Ein Schild weist die Waldbrandgefahrenstufe 5 aus.
Warnschilder weisen am Waldrand auf Brandgefahr hin. Bildrechte: picture alliance/dpa | Monika Skolimowska

Waldbrandgefahr Waldschutz-Experten: Betretungsverbote nur schwer kontrollierbar

29. Juli 2022, 12:05 Uhr

Um den Ausbruch eines Waldbrandes zu minimieren, ist es ab Gefahrenstufe 5 möglich, den Wald zu sperren. Auch Betretungsverbote können verhängt werden. Eine Umsetzung halten Experten jedoch für schwierig und verweisen auf Alternativen.

Carolin Voigt, Reporterin, Redakteurin und Sprecherin
Bildrechte: MDR/Karsten Möbius

Es gibt Situationen, da ist der Wald so gefährdet, dass er vor dem Menschen geschützt werden muss. Das ist im Moment vielerorts so, weil es zu heiß und trocken ist und Waldbesucher oft zu achtlos mit Feuer- und Hitzequellen umgehen.

Die Behörden können dann auf Basis der Landeswaldgesetze verfügen, dass Wälder nur eingeschränkt oder gar nicht betreten werden dürfen. Wer dagegen verstößt und erwischt wird, muss ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro zahlen. Aber es kann auch teurer werden.

Christoph Rullmann ist Bundesgeschäftsführer beim Verein "Schutzgemeinschaft Deutscher Wald" und erzählt eine Anekdote: "Wir kommen ja aus Bonn. Und da hat ein Blogger immer wieder Bilder veröffentlicht, wie er im Siebengebirge übernachtet und dort auch Feuer macht. Und das hat die Verwaltung jetzt tatsächlich mal mit einem Bußgeld von 10.000 Euro geahndet."

Experte: Öffentlichkeitsarbeit statt Waldkontrollen

Ein Extremfall und eher die Ausnahme, sagt Rullmann. Dass solche Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und nicht als Straftat, reiche aus. Der Waldexperte setzt vor allem auf ein Umdenken in der Bevölkerung. Flächendeckende Kontrollen sieht er nicht. "Die Frage ist: Wer setzt das durch? Es gibt unzählige Zugänge zum Wald und es kann nicht an jedem Eingang jemand stehen und sagen: Du darfst hier nicht rein. Und deswegen muss man in den nächsten Jahren viel stärker in die Öffentlichkeitsarbeit gehen bei diesem Thema", fordert der Waldschützer.

Große Kampagnen müssten wieder gefahren werden, sagt Rullmann und erinnert an ein kleines Eichhörnchen, mit einem roten Flammenschweif, das noch vor dreißig, vierzig Jahren sehr viel häufiger als Mahnung am Waldrand zu sehen war.

Rechtslage reiche zum Waldschutz aus

Aber auch der flächendeckende Ausbau von automatischen Waldbrandüberwachungssystemen sei wichtig. Das sieht Andreas Bitter ähnlich. Er ist Professor an der TU Dresden und Präsident des Waldeigentümer-Verbands AGDW und sagt: "Aus Sicht der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer ist die Möglichkeit, den Wald zu sperren, dringend notwendig. Wir sind aber auch der Meinung, dass die gesetzlichen Regelungen, wie sie heute bestehen, ausreichend sind."

Dass das derzeit gültige Rechtsinstrumentarium ausreicht, um schwere Waldbrände zu verhindern, findet auch Horst Sproßmann, Pressesprecher beim Thüringenforst. Er weist noch auf einen anderen zentralen Aspekt hin: "Grundsätzlich ist es so, dass das gesetzlich geregelte Waldbetretungsrecht nach §6 Thüringer Waldgesetz ein hohes Rechtsgut ist. Es ist Teil der Freiheitsrechte, die jeder Deutsche für sich in Anspruch nehmen kann. Insofern ist eine Einschränkung dieses Freiheitsrechtes zum Beispiel durch ein Betretungsverbot natürlich mit einer hohen Hürde ausgestattet."

Die Möglichkeit zur Sperrung des Waldes ab Waldbrandgefahrenstufe 5 sei ausreichend. Sperrungen etwa ab Gefahrenstufe 3 oder 4 halte er für nicht notwendig.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 29. Juli 2022 | 05:00 Uhr

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