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Ein Tankwagen betankt ein Einfamilienhaus mit Heizöl. Bildrechte: picture alliance/dpa | Patrick Pleul

MitteldeutschlandSo viel Härtefallhilfe wird für Öl- oder Pelletheizungen gezahlt

12. Juni 2023, 09:00 Uhr

Seit Anfang Mai können Privathaushalte mit Öl-, Pellet- oder Flüssiggasheizung Härtefallhilfe für hohe Kosten rückwirkend für 2022 beantragen. Jetzt gibt es erste Zahlen zum Bearbeitungsstand und den durchschnittlichen Heizkostenhilfen. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern, oft fehlen Unterlagen. In engen Fällen gibt es keine Chance auf Kulanz. Die gezahlten Summen unterscheiden sich stark nach Brennstoff.

Mitteldeutschland: Bislang etwa 17.000 Anträge

Die Antragstellung in Mitteldeutschland erfolgt in den drei mitteldeutschen Ländern gemeinsam mit anderen Bundesländern über die Antragsplattform Driveport. Anträge sind bundesweit noch bis 20. Oktober 2023 möglich.

In Sachsen wird der Antrag über die Sächsische Aufbaubank (SAB) abgewickelt. Der Bund hat dem Freistaat dafür 90 Millionen Euro bereitgestellt. Ursprünglich wurde mit landesweit 100.000 Anträgen gerechnet. Wie das Energieministerium am 7. Juni mitteilte, sind bislang etwa 7.000 Anträge gestellt worden. Die SAB bestätigte Anfang Juni MDR AKTUELL, dass mehr als die Hälfte der Anträge bereits bewilligt worden seien. Die Auszahlung erfolge zeitnah nach dem Bewilligungsbescheid. Die durchschnittlich bewilligte Hilfe im Freistaat liege bei etwa 360 Euro je Haushalt, die Ablehnungsquote bei unter einem Prozent.

In Sachsen-Anhalt sind laut Energieministerium seit 4. Mai 2023  insgesamt 4.144 Anträge eingegangen (Stand: 5. Juni 2023). Davon seien 1.446 bereits bewilligt worden. Im Unterschied zu Sachsen und auch Thüringen wird die Ablehnungsquote mit 46 Prozent und damit recht hoch beziffert. Doch dabei geht es um vorläufige Zurückweisungen, meist wegen fehlender Unterlagen. Im Ablehnungsschreiben wird darauf hingewiesen, dass die Daten nachgereicht werden können. Bei Unklarheiten hilft eine kostenfreie Hotline unter 0800/5600757. Für Sachsen-Anhalt stehen insgesamt rund 48 Millionen Euro bereit. Das Energieministerium geht davon aus, dass diese Mittel ausreichen werden. Je Haushalt würden durchschnittlich etwa 320 Euro beantragt.

In Thüringen liegen nach Angaben des Energie- und Umweltministeriums vom 8. Juni etwa 5.500 Anträge vor. Nach positiven Bescheiden werde das Geld zeitnah überwiesen. Die Ablehnungsquote sei gering, da die Antragstellung oft über einen Telefonservice geklärt werde und ein Online-Rechner informiere, ob sich ein Antrag überhaupt lohne. Nach Ministeriumsangaben entfallen die mit Abstand meisten Anträge auf Heizöl – 83 Prozent. Die gezahlten Summen richteten sich stark nach dem Brennstoff.

Für welche Brennstoffe wird wie viel gezahlt?

Nach Angaben der Sächsischen Landesbank geht der Großteil Härtefallhilfe in Sachsen an Haushalte mit Öl-Heizung (knapp 80 Prozent). Mit Abstand folgen die Brennstoffe Holzpellets (13 Prozent) und Flüssiggas/LPG (7 Prozent). Andere Brennstoffe wie Holzbriketts, Scheitholz, Kohle/Koks und Holzhackschnitzel machen demnach kaum ein Prozent aus. In Sachsen-Anhalt liegt laut Energieministerium der Anteil der Anträge mit Ölheizung mit etwa 85 Prozent etwas höher und für Holzpellets (9 Prozent) und Flüssiggas (6 Prozent) niedriger. Auch hier spielen andere Brennstoffe kaum eine Rolle.

Nach Angaben des Energieministeriums in Thüringen entfallen bei den Anträgen circa 83 Prozent auf Heizöl, etwa 12 Prozent auf Holzpellets und weitere etwa 4 Prozent auf Flüssiggas. Die Entlastungsbeträge richten sich stark nach dem Brennstoff: Bei Öl-Heizungen erhalten Haushalte demnach im Durchschnitt 295 Euro, bei Pellets gibt es mehr als doppelt so viel - im Schnitt nämlich 639 Euro und bei Flüssiggas/LPG im Mittel 429 Euro.

Behörden sehen kaum Verzögerungen bei Bearbeitung und keine Kulanz

Doch bis zur Auszahlung kann es im Einzelfall dauern. Thüringen beziffert die Bearbeitungsdauer einschließlich Identitätsprüfung auf etwa sechs bis acht Wochen.

Als Hauptgrund für Verzögerungen nennen Thüringer Energieministerium und SAB unvollständige Antragsunterlagen. Für eine schnelle Bearbeitung ist laut SAB "wichtig, die Identifikationsunterlagen, den Feuerstättenbescheid, die Rechnung(en) sowie die Zahlungsnachweise und den Kontoauszug vollständig und lesbar einzureichen". Sachsen-Anhalt sieht keine behördlichen Probleme bei der Bearbeitung, meist gehe es um fehlende Daten der Antragsteller.

Alle Länderbehörden weisen darauf hin, dass es bei engen Fällen, in denen die Anspruchskriterien knapp unterschritten werden, keine Kulanzregelung oder Härtefallausnahmen gibt. Von der SAB heißt es dazu: "Die Vollzugshinweise des Bundes geben diesbezüglich leider keinen Ermessensspielraum für die Länder."

Hinweise auf Betrug oder Erschleichung von Hilfen liegen den Behörden in Mitteldeutschland bislang nicht vor. Das Energieministerium in Magdeburg teilte mit, beim Betrugsverdacht werde genauer geprüft und gegebenenfalls Anzeige erstattet.

Besonderheit bei der Berechnung:Anspruchsberechtigt sind Privathaushalte, die im Jahr 2022 mit sogenannten leitungsungebundenen Brennstoffen geheizt haben, zumeist Heizöl. Wenn der gezahlte Preis bei Lieferung zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 mehr als doppelt so hoch war wie der Referenzpreis im Vorjahr, erhält ein Haushalt 80 Prozent dieser Mehrkosten erstattet - sofern mindestens 100 Euro erreicht werden und bis maximal 2.000 Euro. Vermieter können dabei Wohnungen zusammenlegen.

WICHTIG! Maßgeblich ist nicht der Vergleich der Rechnung 2022 mit der eigenen vom Vorjahr, sondern der Vergleich mit den von Bund und Ländern festgelegten Referenz-Durchschnittspreisen von 2021:
Heizöl: 0,71 Euro je Liter | Flüssiggas: 0,57 Euro/l | Holzpellets: 0,24 Euro/kg | Holzhackschnitzel: 0,11 Euro/kg | Holzbriketts: 0,28 Euro/kg | Scheitholz: 85 Euro/Raummeter | Kohle/Koks: 0,36 Euro/kg.

MDR AKTUELL (ans)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | MDR RADIO | 17. Mai 2023 | 10:30 Uhr