Neue Gebührenordnung Besuch beim Tierarzt ab sofort teurer

22. November 2022, 12:20 Uhr

Die Gebührenordnung für Tierärzte wurde erstmals seit 1999 umfänglich aktualisiert. Seit dem 22. November sind viele Preise für Behandlungen deutlich höher. Das heißt für Tierhalter: Der Tierarztbesuch ist nun teurer. Tierkrankenversicherungen sollen entlasten, stehen aber in der Kritik.

Seit dem 22. November kostet der Tierarztbesuch für viele Behandlungen mehr. Denn nach knapp 20 Jahren wurde die Gebührenordnung für Tierärzte – kurz GOT – erstmals umfassend überarbeitet. Sie regelt, wie viel Geld ein Tierarzt für eine bestimmte Leistung mindestens verlangen muss. Die neue Fassung wurde im Juli vom Bundesrat beschlossen.

Für Tierbesitzer bedeutet die neue Gebührenordnung vor allem eines: höhere Tierarztkosten. So steigt nach Angaben der Tierärztekammer Thüringen beispielsweise der Preis für eine allgemeine Untersuchung bei einem Hund um knapp 10 Euro. Die Kosten für Impfungen bei Hund und Katze verdoppeln sich fast von 5,77 Euro auf 11,50 Euro. Röntgenaufnahmen sollen dagegen etwas günstiger sein.

Die Tierarztkosten werden nach dem einfachen, zweifachen, dreifachen oder vierfachen Satz berechnet. Der einfache Satz ist der Preis, den der Tierarzt mindestens verlangen muss. Je nachdem, wie hoch der Aufwand oder wie schwierig die Behandlung ist, kann auch ein höherer Satz angewendet werden, maximal jedoch der vierfache. Dabei ist es auch möglich zum Beispiel nach dem 1,6-fachen oder 2,5-fachen Satz abzurechnen.

Und: Bei einem Tierarztbesuch kommen in der Regel noch andere Kosten hinzu, etwa für Beratung, Narkose oder Schmerzmittel. Zudem hängen die Gebühren unter anderem von der Schwierigkeit der Behandlung ab, sowie vom Zeitaufwand und vom Behandlungszeitpunkt (etwa Behandlungen bei Nacht oder am Wochenende). Außerdem beanschlagen Tierärzte für jede Behandlung 19 Prozent Umsatzsteuer.

Tierärzte müssen eine Rechnung ausstellen

Obwohl die Gebührenordnung eigentlich für alle Tierärzte gelten soll, gab es bislang Praxen und Kliniken die davon ausgenommen waren, nämlich alle GmbHs. Das wurde jetzt geändert. Auch für sie gilt die GOT ab November. In Zukunft ist es außerdem verpflichtend ein sogenanntes "Wegegeld" zu berechnen, wenn nicht in einer Praxis oder Klinik behandelt wird. Das galt vorher schon, konnte aber bisher leicht umgangen werden. Die neue Regelung soll verhindern, dass zum Beispiel Praxen damit werben, dass bei ihnen kein Wegegeld anfällt. Neu ist auch, dass alle Tierarzt ab dem 22. November eine Rechnung ausstellen müssen. Darin soll genau aufgelistet sein, welche Leistungen – gemäß der GOT – wie abgerechnet wurden. Bislang waren die Tierarztkosten auch ohne Rechnung fällig.

Wegweiser und Richtungspfeil mit Aufschrift Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt empfiehlt bei Tierkrankenversicherungen ganz genau hinzuschauen. (Symbolbild) Bildrechte: imago/Ralph Peters

Tipps von der Verbraucherzentrale: Tierkrankenversicherung oder Geld zurücklegen

Tierhaltern bleiben eigentlich nur zwei Optionen, wie Birgit Binder von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sagt: Entweder sie legen regelmäßig Geld zurück oder sie schließen eine Tierkrankenversicherung ab. Diese sei allerdings teuer und man müsse ganz genau auf die Bedingungen schauen, denn nicht alle Versicherungen böten die gleichen Leistungen an. Zudem behielten sich einige vor, bestimmte Anforderungen zu stellen. So kann die Versicherung eines Hundes etwa dann abgelehnt werden, wenn er zu alt ist oder zu einer Rasse gehört, die besonders anfällig für bestimmte Krankheiten ist. Dazu zählen zum Beispiel der Mops oder die Französische Bulldogge.

