
Bundesverfassungsgericht BSW scheitert mit Eilantrag auf sofortige Neuauszählung der Bundestagswahl
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13. März 2025, 21:54 Uhr
Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist mit dem Versuch gescheitert, eine sofortige Neuauszählung der Bundestagswahl zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte ein Abweichen vom vorgeschriebenen Wahlprüfungsverfahren ab. Damit kann das BSW erst nach Veröffentlichung des endgültigen Wahlergebnisses erneut eine Neuauszählung verlangen.
- Richter verweisen auf Wahlprüfungsverfahren
- Einsprüche gegen Wahlergebnis müssen erst beim Wahlausschuss eingereicht werden
- BSW fehlen rund 13.000 Stimmen zum Einzug in Bundestag
Die Bundestagswahl muss zunächst nicht neu ausgezählt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) abgewiesen, eine neue sofortige Neuauszählung der Bundestagswahl anzuordnen – noch vor der offiziellen Feststellung des amtlichen Endergebnisses.
Richter verweisen auf Wahlprüfungsverfahren
Der zweite Senat wies entsprechende Anträge der Partei und einzelner Mitglieder sowie von Wahlberechtigten als unzulässig ab. Die Richter erklärten, vor Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses sei Rechtsschutz nur begrenzt möglich.
Rechtsschutz gegen etwaige Zählfehler seien dem Einspruch gegen die Wahl und dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten. Damit wären keine unzumutbaren Nachteile verbunden.
Einsprüche gegen Wahlergebnis müssen erst beim Wahlausschuss eingereicht werden
Das BSW kann aber weiter das Wahlergebnis anfechten. Denn nach der Entscheidung des Gerichts wird nicht vom vorgeschriebenen Wahlprüfungsverfahren abgewichen. Das sieht vor, dass zunächst der Wahlausschuss des Bundestags das amtliche Endergebnis feststellt.
Dagegen kann jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Monaten Einspruch erheben. Der Wahlausschuss des Bundestags muss diese Einwände prüfen. Danach entscheidet das Parlament darüber. Weist es die Einwände zurück, kann beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt werden. Das Gericht in Karlsruhe entscheidet dann endgültig, ob die Wahl fehlerhaft war.
Das Verfassungsgericht wird regelmäßig wegen mutmaßlicher Wahlfehler angerufen. Es greift allerdings nur ein, wenn die Fehler zu einer Änderung der Sitze im Bundestag führen.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann der Bundeswahlausschuss am Freitag wie geplant das endgültige Endergebnis der Bundestagswahl vom 23. Februar feststellen.
BSW fehlen rund 13.000 Stimmen zum Einzug in Bundestag
Dem vorläufigen amtlichen Endergebnis zufolge scheiterte das BSW scheiterte knapp an der Fünf-Prozent-Hürde. Der Partei fehlen demnach rund 13.000 Stimmen für den Einzug in den Bundestag.
Allerdings hatte sich bei einer Nachzählung in einigen Wahlbezirken herausgestellt, dass einige Stimmen nicht dem BSW zugeordnet worden waren. Deshalb wollte die Partei mit ihrem Eilantrag eine sofortige bundesweite Neuauszählung erreichen.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 13. März 2025 | 19:30 Uhr