Blumen und Kerzen an der Synagoge in Halle
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Bundesgerichtshof Gutachten: Attentäter von Halle voll schuldfähig

13. Mai 2020, 19:13 Uhr

Zum höchsten jüdischen Feiertag hatte ein bewaffneter Mann im vergangenen Oktober versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen. Als die Tür ihm standhielt, erschoss er eine Passantin in der Nähe und einen Gast in einem Döner-Imbiss. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Mann nun volle Schuldfähigkeit.

Der Attentäter von Halle ist nach einem ausführlichen psychiatrischen Gutachten voll schuldfähig. Nach vorläufiger Bewertung sei "nicht ersichtlich, dass die Fähigkeit des Angeschuldigten, das Unrecht seiner Taten einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, bei den Taten aufgehoben war", heißt es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs. Daher ordneten die Karlsruher Richter demnach bereits am 23. April an, dass Stephan B. in Untersuchungshaft bleibt. (Aktenzeichen: AK 9/20)

Polizei vor einem Döner Imbiss in Halle.
In dem Döner-Imbiss wurde am 9. Oktober 2019 ein Gast von dem Attentäter erschossen. Bildrechte: imago images/Felix Abraham

Der bewaffnete Angreifer hatte zum höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur am 9. Oktober 2019 versucht, in der Synagoge von Halle ein Blutbad anzurichten. Die Holztür hielt dem Mann jedoch stand. Daraufhin erschoss der Attentäter zunächst eine Passantin und dann einen Gast in einem Döner-Imbiss. Auf seiner Flucht vor der Polizei verletzte er weitere Menschen.

Antisemitische, rassistische und frauenfeindliche Motive

Die Bundesanwaltschaft klagte den 28-Jährigen im April am Oberlandesgericht Naumburg wegen zweifachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs in insgesamt 68 Fällen an. Sie wirft ihm einen Mordanschlag "aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus" vor.

Die Richter zeigen sich nach vorläufiger Einschätzung davon überzeugt, dass der Mann die Passantin und den jungen Mann im Imbiss heimtückisch tötete. Dass er die Opfer zufällig ausgewählt habe, ändere daran nichts. Die Absicht, möglichst viele Besucher der Synagoge zu töten, beruhe ersichtlich auf niedrigen Beweggründen.

Die Akten zu dem Fall umfassen dem Gerichtshof zufolge mehr als 20.000 Seiten. Es seien Hunderte Zeugen vernommen worden. Der Beschuldigte sitzt seit dem 10. Oktober 2019 in Untersuchungshaft. Neben rechtsextremen und antisemitischen Motiven äußerte sich der Mann auch frauenfeindlich. Bereits in einem Video, das er während der Tat live im Internet übertrug, gab er dem Feminismus unter anderem die Schuld an der niedrigen Geburtenrate im Westen sowie einer "Massenimmigration".

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 13. Mai 2020 | 14:00 Uhr

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