Trockenheit Mitteldeutsche Landkreise reagieren auf Wasserknappheit
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Um der anhaltenden Trockenheit entgegenzuwirken, nutzen viele für ihre private Gartenbewässerung das Wasser aus der Leitung. Doch um die Trinkwasserversorgung zu gewährleisten, gelten vielerorts bereits sogenannte "Wasserentnahmeverbote". Damit soll auch die Bewässerung des Waldes und der Lebensraum von Pflanzen und Tieren sichergestellt werden.

- Sachsen-Anhalt hat bereits stark unter den Sommern 2019 und 2020 gelitten und verzeichnet seitdem eine Wasserknappheit.
- Auch in Sachsen will man nun auf die andauernde Trockenheit reagieren – immer mehr Landkreise verhängen Allgemeinverfügungen und Entnahmeverbote.
- Theoretisch können bei Verstoß Bußgelder im fünfstelligen Bereich verhängt werden.
Pumpe und Sprenger an und sich am satten, dichten Grün der Rasenfläche erfreuen – vielen Menschen ist das wichtig. Die Wasserbehörden hätten da jedoch andere Prioritäten, sagt Jörg Rechenberg.
Er leitet im Umweltbundesamt das Fachgebiet "Wasser und Boden": "Sie müssen schauen, dass die Trinkwasserversorgung gewährleistet bleibt, dass die Wälder und auch die sonstigen grundwasserabhängigen Ökosysteme genügend Wasser haben. Und sie haben auch die Verpflichtung, eine gewisse Mindestwasserführung in den Oberflächengewässern sicherzustellen, damit die dort lebenden Tiere und Pflanzen auch genügend Wasser haben. All das müssen sie abwägen und überlegen, welche Entnahmen sie zurückfahren."
Der Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt hat diese Abwägung getroffen und eine Allgemeinverfügung erlassen. Grundlage dafür ist das "Wasserhaushaltsgesetz". Claudia Lembke, Leiterin der Unteren Wasserbehörde im Landkreis, erklärt: "Wenn mein Garten an einem Oberflächengewässer liegt, dürfen Sie da mit der Pumpe nicht rein und dürfen Wasser entnehmen."
Sachsen-Anhalt besonders von Wasserknappheit betroffen
Schon in den Sommern 2019 und 2020 hat der Landkreis auf ausbleibenden Regen mit solchen Verfügungen reagiert. Und war damit nicht allein. Heinz-Lothar Theel, Geschäftsführer des Landkreistags Sachsen-Anhalt sagt: "Wir wissen, dass gerade Sachsen-Anhalt von der Wasserknappheit schon besonders betroffen ist. Deshalb sind diese Grundwasserstände und alles, was da dran hängt schon in enger Beobachtung." Sogenannte "Wasserentnahmeverbote" sind vielerorts inzwischen zu einem gängigen Instrument geworden. Auch in Sachsen.
MDR AKTUELL hat die hiesigen kreisfreien Städte und Landkreise zu geplanten Entnahmeverboten befragt. So bereitet der Landkreis Nordsachsen eine Allgemeinverfügung gerade vor, auch in Mittelsachsen beschäftige man sich schon damit. Im Landkreis Bautzen gibt es ein dauerhaftes "Pumpverbot" seit 2019. All diese Entnahmeverbote beziehen sich nur auf Oberflächengewässer, wie Bäche oder Teiche.
Wasserbehörde: Wasser darf nicht einfach verdunsten
Im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt geht die Untere Wasserbehörde noch einen Schritt weiter. Claudia Lembke erklärt: "Wenn Sie einen Brunnen haben, dürfen Sie damit in der Zeit von 12 bis 18 Uhr keinen Rasen bewässern." Es gehe darum, zu sensibilisieren und dafür zu sorgen, dass kein Wasser in der Sonne verdunstet. Die Regelung gilt aber nur für Rasenflächen: Gemüse- und Blumenbeete betrifft das nicht.
Aber wer kontrolliert denn nun, ob jemand Wasser aus Flüssen pumpt oder am Tag den Rasen sprengt? Die Nachbarn? Dazu sagt Lembke lachend: "In den letzten Jahren gab es das ein paar Mal, aber wir sind jeden Tag unterwegs. Das ist praktisch so ein Nebenprodukt, dass wir sehen: Ah, da ist einer da, den wir ansprechen müssten. Also wir werden auch nicht gleich mit der großen Peitsche kommen."
Bußgelder sollen vermieden werden
Die ganz große Peitsche wären bis zu 50.000 Euro Bußgeld, die theoretisch verhängt werden können. In der Praxis will man so weit nicht gehen, wenn irgendwo, klammheimlich, ein Rasensprenger im Einsatz ist.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 19. Mai 2022 | 06:56 Uhr