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Nach dem Tod des geschiedenen Partners kann man sich unter Umständen Rentepunkte aus den Versorgungsausgleich zurückholen. Bildrechte: IMAGO/imagebroker

VersorgungsausgleichRentenpunkte vom verstorbenen Ex-Partner zurückholen – geht das?

22. März 2023, 08:43 Uhr

Im Laufe des Erwerbslebens erwirbt jeder Angestellte Rentenpunkte. Diese sind später maßgeblich für die Rentenhöhe und können auch übertragen werden: Bei einer Scheidung zum Beispiel auf die Ex-Frau oder den Ex-Mann. So war es auch bei einem unserer Hörer. Nun ist seine Ex-Frau verstorben. Bekommt er seine Rentenpunkte zurück?

Heiraten ist einfach, kompliziert wird es mit der Scheidung. Denn dann wird Vermögen verteilt, Unterhalt berechnet. Und der Partner, der in der Ehe mehr verdient hat, muss auch Rentenpunkte abgeben. Das nennt sich Versorgungsausgleich. Doch was passiert, wenn der oder die Ex nach der Trennung verstirbt? Gibt es dann die hart erarbeiteten Rentenpunkte zurück?

Rentenpunkte zurückbekommen in Einzelfällen möglich

Tatsächlich kommt es auf die Umstände an, sagt Ralf Jahn von der Deutschen Rentenversicherung. Grundsätzlich sehe der Gesetzgeber keine Möglichkeit vor, die im Rahmen einer Ehescheidung durch den Versorgungsausgleich abgegebenen Rentenpunkte zurückzubekommen. Aber: "Es gibt eine Regelung, die besagt: Wenn der begünstigte geschiedene Ehegatte stirbt und nicht länger als 36 Monate diese Rente bezogen hat, dann kann man diesen Versorgungsausgleich auf Antrag rückgängig machen und sich diese Entgeltpunkte zurückholen."

Hat der verstorbene Ex-Partner noch gar keine Rente bezogen, gibt es die Rentenpunkte auf Antrag zurück. Generell ist diese Möglichkeit bemerkenswert. Denn eigentlich gilt im Erbrecht: Geschiedene vererben sich nichts. Was man an Geld, Schmuck oder Aktien abgeben musste, ist weg. Das Rentenrecht ist da kulanter.

In Einzelfällen kann man sich Rentenpunkte sogar zurückholen, wenn der verstorbene Ex-Partner schon länger als 36 Monate Rente erhalten hat. Es hänge vom Datum der Scheidung ab, sagt Rudi Werling, stellvertretender Präsident im Bundesverband der Rentenberater: "Es bestehen gute Erfolgsaussichten, den Versorgungsausgleich zu beseitigen, wenn die Entscheidung nach dem Recht bis August 2009 erging und es anschließend ehezeitbezogene Wertänderungen gegeben hat. Das muss man im Einzelfall prüfen. Und wenn ein neuer Versorgungsausgleich zugunsten des Antragstellers günstig wäre, dann wird man gute Chancen haben."

Alternativen: Grundsicherung im Alter und Ehevertrag

Das klingt kompliziert. Werling empfiehlt deshalb, mögliche Ansprüche in einer Beratung prüfen zu lassen. Vielfach klappt die Rückübertragung der Rentenpunkte nach dem Tod des Ex-Partners jedenfalls nicht. Und wenn die eigene Rente dann nicht zum Leben reicht? Dann müsse man andere Maßnahmen prüfen, sagt Ralf Jahn von der Deutschen Rentenversicherung: "Abgesehen von den Sozialleistungen, die jeder Bundesbürger beantragen kann – wie Wohngeld und so weiter – könnte er in Erwägung ziehen, die Grundsicherung im Alter zu beantragen. Das geht ab der Regelaltersgrenze. Diesen Antrag kann er stellen. Und dann wird diese Rente gegebenenfalls aufgestockt auf ein gewisses Existenzminimum."

Das klingt fast schon simpel im Vergleich zum Hin und Her mit dem Rentenpunkten. Wer das vermeiden will, ist übrigens mit einem Ehevertrag gut beraten. So kann man vor der Hochzeit festlegen, dass im Falle einer Scheidung jeder seine Rentenpunkte behält. Fair ist das allerdings nur, wenn im Familienleben beide Partner die gleichen Chancen haben, sich beruflich zu verwirklichen – und damit eigene Rentenpunkte anzusammeln.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 21. März 2023 | 06:00 Uhr

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