Einkommensteuererklärung mit Taschenrechner
Das Jahressteuergesetz 2022 sieht höhere Freibeträge und zahlreiche Steuererleichterungen vor. Bildrechte: imago/Christian Ohde

Bundestag Jahressteuergesetz: Steuererleichterungen bei Homeoffice und Solaranlagen

02. Dezember 2022, 20:07 Uhr

Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Es sieht höhere Freibeiträge oder Steuererleichterungen etwa beim Homeoffice oder Solaranlagen vor. Die Vererbung von Immobilien könnte dagegen teurer werden. Und die Übergewinnsteuer kommt.

Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Es sieht zahlreiche Erleichterungen vor, zum Beispiel für Solaranlagen, für Arbeitnehmer im Homeoffice und im Wohnungsbau. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen so im kommenden Jahr um 3,16 Milliarden Euro und bis 2026 um rund 6,9 Milliarden Euro entlastet werden.

Dagegen könnte eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen teurer werden. Mineralölkonzerne sollen befristet einen sogenannten Energiekrisen-Beitrag in Form einer Übergewinnsteuer leisten.

Für das Jahressteuergesetz 2022 votierten in der finalen Beratung die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP. Die Union stimmte dagegen. Die AfD und die Linke enthielten sich jeweils. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Das steht im Jahressteuergesetz:

Homeoffice-Pauschale und Regeln für häusliches Arbeitszimmer

Die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pauschale wird entfristet. Sie wird zudem um einen Euro auf sechs Euro pro Tag angehoben. Sie kann außerdem für bis zu 210 Tage in Anspruch genommen werden (bislang 120 Tage). Der Höchstbetrag, der so steuerlich geltend gemacht werden kann, steigt demnach auf 1.260 Euro.

Auch die Vorgaben, damit das häusliche Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird, werden gelockert. Der Steuerabzug ist nun unabhängig davon möglich, ob die Tätigkeit in einer Arbeitsecke oder im häuslichen Arbeitszimmer erfolgt und unabhängig davon, ob ein anderer Arbeitsplatz etwa im Firmenbüro existiert.

Anhebung steuerlicher Frei- und Entlastungsbeträge

Der Steuerfreibetrag für Kapitaleinkünfte wird erhöht. Alleinstehende müssen künftig auf Einnahmen etwa aus Zinsen und Dividenden bis 1.000 Euro und Paare bis zu 2.000 Euro keine Einkommenssteuer zahlen. Bislang lag der sogenannte Sparer-Pauschbetrag bei 801 und 1.602 Euro.

Darüber hinaus steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten von 1.200 auf 1.230 Euro und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 252 Euro.

Erhöht wird auch der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, die nicht mehr im Elternhaus wohnen und sich in der Ausbildung befinden: von 924 Euro auf 1.200 Euro.

Altersvorsorge und Grundrente steuerfrei

Ausgaben für die Altersvorsorge sind ab kommendem Jahr vollständig steuerlich absetzbar. Bislang war dies erst ab 2025 vorgesehen. Außerdem wird der Grundrentenzuschlag rückwirkend zum 1. Januar 2021 steuerfrei gestellt.

Bewertung von Immobilien für die Erbschaftssteuer

Infolge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden Immobilienwerte künftig für steuerliche Zwecke möglichst nahe am Verkaufswert veranschlagt. Da die Verkaufspreise für Immobilien in den vergangenen Jahren insbesondere in Ballungsräumen massiv gestiegen sind und die Freibeträge bei der Vererbung zugleich nicht angehoben wurden, hat dies starke Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer.

Abschreibung von Wohngebäuden

Die Abschreibung von neuen Wohngebäuden wird beschleunigt. Dafür wird der sogenannte lineare AfA-Satz für die Abschreibung von Wohngebäuden von zwei auf drei Prozent erhöht. Damit werden alle Gebäude grundsätzlich über einen Zeitraum von 33 Jahren abgeschrieben. Die Maßnahme soll bereits für ab Januar fertiggestellte Wohngebäude gelten.

Steuer auf Zufallsgewinne der Energiekonzerne

Eingeführt wird auch die durch eine EU-Verordnung vorgeschriebene Steuer auf sogenannte Zufallsgewinne von Energieunternehmen in der aktuellen Krise. Besteuert werden Gewinne von Unternehmen der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft in den Jahren 2022 und 2023, die im Vergleich zu den Vorjahren den Durchschnittsgewinn um 20 Prozent übersteigen. Der Steuersatz beträgt 33 Prozent. Mit den Einnahmen – geschätzte eine bis drei Milliarden Euro – will die Bundesregierung die Strompreisbremse finanzieren.

Besteuerung von Energiepreisbremse

Die Entlastungen aus der Gaspreisbremse müssen unter bestimmten Umständen versteuert werden. Gedacht ist dies als sozialer Ausgleich: Für Steuerpflichtige, die den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um die Entlastungen durch die Gaspreisbremse. 2021 war der Soli-Beitrag für rund 90 Prozent der damalige Soli-Zahler komplett weggefallen.

Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen

Kleine Solaranlagen von bis zu 30 Kilowatt Leistung können ab dem 1. Januar steuerfrei betrieben werden. Auf Wunsch der Bundesländer ist die Steuerbefreiung nicht auf Solaranlagen auf Wohngebäuden begrenzt. Photovoltaikanlagen bis zu 15 Kilowatt auf überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden profitieren ebenfalls.

Vorbereitung auf das Klimageld

Mit dem Jahressteuergesetz schafft die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für direkte staatliche Zahlungen an die Bürgerinnen und Bürger. Dazu soll die Steueridentifikationsnummer mit einer hinterlegten Bankverbindung verknüpft werden. Gedacht ist dies für künftige staatliche Leistungen wie zum Beispiel ein Klimageld, Einmalzahlungen in Krisensituationen oder auch Nothilfen bei Naturkatastrophen.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 02. Dezember 2022 | 16:00 Uhr

Mehr aus Politik

Mehr aus Deutschland

Schild Generalbundesanwalt 1 min
Ermittlungen zu Sabotageplänen in Deutschland Bildrechte: MDR
1 min 18.04.2024 | 16:14 Uhr

Zwei Deutsch-Russen sollen für den russischen Geheimdienst spioniert haben. Der Bundesanwaltschaft zufolge sollen sie auch Sprengstoff- und Brandanschläge geplant haben.

Do 18.04.2024 15:55Uhr 00:49 min

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/video-Spionage-Deutschland-Bayreuth-Russland-Ukraine100.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Video