Ein Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) liegt auf einem Tisch.
Für Studierende gibt es mehr Geld. Der Bundestag hat eine Erhöhung des Bafög-Satzes beschlossen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Marijan Murat

Studierende und Azubis Bundestag beschließt höhere Bafög-Sätze und Studienstarthilfe

13. Juni 2024, 18:28 Uhr

Der Bundestag hat am Donnerstag höhere Bafög-Sätze für Schüler und Studierende beschlossen. Damit steigen zum Wintersemester der Grundbedarfssatz sowie die Wohngeldpauschale. Zudem soll das Bafög nicht mehr nur für die Regelstudienzeit gezahlt, sondern auch ein Semester länger gezahlt werden. Studienanfänger aus ärmeren Haushalten können zudem eine einmalige Starthilfe beantragen.

Studierende und Schüler in der Ausbildung mit Bafög-Anspruch werden finanziell stärker unterstützt. Der Bundestag hat am Donnerstag beschlossen, die Bafög-Sätze zu erhöhen. Der neue Höchstsatz liegt dann bei mindestens 977 Euro.

Ab Wintersemester steigen Grundbedarf und Wohngeldpauschale

Im einzelnen wird der sogenannte Grundbedarfssatz von 452 auf 475 Euro erhöht, die Wohnpauschale für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, von 360 auf 380 Euro. Ältere Studierende, die nicht mehr über die Eltern mitversichert sind, können außerdem aktuell einen Zuschlag von 122 Euro bekommen. Auch dieser Zuschlag soll steigen.

Mit der Reform werden auch die Bafög-Sätze für Schüler angehoben. Für sie soll die Erhöhung bereits ab 1. August zum Beginn des neuen Schuljahres greifen. Nach dem Bundestag muss sich der Bundesrat noch mit der Bafög-Reform befassen, sie ist dort aber nicht zustimmungspflichtig.

In welcher Höhe der Antragsteller oder die Antragstellerin gefördert wird, ist individuell. Angerechnet werden das Vermögen, das eigene Einkommen sowie das Einkommen der Eltern und möglicher Ehepartner. Hier gilt zudem ein Freibetrag, der um 5,25 Prozent steigen soll. Damit soll ermöglicht werden, dass mehr Studierende Bafög beziehen können. Denn höhere Freibeträge bedeuten, dass Eltern und Bafög-Empfänger künftig mehr verdienen dürfen und trotzdem nicht gleich aus der Bafög-Förderung herausfallen.

Einmalige Studienstarthilfe und Flexisemester

Studienanfänger aus ärmeren Haushalten sollen ab dem im Oktober beginnenden Wintersemester zudem eine einmalige finanzielle Unterstützung bekommen. Die Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro soll insbesondere bei der Anschaffung von Laptop und Literatur helfen. Voraussetzung für die Auszahlung der Finanzhilfe ist: Die Antragsteller müssen jünger als 25 Jahre alt sein und Bürgergeld beziehen oder in Familien leben, die andere staatliche Leistungen wie den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.

Das Bundesbildungsministerium rechnet grob mit etwa 15.000 Anträgen auf diese Studienstarthilfe. Im vergangenen Jahr wurden an deutschen Hochschulen knapp 480.000 Erstsemester gezählt. Die Antragstellung wird voraussichtlich über das Portal "Bafög Digital" möglich sein, wo auch das Bafög online beantragt werden kann. Das Hochladen eines Nachweises über den Bezug der genannten Sozialleistungen und einer Kopie der Immatrikulationsbescheinigung sollen ausreichen. Die Starthilfe muss nicht zurückgezahlt werden und wird bei anderen Leistungen nicht als Einkommen angerechnet.

Neu ist außerdem das sogenannte Flexibilitätssemester. Bisher mussten Studierende die Regelstudienzeit einhalten um Bafög-berechtigt zu sein. Nun soll die Förderung auch ein Semester länger gezahlt werden können.

Nicht umgesetzt wird der ursprüngliche Plan, die Mindestraten bei der Bafög-Rückzahlung von 130 auf 150 Euro im Monat zu erhöhen. Es bleibt also dabei, dass maximal 10.010 Euro Schulden getilgt werden müssen, denn nach 77 abgezahlten Raten wird in der Regel der Rest erlassen. 

Sozialverbände mahnten höhere Bafög-Sätze an

Die Ampel-Koalition hatte nach viel Kritik von Sozialverbänden und Studierendenvertretern ihre Bafög-Reform noch einmal geändert und die Erhöhung der Sätze ergänzt, die im Gesetzentwurf von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger zunächst nicht vorgesehen waren. Sie hatten eine Erhöhung des Satzes im Hinblick auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten und Mieten gefordert. Das Bafög war zuletzt zum Wintersemester 2022/23 um 5,75 Prozent gestiegen.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz gibt es seit 1971 – die Abkürzung Bafög steht heute für die eigentliche Finanzhilfe. Anfangs musste das Darlehen gar nicht zurückgezahlt werden, 1990 wurde die Rückzahlung der Hälfte beschlossen.

dpa,AFP (kar)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 13. Juni 2024 | 11:00 Uhr

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