Familie Zusatz-Urlaub für Väter nach Kindgeburt: Was ist aus der Idee geworden?
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Das Bundesfamilienministerium will werdende Eltern mehr unterstützen. Deshalb soll Vätern zwei Wochen zusätzlicher Urlaub nach der Geburt eines Kindes gewährt werden. Eine MDR-AKTUELL-Hörerin möchte wissen, ob dieser Vorschlag noch umgesetzt wird.

- Eine zweiwöchige Väterfreistellung nach Geburt des Kindes soll auch der Entlastung der Mutter dienen.
- Der DGB begrüßt den Reformvorschlag des Familienministeriums – auch im partnerschaftlichen Sinne.
- Die CDU sieht vor allem Fragen zur Finanzierung noch ungeklärt.
Als die ehemalige Familienministerin Anne Spiegel die Pläne Ende vergangenen Jahres vorstellte, warfen die Arbeitgeber ihr Aktionismus vor. Doch die Väterfreistellung steht heute im Koalitionsvertrag und damit soll der Rechtsanspruch kommen – auf zwei bezahlte freie Wochen für den zweiten Elternteil direkt nach der Geburt eines Kindes, also meist den Vater.
Gleichzeitig Entlastung der Mutter
Silke Raab vom Deutschen Gewerkschaftsbund begrüßt das ausdrücklich: "Es gibt mehrere Gründe, warum das aus unserer Perspektive ein ganz wichtiges Instrument ist: Das ist einmal – und zwar ganz unabhängig von der Familienkonstellation – wichtig, weil es gute Bedingungen schafft, für den Verbindungsaufbau zwischen Vater und Kind. Ein anderer Grund ist – der wird eigentlich selten gesehen –, dass diese Vaterschaftsfreistellung der Entlastung und Unterstützung der Mutter dienen würde."
Deshalb handle es sich auch explizit nicht um einen Urlaub, so Raab. Sie ergänzt, dass Tarifverträge bisher nur ein bis zwei freie Tage vorsehen würden und darüber hinaus Urlaubstage angespart werden müssten. Väter können allerdings auch jetzt schon direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen.
Partnerschaftliche Verteilung der Sorgearbeit
Gewerkschafterin Raab sieht in der Regelung aber auch einen Schritt hin zu einer stärkeren Aufteilung von Sorgearbeit in der Partnerschaft: "Und ein ganz wichtiger Aspekt ist für uns, dass diese Notwendigkeit der partnerschaftlichen Verteilung von Sorgearbeit sichtbar wird in den Unternehmen. Also es ist nicht mehr nur die Mutter betroffen von dem Ereignis Geburt, sondern es ist auch der Partner, die zweite Person des Vertrauens, die daran beteiligt ist."
Ohne Gesetze sei diese Veränderung in der Unternehmenskultur schlicht unmöglich. Raab hofft deshalb, dass das Bundesfamilienministerium die Pläne schnell umsetzt. Auf Nachfrage heißt es von dort, dass die konkreten Inhalte derzeit erarbeitet würden. Ein Termin zur Umsetzung könne noch nicht genannt werden.
CDU: Offene Fragen und fehlende Finanzierungsvorschläge
Das ärgert Silvia Breher. Die familienpolitische Sprecherin der CDU-Bundestagsfraktion bemängelt, dass noch völlig unklar sei, wie der Plan umgesetzt werden soll: "Diese Idee von zwei Wochen vergüteter Freistellung, da sind einfach bis jetzt nur Fragen: Gilt das nur für Arbeitnehmer? Gibt es da eine vollständige Vergütung oder zu wie viel Prozent? Zahlt das der Staat oder zahlt das der Arbeitgeber? Was ist mit Selbstständigen? Also ich glaube, da gibt es noch mehr Fragen als Antworten."
Generell begrüße sie aber die Bemühungen der Ampel-Regierung, die Elternzeit und das Elterngeld reformieren zu wollen. Die Pläne aus dem Koalitionsvertrag seien da ein erster Schritt, den die Koalitionäre nun auch gehen müssten: "Es wird versprochen, es wird in jeder Rede benannt, allerdings sind Versprechen und Finanzieren zwei verschiedene Dinge." Durch den Haushalt des BMFSFJ ziehe es sich in den jetzigen Entwürfen wie ein roter Faden, dass alle Ideen finanziell nicht unterlegt seien. "Und zwar nicht nur im Haushalt '22 nicht, sondern auch in den Eckwerten der kommenden Jahre."
Dabei müsse dem Ministerium längst klar sein, was es koste, wenn Eltern künftig wie geplant einen Partnermonat mehr bekommen sollen als bisher. Die CDU-Politikerin begrüßt deshalb, dass Lisa Paus das Ministerium jetzt übernommen hat. Von ihr erwartet Breher, dass sie als erfahrene Finanzpolitikerin die Pläne bald umsetzt.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 29. April 2022 | 08:21 Uhr