Schriftzug am Sitz des Bundesnachrichtendienstes in Berlin
Der Bundesnachrichtendienst darf geheime Informationen über den Ursprung der Corona-Pandemie weiterhin geheimhalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Bildrechte: imago images/Future Image

Urteil am Bundesverwaltungsgericht BND muss Erkenntnisse über Corona-Ursprung nicht offenlegen

22. April 2025, 15:45 Uhr

Der Bundesnachrichtendienst muss Medien vorerst keine Auskunft über seine Erkenntnisse zum Ursprung der Corona-Pandemie geben. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und lehnte den entsprechenden Antrag eines Verlages ab.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss seine Geheimdienstauskünfte nicht öffentlich machen und den Medien keine Informationen über seine Erkenntnisse zum Ursprung des Coronavirus geben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Beschluss entschieden (Az.: BVerwG 10 VR 3.25).

Geheimdienst soll Informationen zum Ursprung des Virus haben

Das Gericht lehnte einen entsprechenden Eilantrag eines Presseverlages ab. Der Verlag ging davon aus, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst seit 2020 über Informationen und Auswertungen zum Ursprung des Virus verfügt habe.

Im März waren Medienberichte veröffentlicht worden, wonach der BND einen Laborunfall im chinesischen Wuhan als wahrscheinlichste Ursache der Corona-Pandemie ansieht. Zu dieser Bewertung kam der deutsche Auslandsgeheimdienst nach Informationen von "Süddeutscher Zeitung" und "Zeit" bereits im Jahr 2020. In Auftrag gegeben wurde die Untersuchung demnach vom Kanzleramt, das die Geheimdienstbefunde dann allerdings unter Verschluss gehalten haben soll.

Altbundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) widersprach dem Vertuschungsvorwurf. Sie weise diese "ganz grundsätzlich zurück", teilte eine Sprecherin Merkels als Reaktion auf entsprechende Medienanfragen nach der Veröffentlichung mit. 

BND fürchtet Auswirkungen auf diplomatische Beziehungen

Der Verlag wollte unter anderem wissen, wann der BND entsprechende Informationen an das Kanzleramt weitergegeben habe. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass dem presserechtlichen Auskunftsanspruch überwiegende öffentliche Interessen entgegenstünden.

Der BND habe plausibel dargelegt, dass die Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen Deutschlands beeinträchtigen können. Es wären Rückschlüssen auf Quellen möglich, und es könnten sich Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zu China ergeben.

AFP,dpa,epd (nvm)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 22. April 2025 | 14:30 Uhr

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