Tierkrankenversicherungen problematisch

Darüber hinaus gibt es Anbieter, die Leistungen für alle Krankheiten ausschließen, die das Tier bereits vor Versicherungsabschluss hatte. Außerdem kann die Versicherung nach einem Leistungsfall einfach vom Anbieter gekündigt werden. Wieder andere Versicherungen zahlen nur für Schäden, die nach einem Unfall entstanden sind, nicht aber für andere medizinische Notfälle. Es lohnt sich also, ganz genau hinzuschauen.

Eine Versicherung ist jedoch – zumindest für alle Hundehalter in Sachsen-Anhalt und Thüringen – verpflichtend: Die Hundehaftpflichtversicherung. In Sachsen gilt sie nur für bestimmte Hunderassen oder Tiere, die verhaltensauffällig sind. Diese Versicherung haben nach Aussage von Birgit Binder viele Menschen nicht auf dem Schirm, dabei sei sie enorm wichtig und im Gegensatz zur Tierkrankenversicherung relativ günstig. Wie eine menschliche Haftpflichtversicherung greift sie im Schadensfall an Sache oder Person. Fehlt diese Versicherung, müssen die Betroffenen selbst für den Schaden aufkommen, sofern sie dazu in der Lage sind.

Hund, Katze, Kaninchen: MDR-„exactly“ über Haustier-Boom in Corona-Zeiten Die Petfluencer Tobias und Helen mit Katze Malia
Anbieter von Tierkrankenversicherungen haben ganz unterschiedliche Konditionen. Bildrechte: MDR/Alexander Frederici

Eine große Nachfrage zum Thema Tierkrankenversicherungen gibt es in Sachsen-Anhalt bislang nicht, sagt Birgit Binder. Auch in Sachsen und Thüringen erreichen die Verbraucherzentralen bisher kaum Anfragen.

Viele unterschätzen Tierarztkosten

Tierversicherungen werden aber in Zukunft wohl eine größere Rolle spielen. Davon geht zumindest der Deutsche Tierschutzbund aus. Es sei eine Möglichkeit, die höheren Kosten auszugleichen.

Viel wichtiger ist nach Angaben des Vereins aber, dass sich Menschen, bevor sie sich ein Tier anschaffen, darüber im Klaren sind, welche Kosten auf sie zukommen können. Besonders die Tierarztkosten würden viele unterschätzen. Neben Krankheit und Unfällen zählten dazu auch die regelmäßig notwendigen Tierarztbesuche zum Beispiel für jährliche Impfungen.

Katze beim Tierarzt
Wer sich ein Haustier zulegt, sollte damit rechnen, dass immer wieder Tierarztkosten anfallen. Bildrechte: Colourbox.de

Überforderte Tierhalter und abgegebene Tiere

Der Tierschutzbund befürchtet, dass Tierhalter, die sich den Tierarztbesuch nicht leisten können, ihre Tiere entweder einfach unbehandelt lassen und damit Leid aussetzen, sie ins Tierheim geben oder aussetzen. Das könnte wiederum zu einer Überfüllung der Tierheime führen. Deswegen fordert der Verein, Übergangslösungen für schlechter gestellte Tierhalter, zum Beispiel in Form von Gutscheinen.

Weniger Tierwohl in der Landwirtschaft

Die schwerwiegendsten Folgen wird die Gebührenerhöhung dem Tierschutzbund zufolge in der Landwirtschaft haben. Da in der landwirtschaftlichen Tierhaltung ohnehin ein Konflikt zwischen der Wirtschaftlichkeit der Tierärzte und der Bezahlbarkeit von Landwirten bestehe, könne die Erhöhung zu mehr Tierleid führen.

