Debatte im Bundestag Diese Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe liegen vor

Die Sterbehilfe in Deutschland soll jetzt neu geregelt werden. Der Bundestag hat am Freitag erstmals über drei fraktionsübergreifend erarbeitete Anträge beraten. Zuvor hatten Patientenschützer die Gesetzentwürfe kritisiert.

Symbolbild - Ein Patient liegt auf einer Intensivstation im Krankenhaus.
Patient auf einer Intensivstation im Krankenhaus. Bildrechte: imago/photo2000

Mehr als zwei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat sich der Bundestag am Freitag erstmals mit konkreten Vorschlägen zur Sterbehilfe in Deutschland befasst. In erster Lesung wurden drei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe eingebracht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das seit 2015 bestehende "Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" für nichtig erklärt, da es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletzte.

Kritik an Sterbehilfe-Anträgen

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz stufte die vorliegenden Entwürfe als unzureichend ein. "Wenn der Bundestag die organisierte Suizidbeihilfe regeln will, muss die Selbstbestimmung der Sterbewilligen gestärkt werden und der Schutz vor Fremdbestimmung gewährleistet", zitiert die "Neue Osnabrücker Zeitung" den Chef der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch: Keiner der drei Entwürfe werde diesen Ansprüchen gerecht.

Die drei Entwürfe zur Sterbehilfe

Nach dem Entwurf einer Gruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) soll "geschäftsmäßige Förderung" der Selbsttötung unter Strafe stehen – mit einer Ausnahme für Volljährige: Um freie Entscheidungen ohne inneren und äußeren Druck festzustellen, sollen in der Regel zwei Untersuchungen durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie im Abstand von drei Monaten und eine umfassende ergebnisoffene Beratung vorgegeben werden. (Entwurf)

Eine Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Linke) will eine Neuregelung außerhalb des Strafrecht und ein breites Beratungsangebot. Ärzte solle Medikamente zur Selbsttötung verschreiben dürfen, wenn sie von einer "Dauerhaftigkeit und inneren Festigkeit des Sterbewunsches" ausgehen und seit der Beratung mindestens zehn Tage vergangen sind. (Entwurf)

Eine Gruppe um Renate Künast (Grüne) und Nina Scheer (SPD) will einen sicheren Zugang zu bestimmten Medikamenten, aber eine verpflichtende Beratung. Dabei soll nach Motiven unterschieden werden: Bei Menschen in "gegenwärtiger medizinischer Notlage" sollen zwei Ärzte im Abstand von zwei Wochen die Voraussetzungen bestätigen. Bei Sterbewünschen aus anderen Gründen sollen höhere Anforderungen gelten und eine Landesbehörde das Vorliegen der Voraussetzungen prüfen. (Entwurf)

mit dpa, epd, AFP (ksc)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 24. Juni 2022 | 12:00 Uhr

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