Energiekostenhilfe Wie Heizöl- und Pellet-Kunden an ihren Zuschuss kommen sollen

31. März 2023, 15:11 Uhr

Für all die Menschen, die zu Hause mit Heizöl, Kohle oder Pellets heizen, hat die Bundesregierung Unterstützung angekündigt. Noch kann man die Energiekostenhilfe aber nicht beantragen. Wie geht es jetzt weiter?

MDR AKTUELL-Höhrer Frank Henkel aus Seisla fragt: "Warum kann man Anträge für Heizmittel wie Öl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle noch nicht stellen?" Das hat vor allem zwei Gründe. Der erste ist simpel: Es gibt keine Formulare, keine Plattform zum Antragstellen. Denn – und damit sind wir beim zweiten Grund: Bund und Länder mussten sich erst auf Auszahlungs-Regeln verständigen.

Welche Regeln bei der Auszahlung gelten

Vielleicht der Reihe nach: Öl, Flüssiggas, Kohle oder Pellets sind sogenannte nicht-leitungsgebundene Energieträger. Bereits im November hatte die Bundesregierung dafür eine Energiekostenhilfe vereinbart: 1,8 Milliarden Euro schwer. Um es auszuzahlen, brauchte es erst einmal einen Referenz-Preis für die Brennstoffe. In dieser Woche hat sich der Haushalts-Ausschuss des Bundestages darauf verständigt. So liegt der Referenz-Preis beispielsweise für einen Liter Heizöl inklusive Umsatzsteuer bei 71 Cent, für ein Kilogramm Pellets bei 24 Cent oder für ein Kilo Kohle bei 36 Cent. Wichtig sind die Preise – denn daraus errechnen sich die Hilfen, die später ausgezahlt werden.

Burkhardt Vogel, Staatssekretär im Thüringer Umwelt- und Energie-Ministerium erklärt, wer alles auf finanzielle Unterstützung hoffen kann: "Diejenigen sind berechtigt, deren Preis sich gegenüber einem bundeseinheitlichen Referenz-Preis verdoppelt hat. Und alles, was über diese Verdopplung hinaus geht – davon werden 80 Prozent über diesen Härtefallfonds erstattet." Die Entlastung greift im Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022.

Ein Rechen-Beispiel Ein Haushalt heizt mit Holzpellets und benötigt dafür zwischen Januar und Anfang Dezember 4.000 kg bei einem Durschnittspreis von 70 Cent/kg. Daraus ergibt sich eine Erstattung aus dem Härtefallfonds von 704 Euro.

Antragstellung voraussichtlich ab Anfang Mai möglich

Allerdings müssen hierfür Anträge gestellt und Heizstoffkosten per Rechnung nachgewiesen werden. In Wohngebäuden mit mehreren Parteien sind der oder die Vermieter für die Beantragung und Abwicklung zuständig. Wobei wir nun bei den Anträgen sind, die im Moment noch nicht gestellt werden können. Es fehlt die gesetzliche Basis. Da die Bundesregierung das Geld bereitstellt, die Länder aber die Abwicklung übernehmen, braucht es zwischen beiden eine Verwaltungsvereinbarung.

Juristisch wasserdicht müsse die sein, sagt Burkhard Vogel: "Wir sind dabei, diese Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und den Bundesländern jetzt abzuschließen, dann muss sie noch durchs Thüringer Landeskabinett." Dass die Ministerinnen und Minister zustimmen ist reine Formsache. Burkhard Vogel rechnet damit, dass Anfang Mai die Antragstellung in Thüringen möglich ist.

Dafür wird demnächst eine Plattform im Internet freigeschaltet, der Link dorthin findet sich dann auf der Seite des Ministeriums. Das Verfahren ist rein digital und soll Bearbeitung und Auszahlung beschleunigen. Wann genau das Geld aus dem Energiehilfefonds für nicht leitungsgebundene Heizmittel fließt? Auf ein Datum will sich bislang noch niemand im Thüringer Ministerium für Umwelt- und Energie festlegen. So schnell wie möglich, heißt es als Antwort auf diese Frage.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 31. März 2023 | 06:00 Uhr

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