Ein Mann hält eine Schachtel mit FFP2-Masken in der Hand.
Der Bundesgerichtshof sieht in den umstrittenen Maskendeals der CSU-Politiker Alfred Sauter und Georg Nüßlein keine Bestechung. Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Bundesgerichtshof CSU-Politiker dürfen Millionen aus Maskendeals behalten

12. Juli 2022, 17:33 Uhr

Die CSU-Politiker Sauter und Nüßlein müssen ihre Provisionen aus umstrittenen Maskendeals zu Beginn der Corona-Pandemie nicht an den Staat abtreten. Der Bundesgerichtshof bestätigte Urteile, wonach der Vorwurf der Bestechung nicht gerechtfertigt ist. Beide hätten nicht als Amtsträger gehandelt, sondern im Interesse eines Privatunternehmen. Sollte der Gesetzgeber darin eine Lücke im Strafrecht sehen, müsste er sie schließen.

Die bayerischen CSU-Politiker Alfred Sauter und Georg Nüßlein dürfen die Millionen-Provisionen für die Beschaffung von Corona-Schutzmasken behalten. Der Bundesgerichtshof entschied, dass derartige Aktivität von Politikern nicht unter das Verbot der Bestechung oder Bestechlichkeit von Mandatsträgern falle.

Sauter und Nüßlein betätigten sich im Firmen-Interesse

Der Bundesgerichtshof verwarf damit die Beschwerden der Münchner Generalstaatsanwaltschaft gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts München. Er erklärte, Sauter und Nüßlein hätten bei der Vermittlung der Maskendeals nicht ihr damaliges Abgeordnetenmandat wahrgenommen, sondern sich außerparlamentarisch im Interesse einer Firma betätigt.

Auch dass sich beide dabei auf ihre Abgeordneten-Funktion berufen hatten, erfüllt nach Ansicht des BGH nicht das Merkmal der Bestechung. Gleiches gelte auch, wenn er seine Beziehungen zu Entscheidungsträgern ausnutze oder seine Amtsausstattung benutze.

Gesetzgeber müsste Lücke im Strafrecht schließen

CSU-Politiker Georg Nüßlein spricht während der Sitzung des deutschen Bundestags.
Georg Nüßlein Bildrechte: imago images / Christian Spicker

Der BGH erklärte, der Gesetzgeber habe das Korruptionsdelikt der missbräuchlichen Einflussnahme nicht in das deutsche Recht aufgenommen. Sollte der Gesetzgeber darin eine Lücke im Strafrecht sehen, müsse er entscheiden, ob diese geschlossen werden solle.

Sauter und Nüßlein kassierten hohe Provisionen

Alfred Sauter und Georg Nüßlein hatten in der ersten Phase der Corona-Pandemie den Kauf von Schutzmasken durch die Bundesregierung und die bayerische Staatsregierung vermittelt. Sie erhielten dafür üppige Provisionen.

Alfred Sauter
Alfred Sauter Bildrechte: imago/Zeppo

Nach Darstellung des BGH hatte eine GmbH, deren Geschäftsführer Nüßlein ist, 660.000 Euro erhalten. Eine Firma, auf die Sauter maßgeblichen Einfluss hat, erhielt mehr als 1,2 Millionen Euro. Das Geld war bei Razzien im Februar und März vergangenen Jahres beschlagnahmt worden und ist inzwischen wieder freigegeben worden.

CSU-Politiker gaben Ämter auf

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Nüßlein war nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe aus der CSU ausgetreten. Der Landtagsabgeordnete Sauter wurde zum Rückzug aus seinen Parteiämtern gedrängt, gehört aber dem bayerischen Landtag weiterhin an.

dpa, AFP

MDR AKTUELL

Dieses Thema im Programm: 16. Juli 2022 | 16:00 Uhr

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