Gesundheitsministerkonferenz Länder scheitern mit Vorstoß zur Verlängerung der geltenden Corona-Maßnahmen
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Mehrere Bundesländer sind mit dem Vorstoß gescheitert, die auslaufenden Corona-Maßnahmen zu verlängern. Bundesgesundheitsminister Lauterbach forderte die Länder auf, das neue Infektionsschutzgesetz konsequent anzuwenden.

- Lauterbach hat noch einmal die Kriterien zur Begründung von Corona-Hotspots erklärt.
- Der SPD-Politiker forderte eindringlich die Anwendung der möglichen Hotspot-Regeln von den Ländern.
- Die FDP warnt derweil vor einem ausufernden Gebrauch.
- Zudem einigte man sich auf eine schnelle und unkomplizierte medizinische Versorgung von Ukraine-Geflüchteten.
Am Montag haben Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Gesundheitsminister der Länder vor allem die Hotspot-Regelung für zukünftige Corona-Schutzmaßnahmen diskutiert. Mehrere Bundesländer sind dabei mit dem Versuch gescheitert, die bis Sonntag geltenden Maßnahmen um weitere vier Wochen zu verlängern. Ein entsprechender Antrag der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Saarland habe keine Mehrheit gefunden, sagte Bundesminister Lauterbach.
Er forderte die Länder auch nochmals ausdrücklich auf, die Regel zu nutzen und zu handeln. "Wir können mit der Situation nicht zufrieden sein", sagte Lauterbach. Zudem verliere man Zeit, betonte er. Lauterbach sprach von einer "konfliktgeladenen Situation" mit den Ländern.
Vier Kriterien zur Bestimmung von Hotspots
Lauterbach verwies auf die Kriterien zur Begründung von Corona-Hotspots: Die Länder könnten demnach Hotspots ausrufen, sobald eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe, erläuterte Lauterbach. Kriterien dafür seien etwa, wenn Patienten verlegt oder planbare Eingriffe verschoben werden müssten sowie das Unterschreiten von Pflegeuntergrenzen oder die Gefährdung der Notfallversorgung. Wird eine Region oder ein Bundesland zum Hotspot erklärt, könnten die Landtage beispielsweise umfassendere Maskenpflichten anordnen. Die Länder kritisieren, es sei nicht eindeutig geregelt, ab wann eine Region zu einem Hotspot erklärt werden könne.
Länder sollen nun handeln
Eine nationale Maskenpflicht sei nicht möglich, solange keine nationale Überlastung des Gesundheitssystems drohe, betonte Lauterbach. Auch weitere Forderungen der Länder, das neue Infektionsschutzgesetz vonseiten des Bundes nochmals zu verändern oder die bis Samstag geltende Übergangsfrist zu verlängern, lehnte er ab. Dafür gebe es keine rechtliche Grundlage, sagte der Minister.
"Die Länder verlangen ein Gesetz, das rechtlich nicht geht, statt ein gutes Gesetz, das sie haben, zu nutzen", kritisierte Lauterbach. Dies halte er für "nicht angemessen". Er betonte, dass es das neue Infektionsschutzgesetz erlaube, ganze Länder zum Corona-Hotspot zu erklären und dadurch schärfere Corona-Auflagen zu ermöglichen.
FDP: "Länder sollen Rechtsrahmen nicht ausnutzen"
FDP-Fraktionschef Christian Dürr hatte die Länder zuvor aufgerufen, die Hotspot-Regel im Infektionsschutzgesetz nur in einzelnen Städten oder Kommunen zu nutzen. "Die Hotspot-Lösung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und darf eindeutig nicht pauschal angewandt werden", sagte Dürr den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Er rief die Bundesländer auf, den neuen Rechtsrahmen zu "nutzen, ohne ihn auszunutzen".
Am 2. April laufen die aktuell noch geltenden Übergangsregeln aus. Etliche Länder haben noch nicht abschließend entschieden, welche Regelungen im Anschluss greifen sollen, auch wegen der teilweise bestehenden Zweifel an der rechtssicheren Umsetzbarkeit der Hotspot-Regel.
Schnelle medizinische Versorgung Geflüchteter geplant
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern wollen zudem die medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine verbessern. Diese sollen einen schnellen und möglichst unbürokratischen Zugang zu entsprechenden Leistungen erhalten, erklärte das Gesundheitsministerium in Sachsen-Anhalt, das aktuell den Vorsitz der Fachministerkonferenz innehat.
Versorgungsprobleme sollten vermieden und durch die Flucht unterbrochene notwendige Behandlungen schnellstmöglich wiederaufgenommen werden, hieß es weiter. Der bürokratische Aufwand dafür solle reduziert werden.
Ein Punkt bei der Versorgung ist die Nutzung der bereits bestehenden staatlichen Impfinfrastruktur gegen das Coronavirus. Die Impfangebote dort sollen über Corona-Schutzimpfungen hinausgehen, hieß es. Genannt wurde etwa die Masernschutzimpfung. Lauterbach beklagte zuvor große Impflücken bei den Geflüchteten.
dpa/AFP/epd (sra)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 28. März 2022 | 10:30 Uhr