Ein Transporter der Bundespolizei steht auf dem Flughafen Leipzig-Halle vor einem Charterflugzeug.
Sachsen verzichtet weitgehend, Thüringen komplett auf die Abschiebung von Iranern und Iranerinnen. Sachsen-Anhalt will dagegen nur Ausnahmen etwa für Frauen zulassen. Viele Abschiebungen aus Mitteldeutschland erfolgen vom Flughafen Leipzig-Halle aus. Bildrechte: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Gewaltsame Proteste Sachsen und Thüringen verzichten auf Abschiebungen in den Iran, Sachsen-Anhalt skeptisch

07. Oktober 2022, 18:13 Uhr

Die mitteldeutschen Länder gehen mit Abschiebungen in den Iran unterschiedlich um. Sachsen will angesichts der gewaltsamen Proteste im Iran weitgehend auf Abschiebungen verzichten. Ausgenommen sind Straftäter, islamistische Gefährder und Regimeanhänger. Auch Thüringen will keine Iraner abschieben. Sachsen-Anhalt sieht einen Abschiebestopp skeptisch und verweist auf Straftäter.

Die mitteldeutschen Länder haben unterschiedlich auf die Forderung nach einem Abschiebestopp für Iraner reagiert. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte einen solchen wegen des gewaltsamen Vorgehens gegen Demonstrantinnen und Demonstranten im Iran gefordert.

Sachsen strebt gemeinsame Regelungen von Bund und Ländern an

Sachsen will vorerst größtenteils auf die Abschiebung abgelehnter iranischer Asylbewerber verzichten. Innenminister Armin Schuster kündigte an, dass der Freistaat bis zu einem gemeinsamen Vorgehen von Bund und Ländern die Abschiebungen weitestgehend aussetzt. Der CDU-Politiker sagte, die Abschiebung von Straftätern, islamistischen Gefährdern und Regimeanhängern werde aber weiterhin geprüft.

Nach Angaben des sächsischen Innenministeriums befinden sich aktuell 380 ausreisepflichtige iranische Staatsangehörige im Land.

Thüringen hält weiter an Abschiebestopp fest

Auch Thüringens Migrationsminister Dirk Adams sagte, sein Land halte daran fest, Abschiebungen in den Iran nicht zuzulassen. Der Grünen-Politiker sagte, die aktuelle Situation sei für die Menschen im Iran katastrophal und werde sich absehbar nicht verbessern.

Nach Adams Angaben, gab es in den vergangenen Jahren keine Abschiebungen in den Iran aus Thüringen.

Sachsen-Anhalt lässt Ausnahme bei Abschiebungen zu

In Sachsen-Anhalt sieht die Landesregierung dagegen einen allgemeinen Abschiebestopp für iranische Ausreisepflichtige kritisch. Eine Sprecherin des dortigen Innenministeriums sagte aber, im individuellen Einzelfall könnten Betroffene, insbesondere Frauen, jedoch Gründe gegen eine Abschiebung geltend machen. Darüber hinaus prinzipiell von Abschiebungen ausreisepflichtiger Iraner abzusehen, insbesondere auch mit Blick auf Straftäter, wäre ein sehr weitgehendes Vorgehen, hieß es weiter.

Bundesinnenministerin Faeser fordert Länder zu Abschiebestopp auf

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte die Länder aufgefordert, schnell über einen Abschiebestopp in den Iran abzustimmen. Sie sagte, in der aktuellen desaströsen Menschenrechtslage seien Abschiebungen in den Iran nicht verantwortbar.

Die niedersächsische Landesregierung hat so etwas bereits angekündigt. Pro Asyl und die Landesflüchtlingsräte hatten die Bundesländer aufgerufen, diesem Beispiel zu folgen und die Abschiebungen in den Iran vorerst auszusetzen. Spätestens bei der Innenministerkonferenz im Dezember müsse ein formaler Abschiebungsstopp beschlossen werden.

Wie die Bundesregierung bereits im März mitgeteilt hatte, waren vergangenes Jahr deutschlandweit weniger als ein Prozent aller Abschiebungen in den Iran erfolgt.

Iranisches Regime geht gewaltsam gegen Demonstranten vor

Der Tod der 22-jährigen Mahsa Amini Mitte September hatte im Iran landesweit Proteste gegen die Unterdrückung von Frauen durch das Regime ausgelöst.

Die Behörden gehen gewaltsam gegen die Demonstranten und Demonstrantinnen vor. Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen wurden bislang etwa 90 Menschen getötet.

Die Sittenpolizei hatte die Kurdin Amini wegen ihres angeblich unislamischen Outfits festgenommen. Was mit Amini danach geschah, ist unklar. Die Frau fiel ins Koma und starb am 16. September in einem Krankenhaus. Kritiker werfen der Sittenpolizei vor, Gewalt angewendet zu haben.

Offizielle medizinische Erklärung zum Tod von junger Kurdin veröffentlicht

Die Polizei wies den Vorwurf zurück. Am Freitag wurde eine offizielle medizinische Erklärung zu Aminis Tod veröffentlicht. Darin erklärt die rechtsmedizinische Organisation des Iran, die junge Frau sei nicht durch Schläge gestorben, sondern an den Folgen eines chirurgischen Eingriffs, der bei ihr im Alter von acht Jahren wegen eines Gehirntumors vorgenommen worden sei.

Demnach basiert der Untersuchungsbericht auf pathologischen Untersuchungen, der Autopsie von Aminis Leiche sowie CT-Aufnahmen von Lunge und Gehirn. Aminis Vater hatte dagegen betont, seine Tochter sei bis zu ihrer Festnahme durch die Sittenpolizei "bei bester Gesundheit" gewesen.

dpa, MDR (jks)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 07. Oktober 2022 | 15:30 Uhr

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