Infektionsschutz Hospitalisierungsinzidenz: Schwellenwerte und Regeln in Mitteldeutschland
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Nicht mehr allein die Inzidenz, sondern auch die Anzahl der Menschen, die stationär behandelt werden müssen, sollen künftig über Eindämmungsmaßnahmen bestimmen. Ein Überblick über die geltenden Maßnahmen in Mitteldeutschland.

Die Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie orientieren sich künftig vorrangig an der Zahl der Menschen, die wegen ihrer Infektion ins Krankenhaus kommen. Mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, der Bundesrat und Bundestag in der vergangenen Woche zustimmten, wird die Hospitalisierungsinzidenz zur wichtigsten Größe für die Maßnahmen der Länder.
Schwellenwerte und Regelungen in Sachsen
In Sachsen sind die Corona-Maßnahmen seit der Verordnung vom 24. August vorrangig an die Auslastungszahlen der Krankenhäuser gekoppelt. Es gelten folgende Stufen und Regeln:
Vorwarnstufe
Mehr als 650 Betten auf Normalstation oder mehr als 180 Betten auf Intensivstation mit Corona-Patienten:
- Treffen im öffentlichen und privaten Raum nur mit maximal zehn Menschen (ausgenommen Geimpfte, Genesene und unter 14-Jährige)
- nur ortsfeste Versammlungen mit maximal 1.000 Teilnehmenden (inkl. Geimpfte und Genesene)
Überlastungsstufe
Mehr als 1.300 Betten auf Normalstation oder mehr als 420 Betten auf Intensivstation mit Corona-Patienten:
- negativer Test reicht nicht mehr aus (ausgenommen nicht-touristische Beherbergungsbetriebe und Museen)
- ein Hausstand darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen (ausgenommen Geimpfte, Getestete, Genesene)
- die täglichen Zahlen werden an die eingerichteten sächsischen Dashboards an die oberste Landesgesundheitsbehörde gemeldet
Inzidenz über 35
Möglichen Corona-Beschränkungen, die sich aus der Hospitalisierungsinzidenz ableiten, vorgelagert sind niedrigschwellige Maßnahmen ab einer Inzidenz von 35. Überschreitet der 7-Tage-Inzidenzwert in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35, besteht ab dem übernächsten Tag vielerorts die Pflicht zur Kontakterfassung und Vorlage eines Genesenen-, Geimpften- oder negativen Testnachweises, für Veranstaltungen gelten weitere Einschränkungen.
Details der geltenden Verordnung in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt sind die Corona-Maßnahmen an die 7-Tage-Inzidenz gekoppelt. In der aktuellen Verordnung werden die Kreise und kreisfreien Städte im Hinblick auf die Hospitalisierung ermächtigt, auch abweichende Maßnahmen zu ergreifen. In §16 Verordnungsermächtigung Abs. 2 heißt es:
"Die Landkreise und kreisfreien Städte haben bei der Beurteilung des Infektionsgeschehens und der Belastung des Gesundheitswesens zusätzlich zu der Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfquote, die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe, die 22 Bettenbelegung in den Krankenhäusern und die ITS-Auslastung als weitere Indikatoren zu berücksichtigen und abzuwägen. Im Ergebnis einer Gesamtabwägung der Indikatoren nach Satz 1 kann von den Sieben-Tage-Inzidenzen nach den Absätzen 3 bis 5 abgewichen werden."
Warnstufen und Regeln in Thüringen
In Thüringen sind Eindämmungsmaßnahmen abhängig von der lokalen 7-Tage-Inzidenz, von der lokalen Auslastung der Krankenhäuser und von der landesweiten Auslastung der Intensivstationen.
Für die Verschärfung von Maßnahmen muss neben der Inzidenz mindestens einer der beiden anderen Indikatoren, also die Hospitalisierungsinzidenz oder die Auslastung der Intensivstationen, die entsprechende Warnstufe erreichen.
Daraus leiten sich folgende Maßnahmen ab:
- Basisstufe: AHA-Regeln, Testpflicht an Schulen in den ersten beiden Wochen nach Ferien
- Warnstufe 1: Zugang zu Einrichtungen wie Gastro, Hotels, Fitnessstudios nur mit 3G-Regel, Tests werden an Schulen angeboten
- Warnstufe 2: mögliche Einschränkungen: Kontaktbeschränkungen in geschlossenen Räumen, begrenzte Anzahl von Teilnehmenden an einer Veranstaltung, erweitertes Angebot von Tests an Schulen
- Warnstufe 3: möglich: weitgehende Testpflicht, weitergehende Begrenzung von Veranstaltungsteilnehmenden, Testpflicht an Schulen
MDR AKTUELL/dpa(nvm)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR Aktuell | 15. September 2021 | 19:30 Uhr