Corona-Regeln Bundestag stimmt neuem Infektionsschutzgesetz zu

08. September 2022, 18:35 Uhr

Der Bundestag hat den neuen Corona-Regeln für Herbst und Winter zugestimmt. Die Ampel-Koalitionen beschloss mit ihrer Mehrheit den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann. Lockdowns soll es demnach nicht geben. Die Maskenpflicht bleibt für viele Bereiche bestehen.

Der Bundestag hat den Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Eine Mehrheit der Abgeordneten beschlossen den Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann. Das novellierte Gesetz sieht keine Lockdowns und Ausgangssperren mehr vor. Es soll vom 1. Oktober bis 7. April gelten.

Wir werden die Lage im Griff haben.

Karl Lauterbach, SPD Bundesgesundheitsminister

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach warb vor der Abstimmung für die neuen Regeln. Es gebe damit für den Herbst passende Instrumente zur Kontrolle aller vorstellbaren Szenarien. "Wir ermöglichen es den Ländern, zielgenau je nach pandemischer Lage genau das anzubieten, was notwendig ist – nicht mehr, aber auch nicht weniger", sagte der SPD-Politiker. Die Länder könnten und würden darauf zurückgreifen. "Wir werden die Lage im Griff haben."

Lauterbach verwies neben den Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz auch auf eine weitere Impfkampagne mit Präparaten, die an neue Virusvarianten angepasst sind. Darüber hinaus nannte er einen stärkeren Einsatz von Medikamenten bei Erkrankten. Zudem solle es bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben.

Scharfe Kritik der Opposition

Die Opposition übte Kritik an den neuen Corona-Auflagen. Der CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge warf der Koalition "erhebliche handwerkliche Mängel" vor. Auch Linke und AfD übten scharfe Kritik. Sorge sprach von "halbgaren Kompromissen" und sagte über das geplante Gesetz: "Es wird zu einem Wirrwarr führen im Herbst."

Die AfD forderte ein Ende der Corona-Maßnahmen. AfD-Abgeordnete machten auf sich aufmerksam, indem sie reihenweise Beispiele zitierten, bei denen Corona-Vorschriften einzelne Menschen erheblich gestört hätten. Sie endeten wie etwa der AfD-Abgeordnete Thomas Dietz mit der gleichlautenden Aufforderung an die Adresse der Koalition: "Geben Sie den Menschen ihre Freiheit und ihre Eigenverantwortung zurück."

Kathrin Vogler von den Linken kritisierte die Pläne als unplausibel. "Und das wird es den Menschen wahnsinnig schwer machen."

Ein Porträt-Foto von Virologe Alexander Kekulé. 83 min
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Maskenpflicht in Bahnen, aber nicht in Flugzeugen

Den neuen Regeln zufolge wird es in Fernzügen weiter eine Maskenpflicht geben. In Flugzeugen fällt sie dagegen weg. Für Busse und Bahnen im öffentlichen Nahverkehr entscheiden die Länder nun in Eigenregie, ob der Mund-Nasen-Schutz Pflicht ist oder nicht.

Die Länder können auch bestimmen, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. In Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.

Maskenpflicht an Schulen nur bei gefährdetem Präsenzunterricht

In Arztpraxen bleibt die Maske ebenfalls Pflicht. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sollen FFP2-Masken und Tests vorgeschrieben werden, wenn eine Impfung oder Genesung länger als drei Monate zurückliegt. In Schulen ist eine Maskenpflicht nur dann vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre – und auch dann nur ab der 5. Klasse.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 08. September 2022 | 06:00 Uhr

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