gewalttat aufruft, kann die Polizei alarmiert werden. Werden wir Zeuge einer Straftat und greifen nicht ein oder verhindern sogar die Ermittlungen, machen wir uns mit strafbar. Wie aber läuft es, wenn wir diese Dinge in einer Chatgruppe bei WhatsApp beobachten? Wann machen wir uns mit strafbar und wie reagieren wir richtig?

Wann man sich strafbar macht

Grundsätzlich ist niemand verpflichtet, eine illegale Äußerung oder ein Bild in einer Chatgruppe zu melden, erklärt Matthias Kettemann vom Leibniz Institut für Medienforschung in Hamburg. Es sei denn, man habe die Gruppe gegründet. Kettemann erklärt, wann von einer Billigung der Straftat die Rede ist: "Wenn Sie in einer Gruppe sind und eine Äußerung durch ein Thumbs Up oder ein Sternchen oder ein Herzchen versehen, dann kann das als Billigung dieser Straftat gesehen werden. Wenn sie der Gruppengründer sind und nichts tun gegen die Straftat eines anderen in ihrer Gruppe, da gibt es zwar noch keine Fälle dazu, aber ich würde meinen, dass man da auslegen kann, dass auch eine Billigung stattfindet."

Hier sollte man als Gruppengründer oder Moderator das Mitglied entweder aus der Gruppe löschen oder zumindest bitten, die Verbreitung der Inhalte zu unterlassen, sagt Kettemann, um sich nicht mit strafbar zu machen. Jede Plattform habe Meldemöglichkeiten für einzelne Beiträge oder das Profil von Nutzerinnen und Nutzern.

Die reichen aber nicht in allen Fällen, weiß Martin Drechsler, Geschäftsführer der freiwilligen Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter. "Wenn man das Gefühl hat, es ist noch nicht ganz das richtige oder es ist dringender, dann ist es nie verkehrt, sich an die Polizei zu wenden. Das ist auch gar nicht mehr so kompliziert wie früher. In jedem Bundesland gibt es eine Onlinewache der Polizei, das ist recht einfach zu erreichen, auch über das Portal www.polizei.de. Dort findet man Links zu allen Onlinewachen der Polizei."

Illegale Inhalte bloß nicht weiterleiten – auch nicht aus Empörung

Auch Drechslers Organisation sammelt Hinweise zu illegalen Inhalten im Netz. Die würden sich in den letzten Jahren häufen, berichtet er, das hinge aber vor allem mit der Wachsamkeit und Aufklärung der Netznutzer zusammen, so der Rechtswissenschaftler mit Schwerpunkt Jugendmedienschutz. "Auch eine ganz wichtige Sache, wenn einem solche Inhalte begegnen: In einer privaten Chatgruppe beispielsweise ist es höchst gefährlich, diese dann weiterzuleiten. Selbst aus Empörung weiterzuleiten – "guck mal liebe Kollegin, was ich hier gesehen habe, das ist ja unfassbar" – hier kann man sich gerade, wenn es sich zum Beispiel um den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen handelt, schnell selbst strafbar machen. Hier sollte man aufpassen und dann im Zweifel lieber direkt die Polizei einschalten."

Ab einer bestimmten Chatgruppengröße geht die Verantwortung für Medienbeobachter Matthias Kettemann allerdings vom Individuum zum Plattformbetreiber über. Sobald der Chatgruppen-Initiator nicht mehr zu allen Mitgliedern ein nahes Verhältnis hat. Das sei für Kettemann ab einer Gruppengröße von 50 bis 60 Mitgliedern der Fall. Hier müsse der Betreiber regulierend eingreifen. "Wir können nicht wollen, dass alles, was wir online sagen, durchsucht wird, gleichzeitig müssen wir fordern, dass die Plattformen zumindest bestimmte Schutzplanken einhalten, bestimmte Standards aufstellen und auch durchsetzen."

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gebe hier klare Anweisungen, wie bei Straftaten vorgegangen werden müsse, betont Kettemann. Dennoch komme es auch im digitalen Raum auf die Zivilcourage an.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 17. Februar 2023 | 06:06 Uhr

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