Inflation Bundeskabinett beschließt Steuerentlastungen

14. September 2022, 21:56 Uhr

Das Kabinett in Berlin hat am Mittwoch eine Reihe von steuerlichen Entlastungen auf den Weg gebracht. So soll sich bei der Einkommensteuer der Tarif künftig automatisch an der Inflation orientieren. Der Grundfreibetrag, für den man gar keine Steuern zahlen muss, soll auf 10.900 Euro angehoben werden. Die Bundesregierung einigte sich auch darauf, dass die Mehrwertsteuer auf Gas auf sieben Prozent gesenkt wird. Daneben gab es auch noch Neuerungen für die Pflege und fürs Homeoffice.

  • Zum Abfedern der hohen Inflation soll der Grundfreibetrag bei Steuern angehoben werden.
  • Erhöht werden auch das Kindergeld und der steuerliche Kinderfreitrag.
  • Beschlossen wurden zudem Regelungen für die Pflege und das Homeoffice.
  • Auch gibt es Erleichterungen bei Kurzarbeit und Photovoltaikanlagen.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch zahlreiche Neuregelungen auf den Weg gebracht. Viele Regelungen betreffen steuerliche Entlastungen. Damit sollen die Auswirkungen der hohen Inflation auf die Einkommensteuer abgefedert werden.

Dafür soll unter anderem der Grundfreibetrag angehoben werden, also das Einkommen, bis zu dem man keine Steuern zahlt. Die Bundesregierung will diese Grenze von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro im kommenden Jahr und 10.932 Euro 2024 anheben. Auch der Spitzensteuersatz soll künftig erst bei höheren zu versteuernden Einkommen greifen.

Zudem soll die sogenannte kalte Progression abgemildert werden, die bewirkt, dass Lohnerhöhungen durch höhere Steuertarife zu Reallohnverlust führen. Künftig sollen die Steuertarife an die Inflation gekoppelt werden. Finanzminister Christian Lindner sagte, damit sorge die Ampel-Regierung dafür, dass der Staat nicht auch noch steuerlich von den hohen Preisen profitiere, sagte Lindner.

Höheres Kindergeld und Kinderfreibetrag

Mit dem gleichen Gesetz will die Bundesregierung auch das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag anheben. Im kommenden Jahr soll das Kindergeld für die ersten drei Kinder einheitlich je 237 Euro pro Monat betragen.

Neben den steuerlichen Entlastungen und dem Bürgergeld wurden noch weitere Beschlüsse gefasst.

Mehrwertsteuer auf Gas sinkt

Die Bundesregierung hat zudem die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen auf den Weg gebracht. Demnach soll auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 nur sieben statt 19 Prozent Mehrwertsteuer anfallen. Die Bundesregierung formulierte zugleich die Erwartung, dass die Unternehmen diese Senkung eins zu eins an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben - und die Gaspreise entsprechend senken.

Pflegeentlastungsgesetz und Homeoffice-Pauschale

Weiterhin sollen mit einem Pflegeentlastungsgesetz Krankenhäuser in Deutschland per Gesetz verpflichtet werden, für ausreichendes Pflegepersonal in den Kliniken zu sorgen. Das Gesetz soll die Situation der Pflege in den Krankenhäusern mittelfristig verbessern, indem Idealbesetzungen für die Stationen errechnet und durchgesetzt werden. Dazu soll das Instrument zur Pflegepersonalbemessung eingesetzt werden.

Außerdem soll die steuerliche Homeoffice-Pauschale steigen. Künftig können statt 600 bis zu 1.000 Euro abgesetzt werden. Pro Tag im Homeoffice kann man fünf Euro ansetzen – bisher maximal für 120 Tage, künftig für bis zu 200 Tage.

Erleichterungen bei der Kurzarbeit und bei Photovoltaikanlagen

Unternehmen sollen weiterhin leichter Kurzarbeit anmelden können. Das Kabinett beschloss eine Verlängerung der Ausnahmeregeln bis Ende des Jahres.

Danach können Unternehmen Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten Arbeitsausfälle haben. Normalerweise muss mindestens ein Drittel der Belegschaft betroffen sein.

Weiterhin will die Bundesregierung steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen unter anderem auf Privathäusern abbauen. Nach einem Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner sollen Einnahmen aus Solaranlagen bis zu einer bestimmten Leistung von der Ertragsteuer befreit werden. Unter bestimmten Umständen soll dafür auch keine Mehrwertsteuer mehr anfallen.

Quellen: dpa, Reuters (isc)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 14. September 2022 | 15:00 Uhr

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