
Rechtsextremismus Verfassungsschutz gibt Stillhaltezusage zu AfD-Einschätzung ab
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09. Mai 2025, 07:39 Uhr
Im Eilverfahren der AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Es wiederholt seine Einschätzung der Partei nicht, bis das Verwaltungsgericht Köln über deren Eilantrag entschieden hat.
- Nicht die erste Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes
- Mehrjährige Prüfung des Verfassungsschutzes vorausgegangen
- Verfassungsschutz entfernt Pressemitteilung von Internetseite
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Im Rechtsstreit mit der AfD gab die Behörde jetzt eine sogenannte Stillhaltezusage ab.
Eine Sprecherin des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens der Behörde. Das Bundesamt wollte sich "mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht" in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußern. Wann die Entscheidung im Eilverfahren getroffen wird, ist bisher unklar. Die AfD hatte gegen die neue Einstufung durch das BfV geklagt.
Nicht die erste Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes
Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als "Verdachtsfall" geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die Partei in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist aber noch nicht rechtskräftig.
Die Stillhaltezusage bedeutet nicht, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung der AfD revidiert hat. Bis die Sache aber juristisch durch die Instanzen gegangen ist, können Jahre vergehen. Ein ähnliches juristisches Vorgehen gab es auch bei der Einstufung der AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus.
Mehrjährige Prüfung des Verfassungsschutzes vorausgegangen
Der Verfassungsschutz hatte die neue Einstufung für die gesamte AfD am 2. Mai nach mehrjähriger Prüfung bekanntgegeben. Der Zeitpunkt, wenige Tage bevor die Amtszeit von Nancy Faeser (SPD) als Bundesinnenministerin endete, hatte für Schlagzeilen gesorgt und eine neue Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren ausgelöst. Faeser betonte, das neue Gutachten des BfV habe das Ministerium erst am 28. April erreicht. Sie habe keinen Einfluss auf den Inhalt und die Entscheidung des Bundesamtes genommen.
Begründet hatte der Verfassungsschutz seine neue Bewertung vor allem mit einem in der Partei vorherrschenden ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff. Kritisch sieht er etwa Aussagen von AfD-Funktionären wie "Jeder Fremde mehr in diesem Land ist einer zu viel".
Gutachten: "verfestigte fremdenfeindliche Haltung" in AfD-Führungsstruktur
Das rund 1.100 Seiten lange Gutachten wurde vom "Spiegel" ausgewertet. Es gehe darin um Zitate von Parteimitgliedern, aber auch um den Nachweis von Verbindungen zu anderen rechtsextremen Organisationen und Gruppen, sagte Spiegel-Journalist Wolf Wiedmann-Schmidt MDR AKTUELL. "In dem Gutachten sind Aussagen zu 353 Mitgliedern gesammelt, von der Kreisebene bis hoch zu den Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla."
Es gehe dabei vor allem um die Menge der Aussagen und ein Muster innerhalb der Partei. Der Verfassungsschutz spricht Wiedmann-Schmidt zufolge im Gutachten davon, dass es in der obersten Führungsstruktur der AfD eine "verfestigte fremdenfeindliche Haltung" gebe.
AfD-Spitze: Wehren uns mit allen juristischen Mitteln gegen Hochstufung
Die AfD begrüßte die aktuelle Entwicklung: "Das ist ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung und damit dem Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen", erklärten die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel. "Wir wehren uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz."
Verfassungsschutz entfernt Pressemitteilung von Internetseite
Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung werde der Verfassungsschutz die AfD öffentlich auch nicht als "gesichert rechtsextreme Bestrebung" bezeichnen, teilten Verfassungsschutz und Gericht mit. Auch die entsprechende Pressemitteilung werde von der Internetseite entfernt.
Quelle: AFP/Reuters/ dpa (mpö)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 08. Mai 2025 | 13:15 Uhr