Kitas, Schulen, Pflegeheime Unklarheiten beim Umgang mit der Impf-Auskunftspflicht
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In Kitas, Schulen und Pflegeheimen wird es der Geschäftsführung bald erlaubt sein, den Impfstatus ihrer Angestellten zu erfragen. Darauf hat sich die Große Koalition geeinigt – am Dienstag stimmt der Bundestag darüber ab. Allerdings ist noch unklar, welche Konsequenzen Arbeitgebende aus dem Wissen über den Impfstatus ihrer Angestellten ziehen sollen.

- In Kitas, Schulen und Pflegeheimen dürfen Arbeitgebende bald den Impfstatus ihrer Angestellten erfragen. Das könnte den bestehenden Personalmangel verschärfen.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Auskunft über den Impfstatus erteilen, könnte eine Abmahnung oder eine Kündigung drohen.
- Bisher ist unklar, wie Arbeitgebende mit der Information über den Impfstatus der Angestellten umgehen sollen.
Sind Sie geimpft? Michael Fritzsching wird diese Frage wohl sehr bald stellen dürfen. Wo der Kontakt mit schutzbedürftigen Menschen besonders eng ist, sollen sich Arbeitgebende darüber informieren dürfen, ob die Angestellten gegen das Coronavirus geimpft sind oder nicht.
Doch wofür, fragt sich Fritzsching, Leiter zweier ASB-Pflegeheime in Bernburg. Er versteht den Sinn dieser Abfrage nicht: "Letztendlich haben wir einen Personalmangel und wir können es uns meiner Meinung nach nicht leisten, nicht-geimpfte Pflegekräfte irgendwo hinzuversetzen, sondern, wir freuen uns über jeden, der uns in unserer alltäglichen Arbeit unterstützt."
Für die Personalsituation in den Heimen hält Fritzsching das Gesetz gar für kontraproduktiv: "Uns fehlen Mitarbeiter und ob man jetzt diese Gesetzesänderung gerade für die beste Bewerbung des Berufs Pflege hält, glaube ich nicht."
Sanktionen bei Nicht-Auskunft
Auch Romy Pietsch, Chefin der Volkssolidarität Bautzen, und verantwortlich für Pflegeheime und Kitas, jubelt nicht gerade: "Wenn im schlimmsten Fall die Hälfte meiner Mannschaft nicht geimpft wäre, heißt das, dass ich eine halbe Erziehermannschaft weniger habe und kann dann die Kinder nicht mehr betreuen. Oder in der Pflege: Wir können die Betreuung der Kunden nicht mehr absichern. Das möchte nicht wirklich jemand."
Ob sie die Impffrage künftig stellt, weiß Pietsch noch nicht. Fakt ist: Wenn sie sich dafür entscheidet, müssten die Angestellten Auskunft gegeben, erklärt Silvio Lindemann, Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei PKL aus Dresden. "Arbeitnehmer, die die Auskunft nicht erteilen, müssen mit den uns bekannten arbeitsrechtlichen Sanktionen belegt werden. Das heißt, die Abmahnung könnte ausgesprochen werden und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung", erklärt Lindemann.
Auskunftspflicht über Impfstatus gilt bereits in Kliniken
Kniffliger ist aus Sicht des Anwalts die Frage, was die Arbeitgebenden mit der Impfinfo anstellen. Grundsätzlich dürfen Nicht-Geimpfte nicht schlechter gestellt werden. Etwas anders sehe das tatsächlich im Pflegeheim oder der Kita aus, sagt Lindemann: "Da treffen zwei grundgesetzlich geschützte Interessen aufeinander. Einmal der Schutz des Lebens der Patienten und auf der anderen Seite das Persönlichkeitsrecht jedes Einzelnen, sich nicht impfen zu lassen. Und das muss abgewogen werden."
In Kliniken muss das Personal die Impffrage laut Infektionsschutzgesetz schon jetzt beantworten. Dirk Burkard von der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt findet das gut und wichtig: "Es geht ja nicht nur um Corona, sondern auch um Mumps, Masern, Röteln und andere Infektionskrankheiten, die ich, bevor ich selbst klinische Symptome habe, auch auf andere Menschen und insbesondere Patienten übertragen kann. Dieses Auskunftsrecht ist ja nicht nur für Corona geschrieben worden."
Ist jemand nicht geimpft, würde das in Kliniken mitunter auch dazu führen, dass Ungeimpfte aus ganz sensiblen Bereichen abgezogen würden. Noch wichtiger und letztlich auch sicherer als den Impfstatus zu kennen, findet Burkard in der aktuellen Situation aber: testen, testen, testen – ausdrücklich auch die Geimpften.
Quelle: MDR AKTUELL
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 07. September 2021 | 06:06 Uhr