BGH überweist Streitfall EuGH soll über Stornokosten bei Reiserücktritt zu Pandemie-Beginn entscheiden

02. August 2022, 10:59 Uhr

Ein Mann hatte zu Beginn der Pandemie eine Reise nach Japan storniert, noch bevor das Land ein Einreiseverbot verhängt hatte. Nun will er die gezahlten Stornogebühren von 1.500 Euro dafür zurückhaben. Der Bundesgerichtshof überwies den Fall jetzt an den Europäischen Gerichtshof, um eine entscheidene Frage zu klären.

Ein juristischer Streit um Stornokosten nach einem Reiserücktritt zum Beginn der Corona-Pandemie wird zu einem Fall für den Europäischen Gerichtshof. Der Bundesgerichtshof legte den Richterinnen und Richtern in Luxemburg am Dienstag die Frage vor, welches Datum dafür entscheidend ist: der Zeitpunkt des Rücktritts von der Reise oder der ursprünglich geplante Reisebeginn.

Aktenzeichen Az. X ZR 53/2

Reise noch vor Einreiseverbot storniert

Der Kläger hatte eine Pauschalreise nach Japan gebucht, die im April 2020 stattfinden sollte. Schon Ende Februar verhängte Japan aber strenge Corona-Schutzmaßnahmen, schloss die Schulen und verbot Großveranstaltungen. Daraufhin stornierte der Kläger die Reise am 1. März, wofür er 1.500 Euro Stornokosten zahlen musste.

Ende März wurde dann ein Einreiseverbot für Japan verhängt. Die Reise hätte also ohnehin nicht stattfinden können. Der Kläger zog daraufhin vor Gericht, um die Stornokosten zurückzubekommen. Das Landgericht München war aber der Meinung, dass die Lage am 1. März noch nicht so bedrohlich gewesen sei, und wies die Klage ab.

Kein Reisender ist gezwungen, Roulette zu spielen.

Klaus Bacher | Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

BGH: Große Gefahr rechtfertigt Reiserücktritt

Der Bundesgerichtshof sieht das anders. Der Vorsitzende Richter Klaus Bacher sagte am Dienstag bei seiner Urteilsverkündung, auch eine große Gefahr könne Grund für einen Reiserücktritt sein. Kein Reisender sei gezwungen, Roulette zu spielen.

Der weitere Fortgang hängt nun davon ab, welchen Zeitpunkt der Europäische Gerichtshof für ausschlaggebend hält. Bacher sagte dazu, komme der EuGH zu dem Schluss, dass der 1. März der entscheidende Zeitpunkt sei, ginge der Fall über den BGH zurück ans Landgericht. Wenn allerdings auch später eintretende Umstände berücksichtigt würden, dann müsste der BGH selbst in der Sache entscheiden, weil in diesem Fall europäisches Recht greifen würde.

Der Richter verwies zugleich darauf, dass der Oberste Gerichtshof in Österreich dem EuGH die gleiche Frage schon im Januar vorgelegt habe.

MDR (kjs)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 02. August 2022 | 11:30 Uhr

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