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BundesverfassungsgerichtAfD scheitert mit Klage zu Vorsitz von Bundestagsausschüssen

18. September 2024, 18:13 Uhr

Wichtige Entscheidungen werden im Bundestag oft in Ausschüssen vorbereitet, in denen Abgeordnete verschiedener Fraktionen zusammenarbeiten. Dabei spielen die Ausschussvorsitzenden eine zentrale Rolle. Die AfD wird derzeit von diesen Spitzenposten ausgeschlossen – und hat deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen. Dort scheiterte die Partei nun jedoch.

Die AfD hat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch darauf, die Stelle eines Vorsitzenden in Ausschüssen des Bundestages zu besetzen. Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses verstieß nicht gegen die Verfassung, wie der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichtes am Mittwoch einstimmig entschied. Damit scheiterten die Klagen der AfD.

Die AfD war vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil sie sich bei der Vergabe der Ausschussvorsitze benachteiligt sah. Anlass war zum einen, dass sich die anderen Fraktionen im Bundestag in der laufenden Legislaturperiode bislang weigerten, AfD-Kandidaten zum Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen zu wählen. In einer Eilentscheidung hatte das Gericht im Juni 2022 zunächst erklärt, es sei nicht von vornherein völlig ausgeschlossen, dass Rechte der Fraktion verletzt seien.

Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner war nach mehreren Eklats als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt worden. Bildrechte: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Zum anderen ging die AfD mit der Klage gegen die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses im November 2019 vor. Wegen Äußerungen von ihm auf X nach dem Terroranschlag in Halle und gegen die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Udo Lindenberg hatten in der letzten Legislaturperiode alle Ausschussmitglieder mit Ausnahme der AfD-Abgeordneten für seine Abberufung gestimmt – ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags.

Ausschussvorsitze im Bundestag werden nach Fraktionsstärke vergeben

Bundestagsausschüsse werden in jeder Wahlperiode neu benannt und besetzt. Welche Fraktion welchem Ausschuss vorsitzt, wird eigentlich im Ältestenrat ausgehandelt. Gibt es – wie nach der Bundestagswahl im September 2021 – keine Einigung, wird aus der Stärke der Fraktionen eine Zugriffsreihenfolge berechnet. An die AfD waren so der Innen- und der Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit gefallen. 

Weil es aber Widerspruch der anderen Fraktionen gab, musste gewählt werden. In allen drei Ausschüssen verfehlten die AfD-Kandidaten dabei die erforderliche Mehrheit. Derzeit leiten daher die stellvertretenden Vorsitzenden die Ausschüsse. Die AfD argumentierte, sie sei in ihren Rechten auf Gleichbehandlung als Fraktion, auf effektive Opposition und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags verletzt.

AfD sieht durch Urteil Oppositionsrechte geschwächt

Der betroffene AfD-Politiker Stephan Brandner kritisierte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Interview bei MDR AKTUELL. Oppositionsrechte seien damit "massiv eingeschränkt" worden. Jeder Ausschussvorsitzende müsse jetzt jederzeit damit rechnen, abgewählt zu werden.

Politiker andere Fraktionen zeigten sich dagegen erleichtert. "Wir freuen uns über die klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts", teilte Johannes Fechner, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD, mit. "Die Ausschussvorsitze sind zu wichtig, als dass wir sie mit unqualifizierten Personen besetzen können."

Der amtierende Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Christoph Hoffmann (FDP), erklärte: "Niemand kann gezwungen werden, Abgeordnete einer Partei in Ämter zu wählen, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft wurde."

dpa(ewi,smk)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 18. September 2024 | 10:30 Uhr

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