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GesetzentwurfBundesregierung beschließt Bürgergeld als Hartz-IV-Ersatz

14. September 2022, 22:29 Uhr

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für ein neues Bürgergeld auf den Weg gebracht, das zum Jahreswechsel das Hartz-IV-System ablösen soll. Im Kern sollen Leistungsbezieher künftig milder behandelt werden und der Satz auf 502 Euro steigen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verteidigte seine Pläne gegen Kritik: Es gebe weiterhin Sanktionsmöglichkeiten. Ein Überblick über die Neuerungen.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil zum neuen Bürgergeld gebilligt. Das im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbarte Bürgergeld soll zum Jahreswechsel das Hartz-IV-System ablösen. Vorgesehen ist unter anderem eine Erhöhung des Regelsatzes für alleinstehende Erwachsene um 53 auf 502 Euro im Monat. Zudem sollen die Sätze künftig schneller an die Inflation angepasst werden.

Auch sollen beim neuen Bürgergeld weniger strenge Auflagen gelten als bei Hartz IV, zum Beispiel beim Schonvermögen oder bei den Vorgaben zur Größe der Wohnung. Die umstrittenen Sanktionen gegen Leistungsbeziehende, etwa wegen des Versäumens eines Termins, soll es dagegen auch künftig geben.

DIE NEUERUNGEN KOMPAKT IM ÜBERBLICK

Mehr Geld: Der Regelsatz soll für einen alleinstehenden Erwachsenen am 1. Januar 2023 um 53 Euro von 449 Euro auf 502 Euro steigen, für Lebenspartner oder –partnerinnen auf 451 Euro, für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für 6- bis 13-Jährige auf 348 Euro, für Kleinkinder bis fünf Jahre auf 318 Euro. Die Inflation soll zeitnah berücksichtigt werden.

Schonfristen: Bürgergeld-Bezieherinnen und Bezieher sollen in den ersten beiden Jahren in ihrer Wohnung bleiben können, auch wenn sie eigentlich zu groß ist. Ersparnisse bis 60.000 Euro werden nicht angerechnet, für jede weitere Person im Haushalt sind es 30.000 Euro. Das auf Dauer gewährte Schonvermögen steigt auf 15.000 Euro pro Person, bisher waren es 150 Euro pro Lebensjahr. Verbesserungen gibt es auch bei der privaten Altersvorsorge, selbst bewohnten Immobilien und beim eigenen Auto.

Sanktionen: Im ersten halben Jahr des Bürgergeld-Bezugs soll es keine Sanktionen geben - außer bei hartnäckigen Terminversäumnissen. Anschließend kann das Bürgergeld bei Pflichtverletzungen um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Schärfere Sanktionen für Unter-25-Jährige werden abgeschafft. Es wird eine Bagatellgrenze von 50 Euro für die Rückforderungen der Jobcenter eingeführt.

Jobvermittlung: Leistungsbezieher müssen nicht mehr jeden Job annehmen, sofern eine Aus- oder Weiterbildung sinnvoller erscheint. Es gibt ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro und Prämien für Abschlüsse. Die bislang befristete mehrjährige Förderung von Langzeitarbeitslosen (Sozialer Arbeitsmarkt) wird entfristet.

Hinzuverdienst: Wer oberhalb der Minijob-Grenze von künftig 520 Euro bis zu 1.000 Euro hinzuverdient, soll 30 statt 20 Prozent der Einkünfte behalten können. Schüler, Studierende und Azubis können bis zu 520 Euro statt 100 Euro hinzuverdienen. Auch von einem Ehrenamt darf künftig mehr von Aufwandsentschädigung behalten werden.

Bürgergeld mit einem halben Jahr Schonfrist

Bundesarbeitsminister Heil verteidigte das neue Bürgergeld gegen den Vorwurf, es würde weitgehend ohne eigenes Engagement der Bezieher gezahlt. Das Thema Mitwirkungspflichten beim Jobcenter bleibe, konzentriere sich aber jetzt darauf, "wo es notwendig ist", sagte der SPD-Politiker im Deutschlandfunk. Menschen, die chronisch keine Termine wahrnehmen, müssten aber auch im neuen System mit Sanktionen rechnen. Es gehe jetzt aber weniger um Misstrauen, als vielmehr um Ermutigung und Befähigung.

Menschen, die chronisch keine Termine wahrnehmen, die haben auch mit Rechtsfolgen im neuen System zu rechnen. Aber der Geist des neuen Systems ist nicht der von Misstrauen, sondern von Ermutigung, von Befähigung.

Bundsarbeitsminister Hubertus Heil

Die Sanktionen waren bereits im Vorfeld gesetzlich ausgesetzt worden. Nun sollen die Möglichkeiten zur Kürzung der Leistungen generell stark begrenzt werden. So sollen künftig im ersten halben Jahr nur eingeschränkt Leistungsminderungen möglich sein, wenn jemand Termine beim Jobcenter versäumt hat. Bei sogenannten Pflichtverletzungen, wie der Verweigerung zumutbarer Arbeit, soll es im ersten halben Jahr gar keine Sanktionen mehr geben.

Heil: 150 Euro Prämie monatlich für Berufsausbildung

Heil zufolge werden für Erwerbslose auch Anreize zur Aufnahme einer Arbeit geschaffen. So hätten rund zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung. Ihnen biete das neue Bürgergeld-System Prämien von monatlich 150 Euro, wenn sie ihren Berufsabschluss nachholten.

Heil: 502 Euro plus Heizkosten sind angemessen

Heil wies zugleich Kritik etwa von Sozialverbänden zurück, die Steigerung sei zu gering: "Das ist immerhin eine sehr große Erhöhung um 52 Euro." Zu den geplanten 502 Euro Grundsicherung würden bei Empfängerinnen und Empfängern ja auch die Heizkosten hinzukommen. Äußerungen, das sei der Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen, wies Heil als "Quatsch" zurück.

Unions-Kritik an Heizkostenübernahne

Kritik am geplanten Bürgergeld kam von der Union. Der CDU-Wirtschaftsexperte Carsten Linnemann sprach sich erneut gegen eine nahezu vollständigen Übernahme der Heizkosten bei Hartz-IV-Empfängern aus. Der Bundestagsabgeordnete sagte MDR AKTUELL, es gehe nicht um Misstrauen, und die überragende Zahl der Hartz-IV-Familien verhalte sich ja vernünftig. Sie hätten aber auch eine Verantwortung gegenüber Menschen, die arbeiten gingen und mit ihren Steuern das Sozialsystem überhaupt erst möglich machten.

Deswegen plädiere er dafür, sich bei der Heizkostenübernahme nach dem Durchschnittsverbrauch zu richten. Wer mehr verbrauche, müsse halt selbst dafür aufkommen. Wer weniger verbrauche, erhalte vielleicht einen Bonus.

 dpa, AFP (ans)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 14. September 2022 | 11:00 Uhr