Besonders in der Schweine- und Rinderzucht würde dadurch die Bereitschaft sinken, die Tiere behandeln zu lassen. So hätten männliche Kälber von Milchkühen kaum einen wirtschaftlichen Wert für die Landwirte, sodass eine Behandlung mit finanziellem Verlust verbunden sein könnte.

Das Problem sei hier aber nicht in erster Linie die neue Gebührenordnung, sondern die jahrzehntelange Ausrichtung auf Effizienz und Kosteneinsparung innerhalb der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Trotzdem dürfe man die aktuelle Entwicklung nicht auf dem Rücken der Tiere austragen.

Tierarzt impft Kühe
Auch in der Landwirtschaft wird der Tierarztbesuch teurer werden. Bildrechte: Colourbox.de

Studie ermittelte neue Tierarztkosten

Grundlage für die Anpassung der Gebührenordnung ist eine wissenschaftliche Studie zu tierärztlichen Leistungen und deren angemessener Abrechnung, die das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) beauftragt hat. Sie wurde im November vergangenen Jahres veröffentlicht und ergab, dass die aktuellen Gebühren nicht mehr ausreichen. Die Neufassung hat das Bundeskabinett bereits Ende Mai beschlossen. Im Juli wurde sie dann dem Bundesrat vorgelegt.

Cem Özdemir
Bereits im Mai hatte sich Cem Özdemir vor dem Bundeskabinett für die neue Gebührenordnung eingesetzt. Bildrechte: IMAGO/Christian Spicker

Tierarztberuf soll attraktiver werden

Durch die neuen Gebührensätze werden die Tierarztkosten zwar überwiegend steigen, allerdings lässt sich damit auch verhindern, dass Tierarztpraxen schließen müssen. Laut Deutschem Tierschutzbund bestehen in einigen Regionen Deutschlands bereits erhebliche Versorgungslücken in der Betreuung von Nutz- und Haustieren.

Um abzusichern, dass es künftig genug Fachpersonal in den Praxen, den tierärztlichen Notdiensten und der Nutztierbetreuung gibt, soll der Beruf des Tierarztes durch die Gebührenerhöhung attraktiver gemacht werden. Das geht aus Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hervor.

Reaktion der Tierärztekammer

Die Tierärztekammer Thüringen begrüßt die Gebührenerhöhung. Es sei wichtig, eine ordentliche Bezahlung der Tierärzte sicherzustellen und ihnen zu ermöglichen, moderne Untersuchungsverfahren und Behandlungsmethoden wie die Kernspintomographie angemessen abrechnen zu können. Hinzu kämen die gestiegenen Praxiskosten für medizinische Geräte und Instrumente, die man ebenfalls berücksichtigen müsse.

Der Präsident der Landestierärztekammer Thüringen, Lothar Hoffmann, teilte mit, man hätte sich weitere Anpassungen gewünscht. So wurde etwa ein Vorschlag der Bundestierärztekammer, die Staffelung der Behandlungskosten für verschiedene Tiere zu vereinfachen, nicht in die neue Fassung übernommen.

Auch auf die zunehmend stärker genutzte Telemedizin und strengere Dokumentationspflichten vor allem beim Antibiotikaeinsatz sei man nicht eingegangen. Hinzu kommt, dass die Neuberechnung der Sätze wegen der Inflation nicht mehr aktuell ist. Deswegen fordere man, dass die Sätze zumindest in Höhe der Inflationsrate nach oben hin angepasst werden.

Tierarzt im Dienst
Die Tierärztekammer Thüringen begrüßt die neue Gebührenordnung, äußert aber auch Kritik. (Symbolbild) Bildrechte: picture-alliance/ dpa

MDR (Annekathrin Queck) I Erstmals veröffentlicht am 07.07.2022

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 07. Juli 2022 | 06:00 Uhr

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