Hörer machen Programm Gelten die Fahrgastrechte auch mit dem 9-Euro-Ticket?
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Mit dem 9-Euro-Ticket zum Hauptbahnhof und dort weiter mit dem ICE. Unser Nutzer Michael Jacob fragt sich: "Wenn mein Nahverkehrszug im Vorlauf zum Fernverkehr Verspätung hat und ich dafür das 9-Euro-Ticket nutze, wird dann die Zugbindung beim Sparpreisticket für den Fernverkehr aufgehoben? Und welche Fahrgastrechte habe ich bei mehr als 60-minütiger Verspätung in Verbindung mit dem 9-Euro-Ticket?"

- Die Verbraucherzentrale Sachsen hält eine Aufhebung der Zugbindung für legitim, wenn ein Fahrgast wegen einer Verspätung im Nahverkehr einen Fernverkehrszug nicht erreicht – der Verband "Pro Bahn" sieht jedoch Komplikationen.
- In den meisten dieser Fälle werde bei Schlichtungsverfahren aber zugunsten des Fahrgastes und seiner Rechte entschieden.
- Sollte es bei einem Nahverkehrszug zu Verspätungen kommen, können die Kunden jedoch kaum mit einer Kostenerstattung rechnen. Dafür ist das 9-Euro-Ticket einfach zu günstig.
In ihren FAQ geht die Bahn mit wenigen Worten darauf ein, dass Kunden das 9-Euro-Ticket mit einem Fernverkehrsticket durchaus kombinieren können. Da heißt es: Wenn man seine Fahrgastrechte in Anspruch nehmen will, dann muss man für die Strecke im Fernverkehr notwendigerweise ein separates Ticket buchen.
Auf die konkrete Frage, ob eine Zugbindung bei einem Sparpreisticket aufgehoben wird, wenn man den Anschluss durch einen verspäteten Nahverkehrszug verpasst, antwortet die Bahn MDR AKTUELL schriftlich und knapp: "Für Zugausfälle und Verspätungen gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte". Und die sichern Bahnkunden zu, dass sie bei Anschlussproblemen auch auf andere Verbindungen ausweichen können.
Verbraucherzentrale Sachsen: Zugbindung sollte aufgehoben werden
Claudia Neumerkel ist Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen und erklärt: "Für diesen Fall ist unseres Erachtens auf jeden Fall die Zugbindung aufgehoben. Wenn sich der Nahverkehr verspätet und ich dafür, für den Nahverkehrszug, das 9-Euro-Ticket genutzt habe, dann kann ich in der zweiten Variante praktisch mit der Fernverkehrsverbindung jede Alternative wählen, die sich mir als Kunde bietet."
Und das ohne Aufpreis. Soweit jedenfalls die Theorie. In der Praxis sieht es nach Angaben des Fahrgastverbandes Pro Bahn bisweilen anders aus. Dazu sagt der stellvertretende Bundesvorsitzende Lukas Iffländer: "Die Erfahrung ist, dass da durchaus vereinzelt abgelehnt wird. Wir haben regelmäßig die Kombination, wo Leute Probleme haben, weil sie zum Beispiel in ihrem Verkehrsverbund eine Monats- oder Jahreskarte für den Nahverkehr haben und mit der dann den ICE nicht erreichen." Dann müssten sie doch draufzahlen, um den Normalpreis und damit die freie Wahl der Verbindung zu bekommen. Die Zugbindung sei nicht einfach aufgehoben.
In den meisten Fällen sei die Bahn kulant. Ansonsten würden die Probleme in einer Schlichtungsstelle, nötigenfalls auch vor Gericht gelöst – in aller Regel zu Gunsten der Kunden, sagt Iffländer.
Erstattungen bei Verspätungen im Nahverkehr eher ausgeschlossen
Bei Verspätungen, die nur Nahverkehrszüge betreffen, können Kunden dagegen nicht auf Kulanz der Bahn hoffen – jedenfalls nicht in Verbindung mit dem 9-Euro-Ticket. Dabei handelt es sich zwar um ein Zeitticket, bei denen die gesetzlichen Fahrgastrechte bei erheblichen Verspätungen grundsätzlich Erstattungen vorsehen. Laut Lukas Iffländer wird es die beim 9-Euro-Ticket aber nicht geben, "weil maximal 25 Prozent einer Zeitkarte erstattet werden können – gleichzeitig aber erst ab vier Euro. Und beim 9 Euro-Ticket kann das jeder ausrechnen: Vier Euro, das ist deutlich mehr als ein Viertel des Preises." Und folglich werde da auch nichts erstattet.
Diese Schwelle von vier Euro hat die Bahn nicht beliebig gewählt. Sie ist in den EU-Fahrgastrechten als Mindestbetrag festgelegt. Dass die Kunden bei Verspätungen leer ausgehen, sei aber zu verkraften, so Iffländer. Schließlich sei der Preis extrem niedrig und alle anderen Fahrgastrechte blieben bestehen.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 02. Juni 2022 | 06:35 Uhr