Wahlbrief vor einem Briefkasten
Wahlbriefe müssen bis zum 23. Februar (18 Uhr) bei der zuständigen Stelle vorliegen. Bildrechte: IMAGO / BeckerBredel

Bundestagswahl Bundeswahlleiterin ruft zur schnellen Beantragung der Briefwahl auf

06. Februar 2025, 10:24 Uhr

Die Bundeswahlleiterin hat alle Briefwähler zur zügigen Beantragung der Unterlagen aufgerufen. Demnach sollte der Antrag so schnell wie möglich gestellt werden, damit die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eintreffen.

Die Bundeswahlleiterin hat zur Eile bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen aufgerufen. Demnach sollte der Antrag so schnell wie möglich gestellt werden, damit die dafür erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eintreffen. Die Briefwahlunterlagen sollten in der Regel bis zum 10. Februar von den Wahlämtern an den jeweiligen Postdienstleister übergeben sein und die Wahlberechtigten innerhalb weniger Tage erreichen.

Antrag schriftlich oder persönlich möglich

Die Unterlagen können persönlich oder schriftlich bei der Gemeindebehörde des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Zahlreiche Gemeinden bieten einen Online-Antrag an. Wer seinen Antrag persönlich im Wahlamt abgibt, erhält die Unterlagen sofort und kann direkt seine Stimme abgeben. Damit eine Stimme bei der kommenden Bundestagswahl berücksichtigt werden kann, muss der Wahlbrief spätestens um 18 Uhr am Wahltag (23. Februar 2025) bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.

MDR(mbe)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 06. Februar 2025 | 16:22 Uhr

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