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Die Bahn muss ab Januar 2023 bei Ticket-Käufen im Internet eine geschlechtsneutrale Ansprache von Kunden gewährleisten. Bildrechte: picture alliance / dpa | Michael Kappeler

UrteilDeutsche Bahn muss Kunden gendergerecht anreden

21. Juni 2022, 21:20 Uhr

Die Deutsche Bahn muss ihren Kunden künftig beim Ticketkauf im Internet eine geschlechtsneutrale Ansprache anbieten. Der Oberlandesgericht Frankfurt sah in der bisherigen Auswahl "Herr" oder "Frau" eine Diskriminierung.

Die Deutsche Bahn muss ihre Kundenanrede bei Fahrkartenbuchungen im Internet ändern. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main entschied, das Unternehmen müsse entweder komplett auf "Herr" oder "Frau" verzichten oder geschlechtsneutrale Anreden anbieten.

Alleinige Anrede "Herr" oder "Frau" ist diskriminierend

Geklagt hatte eine Person, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnet. Nach Auffassung des Gerichts wird sie diskriminiert, da sie bei der Fahrkartenbuchung zwingend eine Anrede als "Herr" oder "Frau" angeben muss. Das Urteil ist nicht anfechtbar.

Gendergerechte Ansprache ab Januar 2023

Dem Urteil zufolge muss die Bahn kommenden Jahr die Anrede ihrer Kunden umstellen. Bei Zuwiderhandlung muss sie ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro zahlen.

Das Gericht sprach der klagenden Person zudem 1.000 Euro plus Zinsen als Entschädigung zu. Sie hatte 5.000 Euro gefordert. Außerdem muss die Bahn die Verfahrenskosten der Person von knapp 500 Euro übernehmen.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 21. Juni 2022 | 17:00 Uhr