Ein Stift zeigt auf Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie Pfandsiegel-Aufkleber.
Mit Pfändungen sind Betroffene etwa im Fall einer Privatinsolvenz konfrontiert. Bildrechte: picture alliance / dpa | Uwe Zucchi

Hörer machen Programm Ist die Energiepauschale eine unpfändbare Sozialleistung?

19. September 2022, 14:52 Uhr

Die Diskussion um die Bezahlbarkeit von Strom und Gas in diesem Winter beherrscht die Medien seit Wochen. Die Regierung möchte die Bürger entlasten. Unser Nutzer Robert Hüttinger fragt: Wie wird Menschen geholfen, die ein Pfändungsschutzkonto besitzen? Werden die zusätzlichen Hilfen von der Pfändung ausgeschlossen?

Wer in eine schwere finanzielle Schieflage gerät, bei wem sich die unbezahlten Rechnungen stapeln, von wem Gläubiger ihr Geld zurückverlangen und wem möglicherweise Pfändungen bevorstehen – der kann sein Giro- in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Dafür reicht ein Antrag bei der kontoführenden Bank. Jeder der, sich in Privatinsolvenz befindet, hat in der Regel ein "P-Konto". Auf diesem Konto dürfen jeden Monat 1.340 Euro eingehen, etwa der Lohn. Alles, was darüber hinausgeht, wird weggepfändet, geht also an die Gläubiger.

Wie wird Menschen geholfen, die ein Pfändungsschutzkonto besitzen? Werden die zusätzlichen Hilfen von der Pfändung ausgeschlossen?

Robert Hüttinger, MDR-Nutzer

Nun fragt sich unser Nutzer Robert Hüttinger, ob die zusätzlichen Hilfen, mit denen Bürgern in der Krise geholfen werden soll, Betroffenen weggepfändet werden.

Schuldner müssen sich selbst kümmern

Cornelia Hansel von der Verbraucherzentrale Sachsen erklärt, dass es der Gesetzgeber bei der Energiepauschale, die mit dem Lohn im September ausgezahlt wird, versäumt habe, die Unpfändbarkeit im Gesetz zu regeln. Hansel ist Insolvenz- und Schuldnerberaterin. Wegen des Versäumnisses des Gesetzgebers sei es notwendig, Schutzanträge beim Vollstreckungsgericht zu stellen, erklärt sie.

Anders gesagt: Der Schuldner muss Bürokratie in Kauf nehmen und sich selbst kümmern, um einen Pfändungsschutz zu bekommen. Sonst landet die Energiekostenpauschale im ungünstigsten Fall bei den Gläubigern. Schuldnerberaterin Cornelia Hansel ist allerdings der Meinung, dass die Pauschale dem Bedürftigen, in dem Fall dem Schuldner, gehöre. Es gebe ja eine Zweckbestimmung, die dahinterstehe. Die ist Cornelia Hansel zufolge nicht pfändbar

Energiepauschale als unpfändbare Sozialleistung?

Auch der ostdeutsche Sparkassenverband sieht Klärungsbedarf beim Thema Energiepauschale auf Pfändungsschutzkonten. Auf eine Anfrage von MDR AKTUELL heißt es schriftlich: "Leider kennen wir hierzu noch keinen Gesetzentwurf, also auch keinen mit einer verbindlichen Festlegung dieser Zahlung als einmalige, unpfändbare Sozialleistung. Nur eine solche gesetzgeberische Klarstellung würde Rechtssicherheit schaffen. Bei den Corona-Prämien hatte der Gesetzgeber eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur Unpfändbarkeit dieser Leistung getroffen."

Auch der ostdeutsche Sparkassenverband rät Kunden, die ein Pfändungsschutz-Konto besitzen, die ausgezahlte Energiepauschale beim Vollstreckungsgericht freistellen zu lassen. Nur so seien die Kontoinhaber auf der sicheren Seite.

Noch ein Hinweis: Man sollte sich sehr genau überlegen, ob es wirklich notwendig ist, sich ein P-Konto zuzulegen. Denn damit verliert man zeitweise seine Kreditwürdigkeit, bekommt keine Darlehen und auch keine Kreditkarten.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 19. September 2022 | 05:00 Uhr

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