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VerkehrAmbulante Pflegedienste finden kaum Parkplätze

17. März 2023, 12:12 Uhr

Der Bund plant derzeit keine Novellierung der Straßenverkehrsordnung, um Erleichterungen für Berufsgruppen wie Pflegekräfte zu schaffen. Der stellvertretende verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Stein, sagte MDR AKTUELL, es gebe zwar Bestrebungen, die Straßenverkehrsordnung nochmal zu ändern. Das betreffe aber weniger die Parkmöglichkeiten für Pflegekräfte.

Finde ich einen Parkplatz oder nicht? Diese Frage stellt sich Juliane Kokot-Hafner bis zu 20 Mal am Tag. Sie arbeitet in der ambulanten Pflege in Leipzig als Krankenschwester und Pflegedienstleiterin.

15 bis 20 Menschen versorgt Kokot-Hafner täglich. Jeder Hausbesuch ist zeitlich getaktet. Die Parkplatzsituation in vielen Vierteln erschwert die Arbeit – vor allem abends, wenn die meisten Berufstätigen selbst wieder zu Hause sind: "Gerade im Spätdienst empfinde ich es tatsächlich als sehr stressig, wenn ich das Auto dann einfach irgendwo abstelle. Für die Patienten ist es sehr traurig, wenn ich sowieso schon nur fünf Minuten für die Tablettengabe da bin und dann zehn Minuten zu spät komme, weil ich mal wieder keinen Parkplatz gefunden habe."

Ausnahmegenehmigung zum Parken oft nicht ausreichend

In Dresden können ambulante Dienste für 85 Euro jährlich eine Ausnahmegenehmigung beantragen, mit der sie auf Bewohnerparkplätzen stehen dürfen. In Chemnitz schließt die Genehmigung auch das Parken ohne Parkschein auf kostenpflichtigen Parkplätzen ein.

In Leipzig gibt es auf Antrag seit vergangenem Oktober für 250 Euro ein sogenanntes Handwerkerheft. Ein Heft enthalte 50 Ausnahmegenehmigungen, erklärt Pflegerin Kokot-Hafner. Mit einer Genehmigung könne innerhalb des Stadtgebietes an einem Kalendertag an vier Einsatzorten im eingeschränkten Haltverbot oder an Parkscheinautomaten ohne Bezahlung mit einer Parkscheibe bis maximal zwei Stunden geparkt werden.

Parkplätze gibt es dennoch nicht genug. Ambulante Pflegedienste sehen sich gezwungen, das Auto mitunter widerrechtlich in der zweiten Reihe, auf Gehwegen oder Behindertenparkplätzen abzustellen. Die sächsische Regierung wollte laut Koalitionsvertrag rechtliche Möglichkeiten prüfen, die ambulanten Pflegekräften das Parken erleichtern würden. Das sächsische Verkehrsministerium teilte allerdings nun auf eine parlamentarische Anfrage mit: "Eine einheitliche sachsenweite Regelung zu Parkerleichterungen für Pflegekräfte ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich."

Straßenverkehrsordnung kann nur vom Bund geändert werden

Denn: Erleichterungen für bestimmte Berufsgruppen dürfen nicht vom Land entschieden werden. Sie müssen in der bundesweit geltenden Straßenverkehrsordnung geschaffen werden. Die StVO sieht generelle Privilegien für einzelne Berufsgruppen aber nicht vor.

Und es wird auch an keiner bundesweit einheitlichen Ausnahme für Pflegekräfte gearbeitet, betont Matthias Stein. Er ist stellvertretender verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag: "Es gibt Bestrebungen, die Straßenverkehrsordnung nochmal zu ändern, das betrifft aber weniger die Parkraummöglichkeiten für Pflegekräfte." Man wolle das Straßenverkehrsgesetz so ändern, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhielten. 

Heißt: Die Kommunen könnten dann zum Beispiel einfacher als derzeit Bewohnerparken anordnen. Das könnte indirekt vielleicht auch dem Pflegepersonal zugute kommen.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 17. März 2023 | 06:00 Uhr