Gesetzentwurf der AmpelMehr Unternehmen sollen betriebliche Altersvorsorge anbieten
Die Bundesregierung hat eine Ausweitung der betrieblichen Altersvorsorge auf den Weg gebracht. Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Er soll für Unternehmen Anreize schaffen, mehr Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Unter anderem sollen die Einkommensgrenzen für Förderungen steigen. Bislang haben nur rund 54 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in Deutschland eine Betriebsrente.
- In Deutschland sollen mehr Unternehmen eine Betriebsrente anbieten.
- Mit dem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die Einkommensgrenzen für die Förderung steigen.
- Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert, dass es weiterhin keine Verpflichtung zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber gibt.
Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Betriebsrenten attraktiver machen. Das geht aus einem Entwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch abgesegnet hat. Für Unternehmen sollen damit Anreize geschaffen werden, mehr Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Bislang hätten nur rund 54 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland eine Betriebsrente. Besonders bei kleineren Firmen und Geringverdienern gebe es Lücken, die mit dem neuen Gesetz geschlossen werden sollen, hieß es.
"Unser Ziel ist klar: Niemand soll sich im Alter finanziell Sorgen machen müssen", hob Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hervor. Eine Kombination aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente sei "der beste Weg dorthin".
Einkommensgrenzen für Förderung sollen steigen
Die Änderungen sehen unter anderem vor, dass die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Förderung bei der Betriebsrente von 2.575 auf 2.718 Euro brutto im Monat erhöht wird. Arbeitgeber profitieren künftig bis zu dieser Lohngrenze steuerlich, wenn sie ihren Beschäftigten einen Betrag zur Betriebsrente dazugeben.
Auch der Betrag, bis zu dem staatliche Förderung für die Unternehmen möglich ist, steigt von 960 Euro auf 1.200 Euro. Die Anhebung soll dafür sorgen, dass Beschäftigte durch Lohnerhöhungen nicht aus der Förderung herausfallen. Die Einkommensgrenzen sollen dem Entwurf zufolge künftig automatisch an die Entwicklung der Löhne angepasst werden.
Zudem soll der Zugang zu bestehenden Betriebsrente-Modellen erleichtert werden. Menschen, die länger arbeiten wollen, sollen außerdem mehr Flexibilität erhalten: Rentnerinnen und Rentner dürfen demnach künftig ihre Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren.
Im Jahr 2028 wolle die Bundesregierung ermitteln, ob die Zahl der Betriebsrenten gestiegen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, würden andere Optionen geprüft, darunter auch obligatorische Betriebsrenten, hieß es weiter.
Deutscher Gewerkschaftsbund kritisiert fehlende Pflicht für Arbeitgeber
Die Gewerkschaften begrüßten das grundsätzliche Ziel, mehr Betriebsrenten in Deutschland zu schaffen. Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), beklagte jedoch, dass es bislang keine Verpflichtung für Arbeitgeber gebe, "einen Mindestbeitrag in eine Betriebsrente einzuzahlen und zusätzlich eingesparte Sozialbeiträge immer voll weiterzugeben".
Für Arbeitgeber besteht bisher nur dann eine Pflicht zu der betrieblichen Altersvorsorge, wenn Arbeitnehmer den Aufbau der Rente über eine Gehaltsumwandlung selbst finanzieren. Nur ein kleiner Teil der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für eine Betriebsrente voll.
Der Entwurf für das neue Gesetz muss noch vom Bundestag beschlossen werden. In den kommenden Wochen kann es deshalb noch inhaltliche Änderungen geben.
dpa(smk)
Mehr zum Thema Rente
Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 18. September 2024 | 15:30 Uhr